Was ist ein Rückbeitrag? (Kfz-Versicherung)
Hallo alle zusammen :)
Ich habe eine kurze Frage an euch. Und zwar habe ich heute einen Brief meiner Kfz-Versicherung erhalten. Wie immer ein unübersichtlicher Blätterhaufen mit dutzenden Zahlen und noch mehr Versicherungskauderwelsch. Naja.
Auf jeden Fall ist auch eine Beitragsrechnung dabei. Nach der Aufzählung etlicher Tabellen steht ganz unten "Rückbeitrag", runde 200 €uro. Sehe ich das jetzt richtig, das mir dieser Betrag als Gutaben von der Versicherung demnächst zurückerstatten wird?
Vielen lieben Dank schonmal!
5 Antworten
Ja, aber in erster Linie bedeutet das, dass Du ab dem genannten Datum keine Versicherung mehr hast.
Endet ein Versicherungsvertrag vorzeitig, stehen dem Versicherungsnehmer anteilige Rückbeiträge zu. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Versicherer den Vertrag nach einem Schadenfall kündigt oder das versicherte Fahrzeug veräußert bzw. verschrottet/dauerhaft und ohne Ruheversicherung stillgelegt wird (Wagniswegfall).
Nach einem Verkauf des Fahrzeugs gilt der Vertrag zudem als gekündigt, wenn der Käufer eine neue Versicherung abschließt und das Fahrzeug mit dieser zulässt. Die Abrechnung der Rückbeiträge erfolgt tagesgenau, wenn der Versicherungsschutz mehr als ein Jahr lang bestanden. Schließt der Versicherungsnehmer im selben Versicherungsjahr eine neue Versicherung ab, werden die Rückbeiträge auf den neuen Vertrag angerechnet. Bestands der Versicherungsschutz weniger als ein Jahr lang, erfolgt eine Abrechnung nach Kurztarif, was für den Versicherungsnehmer ungünstiger ist.
Entschuldigung StattWerbungEUR.
http://www.kfz-versicherungen.com/tarife-in-der-kfz-versicherung/kurztarife-und-rueckbeitraege/
Rückbeiträge
Endet ein Versicherungsvertrag vorzeitig, stehen dem Versicherungsnehmer anteilige Rückbeiträge zu. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Versicherer den Vertrag nach einem Schadenfall kündigt oder das versicherte Fahrzeug veräußert bzw. verschrottet/dauerhaft und ohne Ruheversicherung stillgelegt wird (Wagniswegfall). Nach einem Verkauf des Fahrzeugs gilt der Vertrag zudem als gekündigt, wenn der Käufer eine neue Versicherung abschließt und das Fahrzeug mit dieser zulässt.
Die Abrechnung der Rückbeiträge erfolgt tagesgenau, wenn der Versicherungsschutz mehr als ein Jahr lang bestanden. Schließt der Versicherungsnehmer im selben Versicherungsjahr eine neue Versicherung ab, werden die Rückbeiträge auf den neuen Vertrag angerechnet. Bestands der Versicherungsschutz weniger als ein Jahr lang, erfolgt eine Abrechnung nach Kurztarif, was für den Versicherungsnehmer ungünstiger ist.
Quelle: http://www.kfz-versicherungen.com/tarife-in-der-kfz-versicherung/kurztarife-und-rueckbeitraege
Das hab ich bei meiner Google Suche natürlich auch gefunden. Aber mein Vertrag läuft ganz normal weiter. Von keiner Seite aus gibt es eine Kündigung und auch alle anderen aufgeführten Fälle sind nicht eingetreten.
Nach der Aufzählung etlicher Tabellen steht ganz unten "Rückbeitrag", runde 200 €uro.
Hallo Tenderheart,
also wenn die Aufzählungen von StattWerbungEUR alle nicht zutreffen, dann kann es nur noch mit einem früheren Schadenfall erklärt werden! Da du ja von div. Tabellen schreibst, kann es sich evtl. um Rückstufungstabellen handeln bzw. eine Erstattung wg. schadenfreier Jahre!?! Du solltest mal in deiner Beitragsrechnung nachsehen ob sich die SF-Klasse bzw. die schadenfreien Jahre geändert hat! Dies wäre eine Erklärung für die Gutschrift bzw. den Rückbeitrag!?
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Nach Anruf bei der Versicherung lautet nun die richtige Antwort:
Meine tatsächlich gefahrene Jahresleistung liegt unter der durch die Versicherung ursprünglich angesetzten. Da ich somit zuviel gezahlt habe, bekomme ich nun einen Teil von der Versicherung zurückerstattet. Meine Versicherung läuft wie gehabt normal weiter.
So so ... dann war auch meine Vermutung falsch! Einfach mal vorher bißchen genauer lesen oder sich vorher informieren!?
Gruß siola55
So ist es. Und um das zu erfassen, braucht man noch nicht einmal Abitur :-)))
Eine Quellenangabe ist wohl nicht Dein Ding? schimpf