Welche Schadensklasse muss ich bei der Versicherung wählen?
Guten Morgen,
da ich mein altes Auto verkauft habe und somit auch die Versicherung kündige, da diese recht teuer ist, habe ich eine Frage zum Vertragsabschluss mit der neuen Versicherung.
SF1 mein Beitragssatz lieg jedoch bei 60%
Jetzt wollte ich den Check bei Check24 machen und dort steht dann SF4 – 60% SF1 – 90%
Was muss ich denn jetzt nehmen?
Viele Grüße
8 Antworten
Hey Dynamite06,
mein Tipp vorab: die Online-Versicherer sind nur was für Profis - sorry! Da fehlt dem Laien einfach das Hintergrundwissen, wie z.B. dass es seit 2012 jetzt 2 Rabattstaffeln gibt: eine für die Altverträge bis max. SF 25 und einem Beitragssatz von 30% bei den meisten Versicherern sowie eine neue, erweiterte Rabattstaffel auf max. SF 35 und einem Beitragssatz von 20% bei den meisten Versicherern für alle Neuverträge seit 2012 ! ! !
Natürlich muß bei einem Angebot immer die SF-Klasse und nicht der Beitragssatz angegeben werden, da dieser variiert zwischen den Gesellschaften bzw. auch in den Tarifen div. Gesellschaften!
Für einen zuverlässigen Vergleich div. Gesellschaften und Tarife solltest du einfach mal ein Versich.maklerbüro in deiner Nähe aufsuchen ;-)
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
PS: Anbei ein Beispiel/Vergleich alter und neuer Rabattstaffeln seit 2012
Bestätigt werden vom Vorversicherer nicht die Prozente, sondern die SF-Klasse.
Du musst also bei der Berechnung SF1 angeben.
Problematisch wird es nur, wenn es sich bei der SF-Klasse bei deinr alten Versicherung um eine Sondereinstufung gehandelt haben sollte. Diese würde dann nämlich auch nicht unbedingt bestätigt werden.
Du musst Deine Schadenfreiheitsklasse angeben.
Seit vielen Jahren gilt nun schon das Schadenfreiheitsklassensystem, der Schadenfreiheitsrabatt oder - wie sie immer noch genannt werden - die Prozente kann jeder Versicherer in gewissem Rahmen selbst bestimmen. Einheitlich sind nur die SF-Klassen geregelt - und genau die werden bei einem Versicherungswechsel übertragen.
Deshalb können Sie bei einem Versicherer trotz gleicher Schadenfreiheitsklasse einen anderen Prozentwert zugewiesen bekommen.
http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/schadenfreiheitsklassen.html
Dieser Link ist leider seit 2012 veraltet und für Neuverträge nicht mehr verwendbar!!!
Es gilt bereits seit 2012 eine neue, auf SF 35 erweiterte Rabattstaffel mit einem Beitragssatz von 20% bei den meisten Versicherern für alle Neuverträge seit 2012 ! ! !
Suche Dir einen Versicherungsmakler, keinen Vertreter, der mit Nafi arbeitet. Der kann Dir die besten Angebote unterbreiten.
genau aus dem Grund spreche ich lieber persönlich mit nem Berater, dafür sind die da. Es wird da auf SF1 hinauslaufen. Mit der Abmeldung ist automatisch die Kündigung bei der Steuer und Versicherung gekündigt. Das wird durch die Zulassungsstelle veranlasst.
...trotzdem muß dem bisherigen Versicher der Verkauf des alten Autos unbedingt mitgeteilt werden aus div. Gründen!
siehe AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) unter Punkt G oder H Veräußerung des Autos:
Anzeige der Veräußerung
G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter denVoraussetzungen des § 97 Versicherungs-vertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.