Wie groß darf eine Wohnung für alleinerziehende Mutter mit einem Kind sein?

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Es gibt keine bundeeinheitliche Definition von ''angemessener'' Wohnung.

Hier http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html eine Liste von Städten/Gemeinden, wo man nachschauen kann (von freundlichen Helfern freiwillig zusammengetragen, deswegen nicht komplett alle Regelungen in der ganzen BRD).

Wenn die Stadt/Gemeinde deiner Schwester da nicht drauf ist, muss sie in ihrem zuständigen Amt fragen.

Nicht größer als 70 m²! Der sogenannte Haushaltsvorstand 47 m²für jede weitere Person bis 23 m².So ohne Weiteres darf die ARGE aber bestimmte Wohnungen nicht verweigern,auch wenn sie die größenmäßigen Anforderungen nicht erfüllen. Es zählt allein der Wohnraum, der örtlich als Maßstab (Also der Durchschnitt!) "angemessen" gilt.Wenn örtlich im Durchschnitt 70m²,400€ - angenommen 600€ üblich sind,dann muß das als angemessen angenommen werden! Lasse dir von der ARGE nicht auf der Nase rum tanzen.Gehe zum Sozialgricht oder zum Anwalt für Sozialrecht und erwirke eine einstweilige Anordnung gegen die ARGE.der Anwalt kann Akteneinsicht erwirken und dem Sozialgericht gegenüber muss die ARGE genau begründen, warum genau diese Entscheidung getroffen wurde.

um dir eine kleine hilfe zu geben: deine schwester kann eine wohnung zw. 60-65qm haben. als zweites kriterium gilt die kaltmiete u. die betriebskosten. diese kriterien soll sie sich bei der arge erfragen u. dann dannach suchen. dann braucht sie auch nicht ständig absagen kassieren. wo wohnt sie denn jetzt, wie groß ist die wohnung u. wer finanziert den umzug. ist der umzug wichtig?

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Beitragsersteller
 29.11.2009, 16:59

Sie wohnt jetzt im Ruhrgebiet und sucht eine günstigere Wohnung, daher der Umzug.