Was tun (Onkel ist Pädophil)?

13 Antworten

Als Jugendliche kannst Du jederzeit das Sorgentelfeon des Jugendamtes anrufen, die kümmern ich um den Rest.

Al Erwachsene kannst Du eine Strafanzeige aufgeben, dann kümmert ich ein Staatsanwalt um den Rest.

Omg du tust mur mega leid.. Aufjedenfall die tür abschließen und ein Pfefferspray immer dabei haben. Wenn es so weiter geht würde ich an deiner stelle mit meiner mutter darüber reden.

Du solltest ihn Anzeigen! Das verjährt nicht. Deine Mutter hat sich allerdings mit strafbar gemacht, weil sie davon weiß und nichts unternommen hat

Auf jedenfall Türe abeschließen und du darfst auch ein Pfeffferspray im Notfall benutzen! Deine Mutter ist aber auch komisch, wieso wurde er nicht schon längst angezeigt?! Und warum akzeptiert deine Mutter, dass so eine Person noch zu euch nach Hause kommt.

Liyanaaa  08.08.2017, 23:50

Oh ich kenn das zum Teil von unserer Familie. Aber wie gesagt, Türe unbedingt abschließen und Pfefferspray bereithaben. Und wenn so was nochmal passiert, direkt zur Polizei! Viel Glück

KittyLove18 
Beitragsersteller
 08.08.2017, 23:47

Ich weis nicht, in meiner Familie spricht man ungern über Probleme und alles ist sehr Oberflächlich, weil sonst sofort über die Familie gesprochen wird...

Pefferspray darf man eigentlich nicht gegen Menschen einsetzen.

Also wenn du nicht nachweisen kannst, dass er dich belästigt hat, kann der dir anzeigen.

Verwende so einen Piepser, das hört fix jeder im Haus

KittyLove18 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 03:27

Ich weis, dass es nicht gerade die beste Methode ist, aber ich würde es auch nur in einem Notfall verwenden...

letsdoitnow  09.08.2017, 00:58

pefferspray ist nämlich eigentlich für Tiere gemacht. Es gibt einen extra "Mrnschen-abwehr-spray" oder so. Den kaufen aber wenige weil er teurer ist. Es wissen aber nicht viele das Pfefferspray eigentlich strafbar ist

Havenari  09.08.2017, 16:53
@letsdoitnow

Nicht das Pfefferspray ist strafbar, sondern seine Verwendung, wenn dafür kein rechtfertigender Grund (der z.B. durch Notwehr gegeben sein kann) vorliegt. Das gilt aber genauso für jede andere Waffe.