Was tun gegen Hobby-Spanner mit Drohnen?
So geschehen am Vatertag. Kreisen über Privatgelände.
Bitte Kommentare sparen wie "Chill mal" etc.
Niemand darf Aufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung machen
Was tun im Wiederholungsfall? Polizei informieren? Man weiß ja nicht, wo der Spanner rumsteht. Mal die Lokalzeitung informieren?
15 Antworten
Chill mal!
Rein rechtlich gesehen stellt sich die Lage wie folgt dar:
- Ein Mindestabstand zu Wohngebieten gilt nach LuftVO §16 nur für Modellfluggeräte mit Verbrennungsmotor. Flugmodelle mit Elektromotor dürfen überall gestartet werden.
- Ein Überflugsverbot für dein Grundstück besteht gleichfalls nicht. Luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge sind zu dulden. Eine Ausnahme wäre nur gegeben, wenn der Überflug in geringer Höhe (und verbunden mit entsprechender Lärmbelästigung) stattfindet.
- Dann stellt sich die Frage, ob die Drohne überhaupt mit einer Kamera ausgerüstet ist und ob Fotos gemacht wurden.
- Ein Aufnahmeverbot für Fotos besteht, wenn eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach StGB §201a vorliegt, also Aufnahmen einer Wohnung oder eines "gegen Einblick besonders geschützten Raumes" (z.B. ein sichtgeschützter Garten) angefertigt wurden. Alles andere darf mit wenigen Ausnahmen (miltärische Gebäude, Regierungsviertel, etc.) fotografiert werden.
- Nach KunstUrhG §22 ist es strafbar, wenn ein (erkennbares!) Bild von dir ohne deine Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird. Angesichts der Flughöhe der Drohne und der verwendeten 35mm-Weitwinkel-Optik dürfte das aber fast auszuschließen sein.
- Des weiteren gilt KunstUrhG §23, nachdem auch Bildwerke, auf denen Du nur "Beiwerk" (also nicht Ziel der Aufnahme) bist, ohne deine Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Als Beispiel: Wenn ich eine Aufnahme vom Kölner Dom mache, muss ich nicht jeden Passanten auf der Domplatte um Erlaubnis bitten, da sie nur "Beiwerk" sind.
Was kannst Du also tun?
- Von Selbstjustiz würd ich dringend abraten. Das ist nicht nur Sachbeschädigung (strafbar nach StGB §303), sondern u.U. auch ein Verstoß gegen das WaffG.
- Der Pilot sollte relativ einfach zu finden sein, da diese Drohnen nur eine Flugzeit von wenigen Minuten haben und die Reichweite der Fernbedienung begrenzt ist.
- Falls die Voraussetzungen für eine Straftat nach StGB §201a vorliegen (also Aufnahmen von einem "gegen Einblick besonders geschützten Raum"), kannst Du der Polizei diesen Verdacht auf eine strafbare Handlung melden.
Im übrigen würde ich mit Anschuldigungen wie "Hobby-Spanner" etwas vorsichtiger sein. Falls dem Pilot nämlich keine strafbare Handlung vorzuwerfen ist, hast Du ruck-zuck eine Gegenanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede am Hals.
Bitte, gern geschehen. Wenn Du noch Fragen hast, schick mir eine Freundschaftsanfrage.
Herrlich, danke Clemens!
Ich werde den Gesetzestext nochmals nachlesen... da ist ja leider einiges unklar... und das wissen die "grünen" sicher auch nicht so genau...
Na dann such mal bitte. Ich finde dazu folgendes:
LuftVO §4:
"Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung [...]"
OK; LuftVO gilt.
LuftVO §16:
"(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse [...],"
Datenblatt DJI Inspire 1: Weight (Battery Included) 2935 g
Also unter 5 kg.
"b) mit Raketenantrieb [...]"
Streichen wegen Issnich.
"c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,"
Elektroantrieb.
"d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen [...]"
Ich vermute jetzt mal, daß der Fragesteller nicht direkt neben einem Flughafen wohnt.
Umkehrschluß: Was nicht der Erlaubnis bedarf, ist erlaubnisfrei.
Das entspricht übrigens auch meinem Erfahrungen aus dem Modellflug sowie der Info des Luftamts Südbayern:
"Unbemannte Luftfahrtsysteme sind unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Hierzu zählen z. B. Quadro-/Hexa-/Oktokopter für gewerbliche Fotoaufnahmen, Werbeluftschiffe, aber auch Modellflugzeuge, wenn sie zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen jeden Gewichts und jeder Antriebsart ist immer eine Aufstiegserlaubnis erforderlich. Für den Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Gesamtmasse bis zu 5 kg (hierbei ist auch die zu befördernde Ladung, z. B. Kamera o. ä. einzuberechnen) ohne Verbrennungsmotor in Sichtweite des Steuerers kann eine Allgemeinerlaubnis für den Freistaat Bayern beantragt werden."
Quelle: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/wirtschaft/luftamt/genehmigung/08883/index.php
Damit sollte geklärt sein:
a) so lange er nur aus Spaß da oben rumsurrt, darf er das ohne Aufstiegserlaubnis
b) Selbst wenn der Pilot andere Gründe hat, ist unklar, ob eine solche Erlaubnis erteilt wurde
c) Zuständig ist nicht die Gemeinde, sondern die Luftsicherheitsbehörde des Bundeslandes.
Nächster Punkt: "in Deutschland ins FPV verboten."
