Wie ist es mit krank sein in den ersten 4 Wochen?
Hallo
ich habe am 1.08 mein Anerkennungsjahr angefangen. Nun bin ich heute krank geworden den 28.08. Was nicht gerade unüblich ist wenn man neu in einem Kindergarten Anfängt. Werde nach Praktikantentarif bezahlt von der Stadt.
Nun habe ich gelesen das wenn man in den ersten 28 Tagen krank wird, der Arbeitgeber nicht zahlt sondern die Krankenkasse? Heißt das die ziehen mir jetzt nur für den 28.08. Lohn ab? Oder bekomme Ih jetzt gar nichts mehr.. was ist dann wenn ich am 29.08 nochmal zuhause bleibe?
Ich gehe jetzt morgen zum Arzt aber was kommt alles auf mich zu? Mein Gehalt würde spätestens am 31.08 kommen. Irgendwie fühle ich mich gerade etwas überfordert damit, da es auch mein erstes Arbeitsverhältnis ist.
3 Antworten
Hol Dir die AU und ruf einfach Deine Krankenkasse an. Die erklären Dir, wie es jetzt weitergeht und was Du machen musst.
AU: je nachdem, ob Du sie ab 1. oder 3. Tag brauchst.
Sonst ruf direkt die Kasse an.
Es ist richtig, dass der Arbeitgeber innerhalb der ersten 28 Tage nach Beginn der Beschäftigung keine Entgeltfortzahlung leisten muss. Die Krankenkasse zahlt also am 28.08.18, danach dein Arbeitgeber.
Für den einen Tag musst du Krankengeld beantragen.
Du meinst die Erstattung nach dem AAG? Natürlich nicht, wenn er keine Lohnfortzahlung leistet - falls er überhaupt am Umlageverfahren (U1) teilnimmt.
Aber das ist das Problem des Arbeitgebers und hat nichts mit der Frage zu tun ;-)
Okay, war jetzt natürlich wegen dem einen Tag nicht beim Arzt. Das heißt ich bekomme jetzt von meinem Arbeitgeber für den 28.8.18 Abzug (weniger Geld) aber meinen restlichen Gehalt normal überweisen. Bin heute nämlich nochmal daheim geblieben..
Wenn du die AU-Scheine rechtzeitig bei deiner KK eingereicht hast und die AU am 28.08. beginnt, bekommst du Krankengeld, ohne Schein natürlich nicht. Der Arbeitgeber kann aber darauf bestehen, dass du eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung einreichst.
Trotzdem musst Du für den einen Tag oder 2 Krankengeld beantragen
Der AG muss muss keine Lohnfortzahlung leisten, das ist richtig aber er bekommt das anteilige Geld auch nicht von der Krankenkasse wieder