Hallo zusammen,
nachfolgend ein Beispiel zur Verdeutlichung meiner Frage (entnommen den Bestimmungen der DFV):
"Versicherungsfall ist die nach Abschluss des 4. Versicherungsvertrages erstmals bekannt gewordene oder angeratene, medizinisch notwendige Heilbehandlung durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden (s. Ziffer 2.1 VB)."
Weiter heißt es: "Wir leisten nicht für: - bei Antragstellung bereits beschädigte oder erkrankte Zähne, - bei Antragstellung fehlende und noch nicht ersetzte Zähne"
Wie ist das konkret zu verstehen?
- Fall 1: Gilt der Zahn noch als erkrankt, wenn die Behandlung zahnmedizinisch als abgeschlossen betrachtet werden kann?
Beispiel: Wurzelbehandlung erfolgreich abgeschlossen und Zahn wurde bei Versicherungsabschluss bereits überkront. Nach Versicherungsabschluss stellt der Zahnarzt fest, dass der Zahn nicht mehr zu retten ist und gezogen werden muss. Zahlt die Versicherung ein Implantat?
Oder auch: Ein kleines Loch wurde vor Versicherungsabschluss erfolgreich mit einer Füllung versorgt. Zahlt die Versicherung dann einen weiteren Schadensfall?
Also: Fallen alle Zähne, an denen ein Zahnarzt mal am Werk war, automatisch aus der Versicherung raus? Sei es nun ein wurzelbehandelter, vor Versicherungsabschluss bereits überkronter Zahn, oder eine sehr kleine Karies, die erfolgreich mit einer Füllung versorgt wurde?
- Fall 2: Zahlt die Versicherung nicht für Zähne, bei denen vor Versicherungsabschluss eine Behandlung angeraten war, die aber während der Versicherungslaufzeit (auf eigene Kosten) behandelt wurden, und dann ein weiterer Schaden an diesen Zähnen auftritt?
Anders formuliert: Lohnt es sich, zuerst ALLE notwendigen Behandlungen abzuschließen, bevor man eine Versicherung abschließt (Fall 1), reicht es aus, die notwendigen Behandlungen (auch nach Versicherungsabschluss) auf eigene Kosten durchzuführen (Fall 2), oder sind die bereits behandelten Zähne ohnehin vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Viele Grüße und Danke schon mal im Voraus :-)
Das glaubst Du vielleicht. Wenn jemand seiner Versicherung noch offene Beiträge schuldet, dann ruht die Versicherung, bis man gezahlt hat und in dieser Zeit ist man nicht versichert.