Teleskop Schlagstock erwischt von Polizei was könnte passieren ?

5 Antworten

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Du kannst also mit einem Bußgeld rechnen.

Es sei denn, du hast das Ding bei einer Versammlung oder öffentlichen Veranstaltung dabei gehabt. Dann war es eine Straftat, und du kannst mit einem Strafverfahren rechnen.

Siehe auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Teleskopschlagstock

http://www.waffen.net/verbotene-waffen/schlagstock-teleskopschlagstock/

"Jeder Fall muss einzeln überprüft werden. Der Besitz ist prinzipiell erlaubt, das Führen nicht. Wer solche Waffen besitzen möchte, muss eine Ausnahmeregelung des Gesetzes erfüllen, damit er sie führen darf. Ansonsten droht bei einer leichten Körperverletzung ein Strafmaß von 3 Monaten bis hin zu 5 Jahren. Alleine das Führen kann mit mehreren tausend Euro bestraft werden."

Checkse17 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 00:19

okay danke

Schlagstöcke, die einen eindeutigen Waffencharakter haben, wie z. B. durch einen konischen Verlauf, eine Handschlaufe, einen ausgeformten Griff, ein Parierelement fallen unter das Waffengesetz. Dies kann ein normaler Schlagstock, ein Teleskopschlagstock (ASP, Bonowi, Monadnock, etc.), ein Räum- und Abdrängstock, ein MES/Tonfa, pp. sein. Als Neuerung besteht hier ein Führverbot gemäß § 42a (1) Nr. 2 WaffG. Unter Führen ist vereinfacht das zugriffsbereite Tragen der Waffe im unmittelbaren Einwirkungsbereich (am Gürtel, in der Jacke, pp.) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums/Geschäftsräume zu verstehen. Ausnahmen von dem neuen Führverbot sind nur bei Film- und TV-Aufnahmen, bei Theatervorführungen, im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck möglich.

Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/t/teleskop-schlagstock-verboten/8667647/5

Verstoß gegen das Waffengesetz ist ne Ordnungswidrigkeit... Bekommst ne Geldstrafe. Habe ich auch hinter mir ;)

MrTob98  20.12.2015, 22:46

Anzeige nicht unbedingt..(wenn es des Öfteren ist) 37,99€ musste ich zahlen.

Checkse17 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 00:22

auch eine Anzeige? Und wie teuer war es?

Als Schutz trage ich sowas. Keine unnötigen Kommentare!

also ich bin jetzt 60

brauchte so was noch nie ....

dieserda  18.12.2015, 00:55

Ich muss ihm zustimmen. Ich bin zwar Anfang 20, aber war privat ebenfalls nie in einer Situation, in der sowas nötig gewesen wäre. Zur Not kann man ja auch Kampfkunst erlernen, da verstößt man auch nicht gegen das Gesetz und es ist effektiver. :-)

EgonL  18.12.2015, 14:41
@dieserda

Sehe ich auch so. Denn wenn so ein Teil bei dir hast, kommt man vielleicht in Versuchung, obwohl eine Situation nicht so ernst war.

Man es einfach falsch eingeschätzt hat.

Checkse17 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 00:18

Hör mal college die Jugend von dir früher ist nicht wie heute du super Genie

Bestie10  18.12.2015, 08:33
@Checkse17

wer hat es denn in der Hand .... ?