Was für eine Strafe bekommt man wenn man in einem 4 sitzer Auto 5 Leute befördert in der Probezeit?
Frage steht oben :) Danke schon mal :) P.S möchte das nicht machen nur mich interessiert es eben :)
4 Antworten
Hallo shelovee,
der Fahrer verstößt zwar gegen § 21 StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html), wenn er mehr Personen mitnimmt, als Sitze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind, aber der Bußgeldkatalog sieht hierfür keine Ahndung vor.
Für den Fahrer bleibt die Angelegenheit also bei einer Verkehrskontrolle ohne Folgen. Bei der Mitnahme von Kindern sieht es allerdings etwas anders aus und dem Fahrer droht laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid vor:
Tatbestandsnummer: 121600
Tatvorwurf: Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung /sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes *).
Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 99.1 BKat
Bußgeld: 60,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
Eintrag als B - Verstoß
Ein einmaliger B - Verstoß hat keine Auswirkungen auf Deine Probezeit
Allerdings, wenn ein Unfall geschieht und die nicht angeschnallte Person sich oder Andere verletzt, droht ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage:
§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zudem könnte die verletzte Person unter Umständen Schadensersatzansprüche stellen, die wiederum unter Umständen keine Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit bezahlt.
Und welche Folgen eine Nichtangeschnallte Person davontragen kann, zeigt das folgende Video auf YouTube auf realistische Weise:
https://www.youtube.com/watch?v=dWCCCVh9Ajk
Schöne Grüße
TheGrow
Die meisten Autos sind 5 Sitzer selbst der VW LUPO meiner Tante ist einer Clio 3 Türer , Audi A2 ,VW FOX , OPEL AGILA usw.
Da streiten sich die Geister. Vor einigen Jahren war es mal so, dass man in einem 4 Sitzer auch 5 Personen befördern darf, sofern sie "menschenwürdig" sitzen und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Ich habe das selbst einige Male in meinem 4 Sitzer gemacht.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob sich da mal was geändert hat, bzw. der entsprechende Paragraph der StVO präzisiert wurde.
Man braucht nichtmals ein Unfall, eine Vollbremsung langt schon und der hinten Mittig frisst den Schalthebel... oder gleich die Windschutzscheibe.