Wie kann ich meine Facharbeit urheberrechtlich schützen?
Hallo Zusammen,
ich würde gern meine Facharbeit die ich für eine Prüfungszulassung geschrieben habe, gern irgendwie schützen. Dazu wollte ich einen Hinweis bzgl. des Urheberrechts und der Weitergabe an Dritte, der Vervielfältigung machen. Nun habe ich aber keine Ahnung wie so etwas aussehen muss. Und Beispiele dazu habe ich keine gefunden.
Kennt ihr dazu "Basis-Texte" die man verwenden kann um seine Arbeit zu schützen?
Lieben Gruß Leila
5 Antworten
Urheberrechtlich ist sie sowieso schon geschützt. Außerdem werden Facharbeiten in der Regel nicht von Universitäten veröffentlicht. Wenn dies doch der Fall sein sollte, wirst du vorher deine Zustimmung abgeben müssen, bzw. es ist in der Prüfungsordnung vermerkt. Z.B. ist dies des Öfteren der Fall, wenn es sich um eine obligatorische Publikation in einer Fachzeitschrift im Zuge eines Promotionsstudiums handelt. Was uni-intern mit der Facharbeit passiert, kannst du allerdings nur bedingt beeinflussen. Zum Beispiel werden wissenschaftliche Arbeiten bei den meisten Universitäten in eine interne Datenbank eingepflegt, auf die die genutzte Plagiatssoftware Zugriff hat. Wenn sich also nach der Einreichung deiner Facharbeit eine weitere Arbeit deiner ähnelt, kann und wird sich das Personal natürlich deine Facharbeit anschauen. Reproduzieren oder inhaltlich "weiterverwerten" wird man sie ohne deine Erlaubnis allerdings nicht können.
Du musst deiner Arbeit die nötige Schöpfungshöhe (s. Wikipedia) verleihen, dann ist sie automatisch geschützt als Werk (hier: "Sprachwerk") im Sinne von UrhG § 2.
Zur Abschreckung der Generation Facebook und der Copy- & Paste-Gangster kann aber ein Warnhinweis hilfreich sein. Hier habe ich den (urheberrechtlich m. E. nicht geschützten, da m. E. völlig unschöpferischen) lapidaren Warnhinweis "Urheber- und Leistungsschutzrechte" meines Zahnarztes gecopied und gepasted:
"Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen ..."
Aber copy & paste ihn lieber selbst aus dessen Impressum: http://www.zahnaerzte-leibnizstr.de/kontakt/impressum/
Gruß aus Berlin, Gerd
Deine Arbeit ist automatisch geschützt, es braucht keinen gesonderten Hinweis. Dadurch, dass Du Arbeit einreichst, hast Du zudem im Zweifelsfall einen Nachweis, dass Du sie zuerst verfasst hast (falls später ein Plagiat auftauchen sollte).
Das musst du nicht, deine Arbeit ist durch das Urheberrechtsgesetz sowieso schon geschützt
die ist sowiso schon geschützt