Was ist wenn eine Tankstelle einen 100 Euro Schein nicht wechseln kann.
Ich habe mir eben an einer Tankstelle quasi dieeFüße plattgestanden, weil sich vor mir folgendes ereignet hat : Ein Kunde hat für einen Betrag von etwas über 50 Euro getankt und wollte mit einem 100 Euro Schein bezahlen. Jetzt stellte sich raus, dass der Kassierer nicht rausgeben konnte und damit begann die Diskussion. Der Kassierer - der den 100 Euro Schein bereits in Händen hilt - wollte dem Tankkunden eine schriftliche Bestätigung mitgeben, das er soundsoviel noch von der Tankstelle bekommt und er sich das Restgeld am Abend oder Morgen abholen kann. Der Kunde wäre vermutlich auch darauf eingegangen, aber das war ein auswärtiger der nur auf der Durchreise war. Jetzt wurde das ganze verbal immer heftiger und stand schon kurz vor Handgreiflichkeiten, da hat der Kassierer dem Kunden das Geld zurückgegeben, weil der Kunde an Ansicht war, dass wäre nicht sein Problem wenn die Tankstelle nicht wechseln kann. Der ist also losgefahren und sofort hat der Kassierer die Polizei angerufen wegen Tankbetrug. Also: Im ersten Moment dachte ich mir, der Kunde hat Recht. Kann ja nicht sein Problem sein. Im zweiten Moment dachte ich mir.. Naja, so einfach ist es dann wohl doch nicht.. Der Kunde hat eine Leistung erhalten die er zu zahlen hat.. Entweder fährt er nur irgendwohin um zu wechseln und kommt dann gleich wieder.. Oder er gibt dem Kassierer zumindest seine Personalien und fordert die Kontonummer der Tankstelle ein, damit er den Betrag überweisen kann. Wie ist das denn nu eigentlich ? ( Endlich mal wirklich eine GUTE FRAGE :-) )
6 Antworten
im normalfall würde ich sagen, ist das geschäft dafür zuständig genug wechselgeld zur verfügung zu haben. besonders solche, bei denen die übergabe nicht oder schwer wieder rückgängig zu machen ist. in diesem fall hätte draußen auch ausgeschildert werden müssen, das bestimmte zahlungsarten im moment nicht möglich sind. allerdings hätte der fahrer ja auch in diesem fall die möglichkeit die rechnung per überweisung zu begleichen, dies müsste der tankwart dann meiner meinung nach akzeptieren. bin mir da aber nicht ganz sicher
eins ist sicher, die Tankstelle würd ich in Zukunft meiden
50 euro rausgeben kann ja wohl nicht das Problem sein!? O_o
der kassierer hättte bestimmt wechseln können, wollte bloß den 100er nicht nehmen, wegen verdacht auf falschgeld und er kann dann schlechte für die nachfolgenden wechseln. der kunde hätte auch z.b. dich fragen können ob du das wechseln kannst. aber wegfahren kp
Als juristischer Laie würde ich mal sagen, der Kunde ist seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag (§433 BGB,2) nicht nachgekommen. Dort heißt es: "Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."
Er muss also nicht irgendeinen Kaufpreis zahlen, sondern den vereinbarten. Vereinbart ist aber das, was das Benzin gekostet hat. Die Bereitstellung von Wechselgeld sehe ich somit eher als "zusätzliche Dienstleistung" der Tankstelle an.
Dadurch, dass er einfach weggefahren ist, hat er sich unter Umständen strafbar gemacht (Tankstellenbetrug), aber auf jeden Fall schadensersatzpflichtig. Wenn der Verkäufer jetzt größere Anstrengungen unternehmen muss, um zu seinem Geld zu kommen, kann er die Aufwendungen dafür dem Käufer in Rechnung stellen.
Weiß aber nicht, ob das ein Richter auch so sieht.
Im Zweifelsfalle hat der Kunde dem Tankstelleninhaber den passenden Geldbetrag auszuhändigen. Der Tankstellenpächter ist nicht verpflichtet Wechselgeld bereit zu halten. Was sich allerdings nur in der Theorie durchsetzen lässt.
Was ist denn das für ne Tankstelle die nicht mal auf einen Hunni raus geben kann...? Einfach an den Tresor gehen.