Wenn mein Urgroßvater einen "Schatz" (antike Münzen, Gold, usw.) auf seinem ehemaligen Grundstück gefunden hat, es aber verheimlich hat, kann ich belangt werde?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, du kannst wegen Fundunterschlagung auch dann nicht belangt werden, wenn es sich um einen historisch wertvollen Fund, der eigentlich abgegeben werden müsste, handelt, denn du bist nicht der Finder und hast demzufolge auch keine strafbare Handlung begangen. Würdest du dafür bestraft werden, was dein Großvater zu verantworten hätte, dann wäre es "Sippenhaft" und diese gibt es nach unserem heutigen demokratischen Recht nicht mehr.

Die Frage ist juristisch und moralisch in gleicher Weise zu beantworten:Wenn du nichts verheimlichst, kannst du nicht am Verheimlichen schuld sein. 

Worauf es in deinem Beispiel ankommt, ist nicht Schuld, sondern Verantwortung. Wenn du erfährst, dass der Fund verheimlicht worden ist, bist du dafür verantwortlich, ihn zu melden. Du wirst dann bestimmt nicht bestraft. 

Nur musst du damit rechnen, dass der Staat einen Rechtsanspruch auf den Fund des Urgroßvaters hat. Was dir manche Antworten auf die Frage empfehlen, ist, dich nicht um die Frage zu kümmern. Dann würdest du selbst verheimlichen.

DinoSauriA1984  22.07.2016, 14:52

Ein bisschen komplizierter wird es, da das Recht zum Zeitpunkt des Fundes maßgeblich wäre. Dein Urgroßvater hätte den Fund vermutlich zu Kaisers Zeiten oder während der Weimarer Republik gemacht. Keine Ahnung, wie damals die Rechtslage war. Gesetzliche Regelungen die später erst eingeführt worden sind, sind unerheblich.

Nein, keineswegs, grundsätzlich ist der Finder auch der Eigentümer, es sei es wird irgendwas gefunden, was von besonderem wissenschaftlichen Wert ist,
dann geht der Besitz auf das Bundesland über, auf dessen Boden der
Schatz gefunden wurde - es kommt also immer darauf an, was man unter einem Schatz versteht.

Lass Die Sachen mal von einem Antiqätenhändler begutachten, damit Du weißt, um was es sich überhaupt handelt - und dann behältst oder verkaufst Du es.

Die Idee, das irgendwo zu melden, ist ja hoffentlich nicht Dein Ernst.....




MausMitGebiss 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 16:48

Dieser Schatz existiert ja nicht wirklich ^^ hat mich nur interessiert.

nein, man wird dich nicht bestrafen.

allerdings würde ich mich kundig machen, wie es zu der zeit war, als der schatz gefunden wurde.

dandy100  17.02.2016, 16:48

ach was, behalten und sich freuen - da kräht doch kein Hahn nach, wenn es sich nicht gerade um ein Vermögen handelt.

nein da du sie ja nur meldest- der verursacher ist ja dein großvater

MausMitGebiss 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 16:40

verursacher von was?

BananenXD  17.02.2016, 16:41
@MausMitGebiss

...des fundes und des nicht polizeilichen meldens