Was muss ich angeben bei der privaten Krankenversicherung?
Hallo, ich lasse mich ab dem 1.8. Privat versichern aus beruflichen Gründen.
Meine Hausärztin überwiesen mich vor 2 Jahren, da ich viel um die Ohren hatte und es mir nicht gut ging an einen Psychotherapeuten. (Verdacht Depression)
Dieser stellte aber keine Depression fest, und bescheinigte mir, dass ich gesund bin und seitdem war nie wieder was.
Muss ich das trotzdem angeben, obwohl es keine Diagnose Depression gab?
Und ich hatte mal Bluthochdruck, aber den habe ich nicht mehr. Muss das trotzdem angegeben werden?
Vielen Dank:)
9 Antworten
Hallo plumi92,
ich vermute mal ganz stark, daß du noch mehr "Leichen im Keller" hast - sorry für den Ausdruck, aber ich hab' mir soeben noch weitere Fragen von dir angesehen, z.B. diese hier: Ist eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme der Versuch des Arbeitgebers einen Mitarbeiter zu kündigen?
Hallo, ich habe von meinem AG einen Brief bekommen zur betrieblichen Eingliederung.
Die Sache ist, dass ich im Moment nicht krank bin, aber aufs Jahr verteilt mehr als 6 Wochen unregelmäßig verteilt krank war.
Meine Angst ist, dass der AG sich durch die Maßnahme rechtlich absichern will um mich dann fristlos zu kündigen.
Ist das möglich?
Wer bitte hat dich denn da beraten wg. der privaten KV? Bist du z.B. Single und willst du auch immer Single bleiben? Bereits mit 1 Kind in der PKV zahlst du mehr als in der GKV und als freiwilliges Mitglied in der GKV mußt du keine lästigen Gesundheitsfragen beantworten. Bei der GKV gibt es die kostenlose Familienversicherung für die nicht erwerbstätige Frau bzw. Kinder, wogegen bei der PKV jede Person einzeln mit einem eigenen Beitrag versichert werden muß :-((
Aber dies alles hat dir ja dein Berater sicher schon mitgeteilt - oder hast du dich auf Zuruf vom Bekannten-, Verwandten- oder Freundeskreis deine Entscheidung getroffen - vermute ich hier mal ganz stark wg. div. simpler Fragen hier... :-((
An einen Psychotherapeuten kann die Ärztin dich nicht überweisen. Sie kann dir eine Empfehlung geben, keine Überweisung.
Es war eine Verdachtsdiagnose, die du trotzdem angeben mußt.
Alles, was deine Gesundheit irgend wie beeinflußt hat, muß in den Antrag, wie Erkrankungen, Beschwerden ( wenn du z.B. Herzbeschwerden oder Nierenbeschwerden hast) usw.
Depressionen würde ich nicht erwähnen, du hattest ja keine. Bluthochdruck schon, ist kein Ausschlusskriterium.
Ich bin seit über 50 Jahren durch meinen Mann privat versichert. Würde ich heute nicht mehr machen. Wir zahlen heute als Rentner monatlich über 1000 € Krankenkassenbeitrag. Lieber freiwillig gesetzlich versichert und Zusatzversicherung für Krankenhaus, eventuell auch Zähne.
Du solltest eine solch wichtige Versicherung garantiert NICHT am Telefon abschließen. Schließlich hast du diesen Vertrag dann für den Rest deines Lebens und wirst mit den Konsequenzen leben müssen.
Es gibt keine "unwichtigen" Gesundheitsfragen.
Alles mit rein - nicht, dass es später irgendwelche Probleme gibt.
Aber lehnen die einen dann nicht ab? Da habe ich Schiss vor
Ein Diagnoseverdacht ! ist kein Ablehnungsgrund.
Selbst wenn - das wäre dann für dich immer noch günstiger, als wenn deine KV dir noch 7 oder 8 Jahren später, wegen falscher Beantwortung kündigt. Dann stehst du tatsächlich im Regen.
So was kann ein Profi im Versich.geschäft (z.B. ein/e Versich.maklerIn) durch eine anonyme Vorabanfrage bei verschiedenen privaten KV's vermeiden... ;-)
Hallo,
die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind immer zu 100% korrekt zu beantworten. Sonst kann die Versicherung den Vertrag auch Jahre später noch beenden.
https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-0/
Geht es um eine Verbeamtung? Als Anwärter? Oder nach einem abgeschlossenen Studium? Oder ...?
Gruß
RHW
Bin ab 1.8.Anwärter
Falls es jetzt mit der PKV nicht klappt (oder höhere Risikozuschläge erhoben werden), kann man nach der Ausbildung über die Öfffnungsklausel vieler PKV-Unternehmen in die PKV wechseln. Die Öffnungsklausel gilt aber oft nur für bestimmte Tarife.
Am besten bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen genau beraten lassen, welche Möglichkeiten es ab 1.8. und nach der Ausbildung gibt.
Seit diesem Jahr gilt die Öffnungsklausel bei vielen Unternehmen bereits für Beamtenanwärter: https://www.pkv.de/w/files/verband/merkblattbeamtenanfacnger.pdf
Mein Hausarzt schrieb mich deswegen mal krank. Weil er es nicht besser wusste.
Ich habe die Fragen schon beantwortet, aber einen Telefonischen Termin morgen nochmal.