Was darf ich als 13 jährige mit meinem 15 jährigen Freund?

12 Antworten

Rechtlich ist so ziemlich alles zwischen euch verboten, was auch nur in Richtung sexuelles geht (siehe §§ 176, 176a StGB). Dazu können selbst Nachrichten bei WhatsApp u.ä. zählen (siehe § 176 Absatz 4). Zungenküsse zählen ebenfalls dazu, da das - bei Kindern (=Personen unter 14 Jahren) - eine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit darstellt, §§ 176 Abs. 1, 184h Nr. 1 StGB).

Einiges wird sich wahrscheinlich alsbald ändern, allerdings nicht so, dass mehr zwischen euch erlaubt wäre. Im Gegenteil. Kürzlich wurden erhebliche Verschärfungen des Sexualstrafrechts beschlossen (siehe Bt-Drs. 19/23707). Nach Inkrafttreten wäre selbst ein Zungenkuss nicht "nur" ein Vergehen, sondern sogar ein Verbrechen (§ 176 StGB-Neu). Wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.

Straftaten nach §§ 176, 176a StGB sind sog. Offizialdelikte. Es würde also im Falle eines Verdachts einer Straftat nach diesen Normen, kein Strafantrag deiner Eltern benötigt werden, um gegen deinen Freund strafrechtlich vorgehen zu können. Anzeigen kann eine Straftat jedermann und es kommt nicht darauf an, ob du eine strafrechtliche Verfolgung willst oder nicht. Es spielt für die Strafbarkeit auch keine Rolle, ob "alles freiwillig war" (letzteres kann allerdings ggf. bei der Höhe der Strafe berücksichtigt werden).

Die Verjährung von Straftaten nach §§ 176, 176a StGB beginnt, wenn das Tatopfer das 30. Lebensjahr vollendet hat (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB). Anschließend läuft sie noch einige Jahre. Solange eine Tat nicht verjährt ist, ist die Strafverfolgung möglich.

Bei einer Verurteilung nach §§ 176, 176a StGB kommen womöglich auch erhebliche weitere, (spätere) berufliche Konsequenzen, jedenfalls Probleme in Betracht (siehe § 72a SGB VIII).

Ihr dürft alles machen. Warum auch nicht

Takumi2007  01.04.2021, 21:27

Er kann bei sexuellen Handlungen in Jugendhaft kommen.

Wirsindzudritt  01.04.2021, 21:30
@Takumi2007

So ein quatsch 😂😂😂😂

Wirsindzudritt  01.04.2021, 21:34
@Takumi2007

Und nochmal: so ein quatsch!

Takumi2007  01.04.2021, 21:36
@Wirsindzudritt

Das ist neunmal das Gesetz, wie du es findest ist vielleicht deine Meinung. Legal ist es dennoch nicht.

Wirsindzudritt  01.04.2021, 21:48
@Takumi2007

Wo ist der Kläger?

Takumi2007  01.04.2021, 21:49
@Wirsindzudritt

Das kann jeder sein, der davon erfährt. Es ist eine Straftat, oder hältst du Mord auch für keine solange er nicht aufgefallen ist?

Bitte lass dir hier nicht sagen, dass alles erlaubt ist, denn das ist einfach nicht wahr. Das gesetzliche Schutzalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren.

Da du erst 13 Jahre alt bist und er über 14 Jahre alt ist, macht er sich bei sexuellen Handlungen strafbar. Sprüche wie „Wo kein Kläger, da kein Richter“ ändern daran nichts. Sollte irgendjemand das mitbekomme, kann es zu einer Klage kommen und er kann mit 6 Monaten bis hin zu 10 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Paragraph 176 StGB

Ja, es gibt die sogenannte Kuss-Regel, wissen viele nicht. Auf Verlangen - z.B deiner Eltern - kann in einer Klinik auch mittels Laser-Temporal-Abtastung deine Lippen untersucht werden, d.h. mank ann "intensive Küsse" anhand der Abnutzung der oberen Hautschicht deiner Lippen zweifelsfrei nachweisen. Da dein Freund schon 15 ist, könnte er dafür ins Jugendgefängnis kommen und du in eine stationäre 24 Monatige psychatrische geschlossene Unterbringung. Das wird, soweit ich weiß, meistens von kirchlichen Trägern gemacht, d.h. du wirst dort tägliche Bibel- und Betstunden, sowie "geistige Erbauung, Frohlocken und Gesang" haben. Aber keine Sorge, zwei Jahre gehen richtig schnell rum. Funfact: 70 Prozent der Leute, die das machen, entschließen sich danach, ins Kloster zu gehen, weil ihnen dieses Leben so gut gefällt. Viel Erfolg!

Küssen ist denke ich mal nicht verboten solange ihr es beide wollt und so nh aber bei Sex ist das ja kritisch,weißt du ja wahrscheinlich schon,erst ab 14 und wenns so weit ist,ist Verhütung auch wichtig aber es geht ja erstmal um Küssen hahaha;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung