Wer ist seinen Dachstromverteilermasten los geworden?
Guten Tag, hier im ländlichen bereich stehen die Strommasten noch weitgehend auf dem Dach. Um das Haus auf dem der Mast (kostenfrei) steht mit Strom zu versorgen und auch als Knotenpunkt damit die Nachbarn in allen 4 Richtungen mit dem Saft beliefert werden können.
Habe das Häuschen vor einigen Wochen erworben, und nach einigen Tagen nach dem Einzug, bin ich soweit mit Kopfschmerzen versorgt das sich schon Übelkeit und u.a. einstellt.
Nachgefragt beim Erben (Verkäufer) ergab, dass das obere Stockwerk ( nicht das Dachgeschoss!) deshalb schon seit Jahren leer steht, es sei zwar noch mit ca. 0,5% unter dem freigegebenen Magnetischen Feld, aber ...
Um auf dem Dach an den Kaminkopf zu gelangen, um diesen auszubessern und zu isolieren, verlangt die EnBw über 300.- € für die kurzfristige Isolierung "ihres" Eigentums, damit ich auf mein Dach gefahrlos darf.
Eine dauerhafte Isolierung, in Hoffnung auf Gesundheitliche Regeneration sei sehr fraglich und nur in Miete möglich, das wäre sehr teuer (über 300.- €/ist für den Zeitraum von 30 Tagen, danach wird es teurer ! ), ich solle es mir gut überlegen, denn besser wäre es "ICH" gebe den Auftrag für eine unterirdische Verlegung.
Hier endete das Telefonat, mich ereilte eine Sprachlosigkeit, bei dem Argument ...., schlie&sz
4 Antworten
Das hätte man aber besser VOR dem Hauskauf geklärt. Ein Verteiler auf dem Dach ist nicht zu übersehen und "arglistige Täuschung" entfällt somit. :-(
Jetzt sieht es eher schlecht aus - wie sieht es aus mit einem Wiederverkauf?
Ich würde mal eine Kosten-Nutzen-Aufstellung machen.
Lohnen sich die Kosten für eine unerirdische Verlegung und man ist kopfschmerzfrei, oder ist ein Verkauf des Hauses vielleicht doch wirtschaftlicher (und gesünder)?
Viel Glück!
Ja, richtig, das wäre eine Möglichkeit. Somit käme also der Anwalt ins Spiel und man kann sich die Kosten der Umverlegung evtl. beim Verkäufer holen.
Die ENBW muß Kostenlos Isolieren, wenn Du an Deinem Dach Unterhaltungs- oder Umgestaltungsarbeiten ausführen willst. Andernfalls lasse Dir die gesetzlichen Bestimmugnen von der ENBW schicken.
Frage einfach mal Deinen Hauselektromeister, der wird auch Antwort wissen.
Wenn der Dachträger nicht als Leitungsrecht beim Grundbuchamt eingetragen ist, kannst Du den Abbau des Dachträgers verlangen. Es hängt vielleicht noch davon ab, wie häufig die Dachträger bei Euch sind. Bist Du einer von vielen wird aus dem Abbau so schnell nichts, es sei Den, Du bezahlst selbst.
Allerdings muß Du für Deinen neuen Hausanschluß selbst Bezahlen, wenn der Erneuerungswunsch von Dir und nicht von der ENBW ausgeht.
(Erdverlegen des Kabels, Verlegearbeiten der Neuen Stromleitung im Haus usw.)
Der Umbau der Freileitung kann nur im Zuge der Umstellung auf Erdkabel für einen ganzen Strassenzug erfolgen.Diese Art der Versorgung war bisher immer üblich und wird nur nach und nach verschwinden.Aber wo soll das Problem liegen,die Spannung an dem Dachständer ist die normale in jedem Haus übliche von 230/400volt. Um angebliche gesundheitliche Probleme die vom Strom kommen soll abzustellen,müßte die gesammte Stromversorgung im Haus abgestellt werden
Im Haus sind nur vergleichsweise kleine Ströme unterwegs und keine zig Ampere, die durch die Außenleitungen rauschen dürften. Die Magnetfelder sind das Problem, wenn ich das richtig verstanden habe, und die entstehen durch Stromfluß.
Was steht dazu im Grundbuch? Oder gibt es "geerbte" Verträge des Vorbesitzers?
Ansonsten soll EnBW doch bitte mal schriftlich nachweisen, dass ihr Mast da wirklich stehen darf... (Dazu brauchst du dann einen Anwalt, wenn es tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.)
Wenn das obere Stockwerk nicht nutzbar ist, das auch nicht offensichtlich ist, es aber beim Kauf verschwiegen wurde, dann würde ich dem Verkäufer schon Arglist unterstellen.