Widerspruch für Polizei, richtig verfasst?
Sehrgeehrte Damen und Herren,
gegenden in der Betreffzeile genannten Bescheid erhebe ich hiermit Widerspruch.
Mit dem Ergebnis von der Polizeiärztin in Karlsruhe am 27.07.2016 bin ich nicht einverstanden.
Meine körperliche Verfassung hat sich in den Wochen stark verbessert und erreicht nun die Voraussetzungen für die Polizeidiensttauglichkeit.
6 Antworten
Vorweg die Info. Ich glaube nicht, daß du mit dem Widerspruch erfolg haben wirst. Erst hat du die Körpermaße nicht erfüllt. Und du hast sie dann nur am Tag der erneuten Untersuchungen zu Bedingungen erfüllt, zu denen du nicht in der Lage warst, die anderen Bedingungen zu erfüllen.
Sprachlich ist dein Widerspruch zudem nicht wirklich hilfreich. Ich versuchs mal sprachlich anzupassen, wo es nötig ist:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den in der Betreffzeile genannten Bescheid
erhebe ich hiermit Widerspruch.
Für meinen Widerspruch führe ich folgende Begründung
an:
Am Tag des Auswahltests, als ich meine direkte Zusage für eine Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst zum Frühjahr 2017 erhalten habe, wurde mir durch Herrn Grote mitgeteilt, dass mein Gewicht bzw. mein BMI nicht im zulässigen Rahmen lägen und ich für die ärztliche Untersuchung abnehmen solle und ggf. in 3 Monaten erneut vorstellig werden müsse.
Abgenommen habe ich, jedoch vermutlich auf ungesundem Wege. Denn am Tag vor der Untersuchung habe ich wenig gegessen und getrunken, um auf meinen geforderten BMI zu kommen, was mir zum Verhängnis wurde. Ich habe vor der Untersuchung weder gefrühstückt noch getrunken, um mein Gewicht zu halten. Als Folge, dass ich zu wenig getrunken hatte, wurde mein Sehtest beeinträchtigt. Ich konnte nur 20% erreichen, obwohl ich bei einem Augenarzt einen Wert von 30% auf beiden Augen erreicht habe. Und vor
kurzem bei einer Augenoptikerin 40% auf beiden Augen festgestellt wurden.
Da ich sehr viel trainiert hatte um Abzunehmen, und zu wenig Energie, in Form von ausgewogener Nahrung mir genommen habe, bin ich durch die Untersuchung beim Belastungs-EKG gefallen, obwohl ich ziemlich sportlich bin.
Am Vortag habe ich anstatt richtigem Essen nur zwei Proteinshakes getrunken, um nicht zuzunehmen. Dies wird durch das Untersuchungsergebnis bekräftigt, bei dem sich eine Proteinurie zeigte, sowie einen Stoff der nachweist, dass ich abgenommen hatte.
Mein Fazit: Polizeidienstuntauglich bin ich auf keinen Fall. Ich habe mich leidiglich zu sehr auf eine Sache konzentriert (BMI) und dabei die Folgen meines Gewichtsverlusts nicht einschätzen können. Mittlerweile erfülle ich die den vorgegebenen BMI, so dass ich nicht gezwungen bin, weiter abzunehmen und die geforderten Leistungen erbringen würde.
Mit freundlichen Grüßen
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Was ich jetzt nicht ändern konnt, obwohl es nicht gut ist, ist der Satz "sowie einen Stoff der nachweist, dass ich abgenommen hatte." Da solltest du schon genau sagen, was nachgewiesen wurde. Ich will aber nicht spekulieren, was du damit meinst.
Danke, mal ein nützlicher Kommentar.
Also, ehrlich gesagt: Sowohl als Sachbearbeiter wie auch als Polizeiarzt würde ich mich vom Schreiben als solchem und auch von der Argumentation her verklappst fühlen.
Mehr als ein Heiterkeitserfolg ist da nicht zu erzielen.
kannst du mal knicken
das ist kein widerspruch, das ist rumgeweine, warum du die kriterien nicht erfüllen konntest
davon nehmen die sich gar nix an
man widerspricht, weil abc anders ist
ist aber nicht anders bei dir, du hast die auflagen nicht erfüllt, deine entschuldigungen dafür interessieren nicht
Nun ich habe gehört, dass sie das annehmen und ich die Tests selber, bei anderen Ärzten, machen muss. Wenn diese dann passen, bekommt eine Einladung zum 2ten Test in Böblingen ;)
Ein Widerspruch ist das nicht sondern eine Aufzählung und lasche Begründung warum es nicht geklappt hat. Die Polizei wird das nicht Akzeptieren und auf ein Gerichtsverfahren laufen lassen, spar dir die Mühe und vorallem die Kosten.
Widerspruch kannst du IMMER einlegen....
Die Ablehnung einer Einstellung ist kein Verwaltungsakt, gegen den man ein Rechtsmittel (Widerspruch) einlegen kann. Nenn mir doch bitte die Rechtsgrundlage, auf derer der Dienstherr verpflichtet wäre, dich einzustellen. Mit so einem Schreiben machst du dich nur lächerlich.
Da wäre die schriftliche "Bitte" um Wiederholung der Test angebrachter. Aber denke immer daran, du dürftest keinen Rechtsanspruch auf eine Einstellung haben.
Nene das geht nicht. Habe angerufen und ich muss einen Widerspruch gegen das ärztliche Gutachten einlegen. Dann habe ich ca 8 Wochen Zeit um alles zu wiederholen, allerdings bei anderen Ärzten. Wenn das alles passt werde ich nach Böblingen eingeladen und dort nochmal gecheckt.
Niemand ist "verplichtet" mich einzustellen. Ich will lediglich die Tests erneut machen und dann ohne Probleme eingestellt zu werden ;)