Was kann passieren wenn ich den Ausweis einer Freundin benutze um in die Disco zu kommen?
Morgen wollte ich in die Disco gehen und da ich ein Jahr zu jung bin den Ausweis einer bekannten nehmen. Was kann mir passieren wenn ich erwischt werde?
10 Antworten
Im Zweifel wird man dich einfach nicht reinlassen, wenn es dem Türsteher oder sonstigem Personal auffällt. Ende vom Lied. Möglich ist aber auch eine Anzeige wegen
§ 281 StGB - Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Zu den strafrechtlichen Konsequenzen kommt dann sicherlich auch ein Hausverbot.
Das ist richtig. Kommt sie aber dennoch rein (ist ja nicht immer der gleiche Türsteher da) wird da ggf. Hausfriedensbruch draus und außerdem altert man in der Regel ja doch. ;o)
Dass man altert, ist klar. Das lässt sich ja biologisch schon nicht vermeiden. Man braucht kein Hausverbot in diesem Fall. denn wenn sie mit einem Ausweis reinkommt, der nicht zu ihrer Person gehört, ist neben dem Missbrauch von Ausweispapieren auch der hausfriedensbruch erfüllt. Denn HFB begeht schon der, der sich unberechtigt in einem befriedeten Besitztum aufhält. Und warum sollte der Betreiber ein Hausverbot über das 18. Lebensjahr hinaus aussprechen? Der will doch Geld verdienen!? Das Hausverbot ist gerade bei den Kiddys ein zahnloser Tiger, weil diese in Zukunft potentielle Kunden sein könnten.
Dass das Hausverbot ein Eigentor für den Betreiber werden könnte ist korrekt. Der Satz "Denn HFB begeht schon der, der sich unberechtigt in einem befriedeten Besitztum aufhält." sehe ich aber anders, lese ihn so nicht aus dem Gesetz heraus und ist wider meine Erfahrungen. Im übrigen auch entgegen dem, was ich gelernt habe. Ein Eindringen gibt es in dem Fall nicht und aufgefordert worden den Laden zu verlassen ist sie zu dem Zeitpunkt auch noch nicht. Aber das müssen wir nicht jetzt und hier diskutieren.
Dann solltest Du Dir den Begriff des Eindringens aber noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Denn das Eindringen ist nicht von einer physischen Barriere abhängig, sondern vom erklärten Willen des Betreibers. Dieser erklärte Wille wird durch den Missbrauch von Ausweispapieren (Täuschung im Rechtsverkehr) umgangen. Der Vorsatz wird aus der inneren Haltung des Täters gebildet, nämlich das rechtswidrige Betreten gegen den Willen des Betreibers/Besitzers/Eigentümers.
Danke für deine Antwort, ich werde mich diesbezüglich nochmal schlaumachen. Dass darauf angestellt wird finde ich zwar sinnfrei, aber nungut...
Wenn du noch minderjährig bist, wird dir an strafrechtlichen Folgen nicht allzuviel drohen- was dich viel mehr abschrecken wird, ist die Blamage an der Tür, wenn die Türsteher dich nicht reinlassen- vor der andern Leuten die warten... gruselig^^
Beknackte Aussage!
da passiert in der regel garnichts. fakt ist dass du nen gültigen ausweis hast. das foto ist IMMER ermessenssache und menschen können sich ja verändern, ab- und zunehmen. und gerade bei frauen haare und frisur. und genau dieses schlupfloch nutzen auch viele betreiber um ihre schuppen voll zu kriegen! wenn du nicht grad noch 14 bist und demenstprechend aussiehst, werden sie dich also auch reinlassen.
Rede nicht so einen Müll und lies mal § 281 StGB
Ich löse das Ganze jetzt einmal auf. Es ist weder betrug, noch ein Betrugsversuch, weil es an den kausalen Tatbeständen des Betruges mangelt.
Es handelt sich hier um den Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB. Bereits der Versuch ist strafbar. Ein sachkundiger Türsteher würde hier tätig werden.
Das ist schlicht und einfach Betrug. Zwar glaube ich nicht, dass jemand deshalb einen Riesenterz macht, aber wenn irgendetwas passiert und dabei rauskommt, dass du zu jung bist und dich reingemogelt hast, wird es unschön.
Das ist noch nicht einmal ansatzweise Betrug oder Versuch des Betrugs.
Ein Hausverbot ist gar nicht nötig, wenn ohnehin aufgrund der Altersbeschränkung kein zutrittsrecht besteht.