Gleichfalls nicht korrekt. Die Steuerung ausschließlich per FPV ist nicht gestattet, das Flugmodell muß in Sichtweite des Steuerers bleiben. Daß der Fragesteller diese Person nicht gesehen hat, bedeutet aber nicht zwangsweise, daß keine Sichtverbindung zum Kopter bestand.
Und zuletzt: "die maximale Sendeleistung darf 25 mW nicht übersteigen"
Definitiv falsch. Die erlaubte Sendeleistung hängt vom Frequenzbereich ab
Datenblatt DJI Inspire 1:
Operating Frequency5.725~5.825 GHz
2.400~2.483 GHz
EIRP 13dBm@5.8G, 20dBm@2.4G
Das entspricht den erlaubten 25 mW im 5,8 GHz-Band und 100mW im 2,4GHz-Band.
Damit sollten deine Einwände wohl vom Tisch sein.
P.S: Und schon wieder versuchte Sachbeschädigung... das kann teuer werden!
Kann ich auch nur zustimmen. Immer alles verbieten, und dann nur Halbwissen.
Das auf dem Photo ist ne DJ Inspire 1 - die hat sogar ne HD Kamera mit FPV Technik an Board - die Funkt heim. in Deutschland ins FPV verboten. Man darf NUR auf Sichtweite fliegen und die maximale Sendeleistung darf 25 mW nicht übersteigen - also wieder ein Gesetzesbruch...
nein ist nicht "Verboten"
grundsätzlich gilt beim FPV fliegen es muss mindestens eine 2. Person dabei sein die Sichtkontakt hat, auch wenn dieser mit dem Fernglas das ding beobachten sollte darf er das.
FPV ist normalerweise nicht verboten.
Außer die 25 mW werden überschritten!
Das hängt auch noch damit zusammen, wie du überträgst (Digital/Analog)
Es ist laut Luftfahrt Gesetz VERBOTEN über bewohntem Gebiet zu fliegen. vielleicht solltest du dir den Gesetzestext nochmals ansehn... Ausserdem muss man in der Gemeinde fragen (einen Antrag stellen ) ob man überhaupt da fliegen darf, wo man fliegen will... wenn du willst, kann ich dir den Passus gerne raussuche, sobald ich wieder einen PC in Händen halte... ich würde ne Steinschleuder oder nen Gartenschlauch packen und das Ding vom Himmel holen - der Eigner wird, wenn er das sieht, sofort das Weite suchen, vor allem mit der 3000 Euro Drohne da auf dem Bild.
Du nimmst dir einfach ein Luftgewehr und zielst nur auf die Drohne, aber nicht schießen. Dann kriegt er Angst und fliegt weg
Niemand darf Aufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung machen
Nein, das ist nicht korrekt. Nur wenn diese einzelne Person im Fokus steht.
Diese Minidrohne die du da auf dem Foto hast, hat übrigens keine eingebaute Kamera, die habe ich auch.
Das Kreisen über fremden Privatgelände ist allerdings eine andere Geschichte.
diese "minidrone" ist eindeutig eine DJI Inspire .. MIT Kamera und kostet +- 3000€ ... nur so nebenbei...
Nur wenn diese einzelne Person im Fokus steht.
Nicht einmal dann, sondern nur, wenn die Aufnahme anschließend auch verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird.
Woher soll ich wissen, ob da ne Kamera drin ist oder nicht?
Warum müssen die nicht auf einen Modellflugplatz, so was gibt es ja auch.....
Logisch, kannst du nicht wissen, hier wollte ich dich nur beruhigen.
Ich bin selber Drohnenbesitzer und muss mir leider zu oft die Beschwerden von "Drohnen Gegnern" anhören. Ich spreche aus eigener Erfahrung das viele wegen diesem Thema zu extrem übereagieren und es meiner Meinung nach ein schönes Hobby ist und nichts mit Spionage u.ä zutun hat! Wie schon so oft gesagt darf ich im Zweifelsfall ein Grundstück überfligen solange ich nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich verletze oder Personen auf den Aufnahmen eindeutig zu erkennen sind.
Manche drohen mir sogar meine Drohne abzuschießen :/ , aber so schnell lasse ich mir den Spaß nicht verderben.
Also: Chill mal!
Ich bin kein Drohengegner, mag sie nur nicht über meinem Kopf/Privatgelände.
Dazu gibt es Modellflugplätze
Ja über die Köpfe von anderen Fliege ich auch nicht. Ich Fliege eher hoch über die Häuser, und Filme Siedlungen oder Bauwerke, aber mache Beschweren sich leider auch dann.
Chill mal... nein Spaß :) Geh einfach zur Polizeidienststelle und kläre das. Sobald du 18 bist, darfst du dir eine Co² Waffe kaufen ( Bis zu 7,5 Joule ) und die Drohne abschießen, vorrausgesetzt sie kommt nochmal. Mach der Drohne klar wer der STÄRKERE IST !!! Eine Sachbeschädigung wäre es dann nicht. Viel Glück
Was ist dass den für ein Schwachsinn? Natürlich wäre es Sachbeschädigung. Das wäre eindeutig selbst Justiz
jap, schieße mal eine 3000€ inspire vom Himmel .. und freu dich auf die Anzeige + Rechnung ... viel spaß
Was ein Schwachsinn.
Wieso wäre das keine Sachbeschädigung? Wie kommst du darauf?
Da spricht jemand, der echt Ahnung von der Thematik hat!
Klasse Beitrag und 1-2 interessante Ansätze, die ich für meinen nächsten juristischen Artikel zu dem Thema aufgreifen werde.
Danke