Wer haftet, bei abgelaufenem TÜV
Hallo Leute,
ich bin Praktikant in einem Medienbetrieb u. dort steht ein Auto, bei dem der TÜV seit Okt. letzten Jahres nicht mehr gültig ist.
Die Frage: Wer haftet bzw. wer bekommt die Schuld zugesprochen, wenn das Auto auf die Piste geschickt wird, der Fahrzeughalter, also in dem Fall der Betrieb, oder der Fahrer der gerade hinterm Steuer sitzt??
Danke schonmal im Vorraus.
7 Antworten
Der Fahrer muss die Strafe blechen.
<a href="http://www.bussgeldkatalog.ws/abgasuntersuchung/" target="_blank">http://www.bussgeldkatalog.ws/abgasuntersuchung/</a>
Der Fahrer an erster Stelle. aber der Autobesitzer darf das auto aber auch nicht auf die Piste schicken.
Wenn der Autobesitzer das Auto verleiht, riskiert dieser eine Strafe.
Ein Fuhrparkverantwortlicher muß nicht jeden Tag um jedes Auto herumlaufen und das kontrollieren, aber gerade bei sachen wie HU und AU wird erwartet, dass sich der HALTER die Termine vorgemerkt und eingeplant hat. Eine Verwarnung (Verwarnungsgeld) wird nur an den Fahrzeughalter gesendet werden: "Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin... ". Das ist an den Halter! Den Fahrer geht es vor allem was an, wenn das Fahrzeug Mängel hat! Dafür ist er nähmlich verantwortlich, das vor Fahrtantritt zu prüfen und dafür kann er belangt werden.
Naja, aber abgelaufener TÜV ist schon auch ein "Mangel" ... zahlen muß jedenfalls erstmal der Fahrer, und die Punkte bekommt er auch (ich spreche da aus Erfahrung *g*), und mit Pech steht dann auch der Fahrer irgendwo mitten in der Landschaft,m weil er mit einem Fahrzeug ohne TÜV nicht weiterfahren darf.
in meiner firma war es so geregelt,jeder fahrer war für sein fahrzeug verantwortlich,egal ob tüv oder kundendienst,reifen usw.,der fahrzeugbeauftragte hat sich nur durch stichproben überzeugt,bezahlen musste grundsätzlich der fahrer wenn er was verbockt hatte
Zum Teil der Fahrer und zum Teil der Betrieb. Der Fahrer muss sich vergewissern das mit dem Auto alles in ordnung ist aber die Firma darf jemanden natürlich erst garnicht los schicken mit einem Auto was kein Tüv mehr hat.
für die Einhaltung der StvZo, also auch "TÜV", ist der Fahrzeughalter verantwortlich, also der Chef (falls es keinen dafür Beauftragten gibt). Aber wenn der Firmenwagen nur einem bestimmten MA zur Verfügung steht, kann der Chef schriftlich festlegen, dass der sich auch selbst um diese Dinge kümmern muss.