Welche Daten dürfen auf der Überweisung sichtbar sein bei Online Banking?

7 Antworten

Außer der TAN sieht er davon sowieso alles auf seinem Kontoauszug. Und da die TAN eh schon genutzt wurde, könnte er damit auch nichts anfangen. Du kannst also problemlos alles schicken.

Ob er darauf vertraut, ist natürlich die andere Sache. Das was einem das Online-Banking nach der Überweisung anzeigt, kann man auch völlig problemlos mit Word so schreiben, dass es echt aussieht. Ist also für ihn keine Sicherheit.

Das gute ist: Bei Online-Überweisungen geht es in der Regel recht schnell. Also es dauert selten länger als einen Tag, bis das Geld angekommen ist.

Lanagirl1 
Beitragsersteller
 24.02.2016, 14:17

super . Danke :)

5 - 7 Tage ist Quatsch.

Es gibt für Überweisungen maximale gesetzliche Ausführungsfristen.
Ausführungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Eingangstag eines Zahlungsauftrages bei der Bank des Auftraggebers und dem Tag der endgültigen Gutschrift auf dem Bankkonto des Zahlungsempfängers. Nach § 675s BGB gelten die folgenden Fristen:

1 Tag für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR,

Also hat der das Geld am nächsten Tag.

Mit den Daten die auf dem Überweisungsträger stehen kann er nichts anfangen. Jede Firma veröffentlicht ihre Bankdaten auf ihren Briefbogen. So was kannst Du auch privat unbesorgt veröffentlichen.

Wenn jemand Deine Daten mißbraucht etwa zu unberechtigten Abbuchungen mußt Du eben Deine Kontoauszüge oft genug prüfen und so etwas zurückweisen.

Absender, Empfänger, Betrag, Verwendungszweck, welches Institut (Bank)

Absender ist in der Regel schon vorab festgelegt. 

Mehr dürft es nicht sein^^

Lanagirl1 
Beitragsersteller
 24.02.2016, 14:18

vielen Dank! Kurz und knackige Antwort, aber alles was ich wissen wollte :)

Als Verkäufer würde ich auf diesen Online-Überweisungsbeleg als Zahlungsnachweis keinen Pfifferling geben, die kann man mit jedem Textverabeitungsprogramm zu leicht fälschen.

Eine Online-Überweisung ist am nächsten Bankarbeitstag überwiesen, solange müsste mein Käufer auf Versandaufgabe warten müssen.

Darf allenfalls Versand per Express mit Zustellung am folgenden Tag erwarten, wenn er die erhöhten Versandkosten mit überweist.

Oder sich die Ware persönlich gegen Barzahlung abholen, wenn er es so verdammt eilig hat, obwohl ihm mit Höchstgebot meine Bedingungen zu Bearbeitungszeit und Versand bekannt war.

G imager761

Lanagirl1 
Beitragsersteller
 24.02.2016, 14:16

die sind mir bekannt und die würden theoretisch auch passen.

schade, leider keine Antwort auf die eigentliche Frage

Mediachaos  24.02.2016, 16:31
@Lanagirl1

Doch, schon. Da steht nämlich dass der Empfänger das Geld am üblicherweise am nächsten Tag auf seinem Konto haben müsste. Ein separater Beweis der Überweisung kann im Grunde nämlich aus o.a Grund gar nicht erfolgen.

imager761  25.02.2016, 06:21
@Lanagirl1

schade, leider keine Antwort auf die eigentliche Frage

Durchaus: Dein Überweisungsauftrag beweist keinen Zahlungseinang auf dem Empfängerkonto. Und als Verkäufer schicke ich dann die Ware, wie ich das in meinem Angebot unter Lieferbdingungen angegeben habe, nicht wie der Käufer es nachträglich gern hätte.

Normalerweise kann man damit nich viel machen.

Wenn du unsicher bist, schwärz doch einfach deine Kontonummer