Wer hat hier Vorfahrt (Wichtig)?
Wer darf hier zuerst fahren? A, B und C. Es gibt keine Schilder also gilt hier rechts vor links?
Nur antworten wenn ihr euch zu 100% sicher seid.
11 Antworten
Das ist (rein rechtlich) eine der "klassischen" Situationen, in denen die Reihenfolge nicht eindeutig geregelt ist und sich die Fahrer(innen) untereinander abstimmen müssen, z. B. durch Handzeichen.
Erläuterung:
Vordergründig einschlägig sind hier aus der StVO §8
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
und §9
(3) Wer abbiegen will, muss entgegen kommende Fahrzeuge durchfahren lassen, ...
(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
Damit gilt:
- A hat Vorfahrt vor C (nach §8)
- B hat Vorfahrt vor A (nach §8)
- C hat Vorrang vor B (nach §9)
Also darf jeder Wagen vor dem einem anderen fahren und muss den anderen anderen vor lassen - Patt!
Die für diese Situation hier im Forum (diese Frage kommt alle paar Wochen immer wieder) oft angebotene und als "eindeutig richtig" angepriesene "Lösung", dass B bis in die Kreuzungsmitte fährt, damit A dann hinter ihm durchfahren kann, ist
- nach meiner Erfahrung auf den allermeisten Kreuzungen wegen Platzmangels nicht realisierbar, und außerdem
- m. E. auch nicht StVO-konform
- es gibt nämlich eine weitere m. E. hier einschlägige Regel der StVO (die aber nach meiner subjektiven Erfahrung viele Autofahrer offenbar nicht "auf dem Schirm" haben):
§ 11(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
Auch die jetzt in vielen Antworten genannte Lösung "C darf zuerst fahren" ist von der StVO nicht abgesichert, denn es ist für die Vorfahrtsregeln gemäß §8 grundsätzlich uninteressant, wohin die beteiligten Fahrzeuge fahren, sondern nur, woher sie kommen - auch eine Regelung bezüglich "sich schneidender Fahrtrichtungen" gibt es in dieser Formulierung in der ganzen StVO nicht. Für das Vorfahrtsrecht von A gegenüber C ist es also vollkommen irrelevant, ob C abbiegt oder geradeaus fährt!
(Ebenso ist die Fahrtrichtung von C auch für sein Verhältnis zu B irrelevant, denn es ist ja nun mal total egal, ob der Vorrang jetzt wie hier wegen §9(4) besteht, oder wegen §9(3).)
Auflösung:
In den meisten Situationen ist es in der Praxis tatsächlich die sinnvollste Möglichkeit, wenn C zuerst fährt, da das in der Regel ungehindert möglich ist und somit hierdurch kein anderer einen Nachteil erleidet. Danach gilt dann unter A und B nur noch "rechts vor links", und B darf vor A fahren. - Das ist wie gesagt, die m. E. sinnvollste Lösung, aber eben durch die StVO nicht eindeutig vorgeschrieben.
Das gilt aber auch wirklich nur "in den meisten Situationen", nicht in allen:
- steht A ungünstig (z. B. weil der Fahrer doof ist, oder weil rechts von ihm noch Autos parken) oder ist A ein großes Fahrzeug (Bus oder LKW), so dass die Fahrspur neben ihm zu schmal ist, damit C abbiegen kann, oder
- braucht C mehr Platz als gewöhnlich zum Abbiegen (z. B. weil es ein Bus / LKW oder ein PKW mit Anhänger ist),
funktioniert diese Lösung nicht! Im Fall 1 sollte A zuerst fahren, weil bei zu schmaler Spur auch B nicht abbiegen kann, im Fall 2 wird C freiwillig als letzter fahren, weil er ja sowieso nicht abbiegen kann, solange A da steht.
Wenn tatsächlich keine Verkehrsschilder vorhandensind, dann niemand. Hier gilt es dann sich mit den anderen Verkehrsteilnehmer zu einigen.In der Regel wird zunächst Fahrzeug C abbiegen, da dieses KFZ keinen Weg kreutzt
Erst C (dieser biegt rechts ab und muss daher keinen der anderen beiden vor lassen) danach B (A muss warten weil B von rechts kommt) und zuletzt A
Erst C (dieser biegt rechts ab und muss daher keinen der anderen beiden vor lassen)
Wo steht das so? - Meines Wissens nicht in der StVO ...
Theoretisch muss er A vor lassen, und wenn A oder C ein etwas größeres Fahrzeug (Bus, LKW, PKW mit Anhänger) ist, das beim Abbiegen etwas Platz braucht, sollte er das auch tun, sonst "scheppert's".
Daraus, dass C in der Praxis meist abbiegen kann, ohne die anderen zu behindern, kann man nicht folgern, dass er das auch ohne weiteres darf!
Hallo derschueler36
Als erstes fährt B als äußerst rechts Kommender, aber nur bis zur Kreuzungsmitte, da muss er als Linksabbieger C den Vorrang überlassen. C kann übrigens auch gleich fahren weil er keinen behindert. Nach C kann B die Kreuzung verlassen und dann kann A fahren.
Gruß HobbyTfz
C hat einen Rechtskommenden, A hat einen Rechtskommenden, B hat keinen Rechtskommenden, also ist er der äußerst Rechtskommende.
Laut STVO Kann nur B als erster fahren weil er keinen Rechtskommenden hat, aber er darf nur bis zur Kreuzungsmitte fahren.
Das alles solltest du begreifen.
Hallo.
Ohne Schilder C,B;A
... und steht dann mitten auf der Kreuzung, so dass keiner mehr fahren kann - Von den rechts-vor-links-Kreuzungen, die ich kenne, sind mindestens 95% zu eng für dieses Vorgehen ...
Außerdem weiß ich gar nicht, woher diese immer wieder genannten Formulierung "als äußerst rechts Kommender" stammt - in der StVO und in allen Lehrbüchern und Fragebögen, die ich bei meiner Berufskraftfahrer-Qualifikation gesehen habe, kommt die nicht vor ...