Was würdet ihr machen, wenn jemand heimlich in eurem Garten übernachtet?
Was würde passieren, wenn ihr einen Fremden Menschen erwischt, wie er in eurem Garten schläft?
10 Antworten
passieren würde erst mal nix: Du siehst jemanden schlafen ;-)
aber was könntest und dürftest Du tun:
- ignorieren, pennen lassen...
- warten bis er weg ist und ähnlichem vorbeugen(Licht an, Gartensprenkler an, Sichtschutz weg...)
- ansprechen, fortschicken...
- in den Garten gehen, diesen nutzen, mit Hund spielen, Musik hören, Buch lesen, bis es dem Fremden zu blöd wird und er geht...
- Polizei rufen, entfernen lassen...
- was man auch tun könnte, aber nicht dürfte: (selbst) Gewalt anwenden, Hund drauf hetzen, ähnlich unüberlegtes...
Nach dem Schützenfest oder dem 1. Mai finden wir schon mal welche, die in unserem Garten übernachtet haben. Je nach Alter rufen wir die Mutti oder die Ehefrau an und bitten um Abholung. In der Zwischenzeit bekommt die meist männliche Person einen Kaffee und/oder eine Decke angeboten.
Die Polizei rufen, ihn entferne lassen und einen Strafantrag wegen Besitzstörung stellen.
Stört der Täter den Besitz eines anderen beispielsweise durch Betreten eines fremden Grundstücks oder durch dortiges Verweilen, was u.a einem Hausfriedensbruch durch Verweilen im StGB gleichzusetzen ist. Eine Verbotene Eigenmacht kann zum Schadensersatz verpflichten.
Das StGB in § 123 unterscheidet beim Hausfriedensbruch zwischen zwei verschiedenen Begehungsvarianten: Zum einen steht das vorsätzliche Eindringen in die Räumlichkeiten eines anderen gegen dessen Willen unter Strafe, zum anderen das Sich-nicht-Entfernen trotz entsprechender Aufforderung durch den Berechtigten.
Es kommt auf den Begriff an, letztlich bezieht es sich aber auf das selbe:
- Besitzstörung bezeichnet den zivilrechtlichen Aspekt = ist im BGB geregelt und die Ansprüche sind ggf. vor Gericht zu erstreiten...
- Hausfriedensbruch bezeichnet den strafrechtlichen Aspekt = ist im StGB geregelt, gilt auch für den Garten ("befriedetes Besitztum") und ist ggf. Inhalt einer Anzeige bei der Polizei
Polizei rufen, das ist Hausfriedensbruch. Auch wenn er nur im Garten ist.
Ich würde mir den Typen angucken und entweder Kaffee anbieten oder die Polizei holen.
Eine Besitzstörung ist grundsätzlich nicht strafbar.