Werde ich jetzt von der polizei abgeholt von zuhause weill ich zur pfändungsvorladung nicht erschienen bin?

8 Antworten

Wenn Du auf einen Vollstreckungsbescheid mit Vorladung nicht erscheinst besteht die Möglichkeit einen Haftbefehl zu erwirken.

"Werde ich jetzt von der polizei abgeholt von zuhause weill ich zur pfändungsvorladung nicht erschienen bin?"

Nein.

"Wie schnell geht es bis die polizei zu mir nach hause kommt und mich abholt?"

Das hängt von der Entfernung Deiner Wohnung zur nächsten PI und der Verkehrslage ab.

Sie sind schon auf dem Weg.,.. hab sie grad gesehen... 4 Kastenwägen dude...

In solchen Fällen kann ein Richter auf Antrag Erzwingungshaft anordnen. Du wirst dann mit Haftbefehl verhaftet und solange in Gewahrsam genommen, bis du die eidesstattliche Versicherung annimmst, längstens jedoch sechs Monate.

wiki01  16.07.2018, 07:04

Man nimmt keine Eidesstattliche Versicherung an, sondern man gibt sie ab.

profanity  16.07.2018, 07:47
@wiki01

...die Aufforderung zur Abgabe der...

Dann freu dich, dass du immer die absolut korrekte Wortwahl triffst, Schlauschnacker...

wiki01  16.07.2018, 12:25
@profanity

Jep, ich freu mich tierisch. Allerdings bin ich in rechtlichen Dingen immer so präzise wie möglich, denn in rechtlichen Dingen kann schon eine veränderte Satzstellung der Sache eine andere Bedeutung geben. Aber das steht eben nicht in google oder Wikipedia.

profanity  16.07.2018, 15:11
@wiki01

Wenn ich eine rechtlich relevante Aussage mache, benutze ich auch eine möglichst wasserdichte Formulierung. Das ist in dieser Community aber nicht gegeben und deshalb geht mir das sonstwo vorbei. Außerdem brauche ich Google oder Wiki nur im seltensten Fall.

Zur Vermögensauskunft eines Schuldners bist du verpflichtet. Erscheinst du nicht, kann dafür ein Haftbefehl beantragt werden. Dann wirst du vorgeführt, und nach der Vermögensauskunft kannst du wieder abzockeln. Das polizeiliche Vorführen kann, muss aber nicht passieren. Besteht dafür ein Haftbefehl, kann niemand sagen, wann er vollstreckt wird. Das kann bei einer Verkehrskontrolle passieren, wenn die Polizisten bei der Überprüfung der Personalien feststellen, dass ein Haftbefehl vorliegt. Das kann auf der Arbeitstelle passieren, was megapeinlich ist, oder zuhause. Niemand weiß, wann das passiert.

Gehst du selbst zum GV, wird in dem Moment der Haftbefehl außer Kraft gesetzt, und du kannst als freier Mann nach Hause gehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Artus01  16.07.2018, 08:23
Erscheinst du nicht, kann dafür ein Haftbefehl beantragt werden. Dann wirst du vorgeführt,

Zunächst mal muß, sollte der Haftbefehl zum Einsatz kommen dafür vom Gläubiger entsprechend im Vorraus gezahlt werden. Eine "Vorführung" geschieht zunächst auch nicht. Der Gerichtsvollzieher muß selbst sehen wie er an seine Vermögensauskunft kommt. Nur wenn die Durchsetzung eines eventuellen Haftbefehls mit Gefahr für den Gerichtsvollzieher verbunden ist, leistet die Polizei Amtshile.

Weiterhin ist ein Haftbefehl zur Erzwingung einer Vermögensauskunft nicht in den Fahndungslisten der Polizei verzeuchnet. Auch hier muß der Gerichstvollzieher selbst zusehen wie an den Gläubiger kommt.

wiki01  16.07.2018, 12:27
@Artus01

Ist doch wurscht, was es für Voraussetzungen gibt, dass dafür ein Haftbefehl ausgestellt wird. Niemand weiß, ob die Bedingungen dafür schon erbracht sind.

Wichtig ist, wie man was vermeiden kann, und wie man am besten verfährt.

Artus01  16.07.2018, 13:21
@wiki01

Na so wurscht ist es nicht unbedingt. Es ist für den Fragesteller schon wichtig zu wissen wie es mit der Vollziehung des Haftbefehls aussieht.