Was versteht das Steuerrecht unter einem "eigenen Haushalt"
Konkret: in der Lohnsteuerjahreserklärung kann man Umzugkosten absetzten. Dort gibt es nun die Option "Vor dem Umzug wurde in einem eigenen Haushalt gelebt". Fällt eine WG auch unter "eigener Haushalt", wenn alle Kosten getrennt getragen wurden, es keine gemeinsamen Konten gab etc.? Vielen Dank!
2 Antworten
ein eigener Haushalt ist eine Adresse(Wohnung) in der man gemeldet ist, das kann durchaus auch im Haus der Eltern sein, du mußt dort aber mindestens ein eigenes abschließbares extra Zimmer haben. Diese Angaben sind bei der Einkommensteuererklärung wichtig, wenn du zum Beispiel doppelte Haushaltführung geltend machen willst. Das gibt es nur, wenn du an deinem Wohnort einen eigenen Haushalt hast und am Arbeitsort irgendwo unterkommst (dort auch WG o.ä.)
Umzugkosten kannst du nur absetzen, wenn du die Entfernung zum Arbeitsort verringerst oder der Arbeit hinterherziehst. Das geht nur für den, der auch dort als Mieter gemeldet ist(Meldebescheinigung gleich beifügen) sonst wirds nicht anerkannt. Sollstest du keine Kosten im Sinne von Rechnungen vorweisen können, nutze die Pauschale, nochmehr gibt es wenn beim Umzug Freunde geholfen haben(da gibts auch Verpflegungspauschale extra)