Wie ist es mit krank sein in den ersten 4 Wochen?

3 Antworten

Hol Dir die AU und ruf einfach Deine Krankenkasse an. Die erklären Dir, wie es jetzt weitergeht und was Du machen musst.

AU: je nachdem, ob Du sie ab 1. oder 3. Tag brauchst.

Sonst ruf direkt die Kasse an.

Es ist richtig, dass der Arbeitgeber innerhalb der ersten 28 Tage nach Beginn der Beschäftigung keine Entgeltfortzahlung leisten muss. Die Krankenkasse zahlt also am 28.08.18, danach dein Arbeitgeber.

Für den einen Tag musst du Krankengeld beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
JaBu84  30.08.2018, 15:29

Der AG muss muss keine Lohnfortzahlung leisten, das ist richtig aber er bekommt das anteilige Geld auch nicht von der Krankenkasse wieder

okieh56  30.08.2018, 18:57
@JaBu84

Du meinst die Erstattung nach dem AAG? Natürlich nicht, wenn er keine Lohnfortzahlung leistet - falls er überhaupt am Umlageverfahren (U1) teilnimmt.

Aber das ist das Problem des Arbeitgebers und hat nichts mit der Frage zu tun ;-)

aschneider95 
Beitragsersteller
 29.08.2018, 07:39

Okay, war jetzt natürlich wegen dem einen Tag nicht beim Arzt. Das heißt ich bekomme jetzt von meinem Arbeitgeber für den 28.8.18 Abzug (weniger Geld) aber meinen restlichen Gehalt normal überweisen. Bin heute nämlich nochmal daheim geblieben..

okieh56  29.08.2018, 10:22
@aschneider95

Wenn du die AU-Scheine rechtzeitig bei deiner KK eingereicht hast und die AU am 28.08. beginnt, bekommst du Krankengeld, ohne Schein natürlich nicht. Der Arbeitgeber kann aber darauf bestehen, dass du eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung einreichst.

Trotzdem musst Du für den einen Tag oder 2 Krankengeld beantragen