Was für eine Strafe kriegt er für Bilder von Mädchen in Bikini?
Hey,
also ich weiß das so etwas von Schule zu Schule genauso wie von Land zu Land unterschiedlich ist, aber Volgendes ist vorgefallen:
Ein Junge aus meiner Klasse hat im Schwimmbad (Schulausflug) heimlich Bilder von dem Hintern oder von oben gemacht bei den Mädchen die Bikini an hatten. Die Mädchen haben es nicht gemerkt und er hat die jetzt auf Insta gepostet, was einige Mädchen gesehen haben. Die Betroffenen Mädchen, also die von denen er Bilder ins Netz gestellt hat, haben ihn in der Schule darauf angesprochen, was das soll, aber er meinte nur das es ein harmloser scherz war und es garnicht die Mädchen auf den Bildern sind. Andere Jungs haben bestätigt, dass er heimlich Bilder von den Mädchen gemacht hat. Die Mädchen haben gesagt das wenn er alle Bilder bis in 4 Stunden gelöscht hat und es ihnen beweisen kann, sagen sie nichts, sonst sagen sie es einer Lehrerin. Statt die Bilder zu löschen hat er sie auch in den Klassenchat geschickt noch einige Bilder gepostet, wo er den hintern oder die Oberweite vergrößert hat. Weil die Mädchen dachten, dass der Junge vielleicht kein Respekt vor der Lehrerin haben würde, haben die Mädchen mit unserem Klassenlehrer gesprochen...was der jetzt macht, keine Ahnung. Was für Strafen denkt ihr bekommt der Junge dafür? Lebe in Kalifornien!
Danke schon mal...
4 Antworten
"Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubthergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtesFilmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.
Strafbar ist zudem auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet – zum Beispiel auf Facebook oder über einen Livestream – wenn diese Handlung bewusst gegen den Willen der abgebildeten Person verstößt.
Umgangssprachlich wird § 201a StGB auch als Paparazzi-Paragraph bezeichnet.
Welche Sanktionen drohen bei einem Tatvorwurf gemäß Paragraph 201a StGB?Kann ein strafbares Verhalten im Sinne von § 201a StGB nachgewiesen werden – wurden also unerlaubt Aufnahmen hergestellt oder verbreitet – muss der Täter mit einer Straferechnen.
Die Höchststrafe liegt in diesem Fall bei zwei Jahren Freiheitsentzug, wohingegen es sich bei der Mindeststrafe um eine Geldstrafe handelt. Welches Strafmaß dabei im Einzelnen droht, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Bei der Strafbemessung fließen zudem weitere Gesichtspunkte – wie vorhandene Vorstrafenoder Reue – ein."
ok sorry.
dafür ist in aller erster linie wichtig, ob der kerl 14 ist oder noch nicht. unter 14 entfälllt leider eine strafbarkeit komplett. d.h. eine anzeige würde schon alleine wegen verfahrenshindernissen eingestellt.
was die schulischen disziplinarmaßnahmen angeht, da müsste man schon schauen. das ist eine einzelfallgeschichte. hier würde ich euch dringend raten, den fall auch mal mit den eltern zu besprechen. wenn eine horde würtender eltern das direktoriat stürmt, dann wird schon was passieren...
lg, Nicki
Kalifornien also? Nun, da ist es komplett anders als in Deutschland. Anyway es ist auf jeden Fall nicht gut, was er gemacht hat und die Mädchen könnten ihn anzeigen.
Wenn er angezeigt wird, muss er dann ne Strafe zahlen?
Dann sollen die Mädchen den einfach Anzeigen dann sieht er was passiert wenn er das macht.
Hallo Fruchtmutti,
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