Wie kann ich das beim Dauerauftrag beim Online Banking so angeben, dass für die Miete jeden Monat ein anderer Text steht?
z.b ist es ja ganz gut den monat anzugeben und wenn da jetzt jeden monat beim überweisen "november" steht passt das ja nicht. wie mach ich das so, dass der den monat beim verwendungszweck wechselt ?
ich bin bei der sparkasse
5 Antworten
Wozu? Meinst Du das ist wichtig für den Vermieter? Ich kenne ihn nicht, aber ich denke, ihn interessiert mehr ob und von wem er das Geld bekommt. Wichtig ist eigentlich nur Dein Name, eventuell die Addi und ein Bezug auf Nebenkosten-Vorschuss. z,B. Miete Rhele, von zuHause, 22457 HH, Glücksgasse 3, 2. Stock incl.30 € Strom, 1734 € Straßenreinigung.
Der Rest steht eigentlich auf dem Konto-Auszug Deines Vermieters
das muss schon von Hand eingegeben werden,
ansonsten Schreib einfach > Miete für den laufenden Monat; stimmt IMMER
am Ktoauszug dann das zugehörige Datum
Ich kenne keine Bank, die so etwas macht. Da die Miete laut BGB sowieso bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen muss, erkennst du anhand des Tages der Buchung eh welcher Monat gemeint ist.
Danke für den netten Tipp. Es dürfte aber klar sein, dass Sonntage und Feiertage nicht zu dem Werktage zählen.
Damit ist klar, wenn der Monatserste auf einen Sonntag fällt, dass man Zeit bis zum 04. eines Monats.
Samstag wird erst seit 2010 nach einem Urteil des BGH nicht mitgezählt.
Das klappt leider nicht. Entweder machst du jeden Monat eine neue Überweisung, oder lässt einfach den Monat weg.
Für welchen Monat die Miete ist, ergibt sich ja auch schon durch die Überweisung. Schreib einfach im Betreff " Miete inkl. Nebenkosten" rein.
wie ist das denn wenn ich jetzt z.B die miete jeden monat am z.B 1 per dauerauftrag als "erste ausführung" angebe ist das geld dann auch am 1 beim vermieter oder ?
weil die tage ändern sich ja jeden monat wenn ich jetzt z.B im nächsten monat der 1 oder so auf einem freitag liegt würd er das ja erst am montag ausführen können
Beim Dauerauftrag geht das nicht, daher musst du die Kontoauszüge aufbewaren.
3.Werktag, bzw. bis zum 5. des Monats, WENN ein Wochenende zwischen dem 1. und 3. fällt.