Was passiert jetzt mit mir nach dem Brand?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo sakjdfjnas,

Du hast ja nun schon 5 Antworten erhalten. Nur leider verkennen hier meine Vorredner die rechtliche Lage.

Das Du den Brand nicht vorsätzlich verursacht hast, bedeutet nicht, dass Du keine strafbare Handlung begangen hast.

Im Gegenteil! Wer eine Pfanne mit Öl unbeaufsichtigt auf dem eingeschalteten Herd stehen lässt handelt mindestens fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig.

Durch diese Fahrlässigkeit ist ein Brand entstanden, was dazu führt, dass Dir folgender Straftatbestand vorzuwerfen ist:

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§ 306d StGB - Fahrlässige Brandstiftung

(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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 Der im § 306d StGB bezeichnete Gesetzestext des § 306a sagt folgendes aus:

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§ 306a StGB - Schwere Brandstiftung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

  1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,
  2. eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
  3. eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete Sache in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.

(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

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Der Unterschied zwischen der:

  • fahrlässigen Brandstiftung und der
  • schweren Brandstiftung

ist der, dass zwar die Tathandlung identisch ist, aber im ersten Fall durch Fahrlässigkeit durchgeführt wurde, während im zweiten Fall eine vorsätzliche Handlung vorgenommen wurde.

Da Dir ja kein Vorsatz nachweisbar ist, wird man Dir eine fahrlässige Brandstiftung vorwerfen.

Diesbezüglich die Polizei verpflichtet gegen Dich ein Strafverfahren einzuleiten.

Möglich ist zwar, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich einstellt, aber es ist aufgrund des eingetreten Schadens wahrscheinlich, dass Du wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt wirst.

Aber mit 15 kannst Du nicht zu der im § 306d angeführten Geld.- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden, sondern es ist lediglich mit einer Erziehungsmaßregel zu rechnen, die meist in Form von Sozialstunden verhängt wird.

Diese Verurteilung wird übrigens nicht im Führungszeugnis stehen.

Die Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte der

  • Feuerwehr
  • RTW´ s
  • Polizei

übernimmt der Staat und somit letztendlich der Steuerzahler

Die Kostens des entstandenen Schadens am

  1. Gebäude,
  2. an Eurem Inventar und
  3. am Inventar der Nachbarwohnungen

durch den Brand und durch die Löscharbeiten werden insofern vorhanden von folgenden Versicherungen übernommen:

  1. Gebäudeversicherung
  2. Hausratversicherung und
  3. Haftpflichtversicherung.

Das bedeutet, wenn die entsprechenden Versicherungen vorhanden sind, kommen keine Kosten auf Dich zu und strafrechtlich gibt's maximal paar Sozialstunden.

Problematisch ist die Angelegenheit bloß, wenn die entsprechenden Versicherungen nicht vorhanden sind.

Mit 15 bist Du für den entstanden Schaden durchaus haftbar. Die Geschädigten können volle 30 Jahre lang versuchen von Dir das Geld einzufordern. Heißt, da Du jetzt nicht zahlungsfähig bist  können die Geschädigten ihr Geld dann einfordern, wenn du in einigen Jahren Dein eigenes Geld verdienst.

Dementsprechend hoffe ich mal für Dich, dass die entsprechenden Versicherungen vorhanden sind.

Schöne Grüße
TheGrow

als erstes werden deine eltern wenn sie das nicht schon haben ein langes gespräch mit dir führen

und naja für den sachschaden gibt es ja die hausratversicherung ausser du hast es mutwillig gemacht wovon ich jetzt mal  nicht ausgehe

sakjdfjnas 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 23:10

Und die Polizisten? Bekomme ich jetzt von den irgendwie Stress o.ä?

Bitterkraut  24.04.2016, 23:11
@sakjdfjnas

Nein, du hast es ja nicht absichtlich gemacht.

Binomino89  24.04.2016, 23:12
@sakjdfjnas

Nein.. Da du es nicht mutwillig gemacht hast und es ein unfall war wovon wir hier ausgehen kommt da nix. Deine Eltern bekommen vllt ein du du du weil sie nicht aufgepasst haben aber sonst kommt da nix

TheGrow  25.04.2016, 02:27
@sakjdfjnas

Und die Polizisten? Bekomme ich jetzt von den irgendwie Stress o.ä?

Bitterkraut und Binomino89 verkennen hier leider die rechtliche Lage.

Nicht nur die absichtliche / vorsätzliche Brandstiftung ist strafbar, sondern wie in Deinem Fall ist auch die fahrlässige Brandstiftung strafbar.

Und die Polizei hat hier auch keinen Ermessensspielraum, sondern bei bestehenden Tatverdacht muss sie gegen Dich ein Verfahren einleiten

Du nicht, eher deine Eltern da sie eine Aufsichtspflicht für dich haben.

Bitterkraut  24.04.2016, 23:12

Niemand erwartet, daß man 15-jährige rund um die Uhr beaufsichtig. Es liegt keine Aufsichtspflicht verletzung vor.

sakjdfjnas 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 23:09

Ich war alleine zuhause und mit 15 am Herd ist das eine Aufsichtspflich verletzung?

Bitterkraut  24.04.2016, 23:10
@sakjdfjnas

nein, das ist keine Aufsichtspflichtverletzung.

Religionistdoof  24.04.2016, 23:11
@sakjdfjnas

nein, totaler blödsinn, außerdem belanglos

das ist nur interessant, wenn es um haftung geht

ob du haftest oder deine eltern

nein, außer dem schaden, passiert da nix

die hausratversicherung  der eltern übernimmt die kosten.

IGEL999  24.04.2016, 23:15

Aber nur für das eigene Inventar!

Kuestenflieger  25.04.2016, 09:50
@IGEL999

wenn das bei ihnen so ist , pech gehabt .

AalFred2  25.04.2016, 11:44
@Kuestenflieger

Na der Tiefflieger ist zurück. Die Hausratversicherung übernimmt immer nur den Schaden am eigenen Hausrat.