Warum wird etwas ab 18 noch zensiert, bzw verboten?
von spielen und filmen die ab 18 sind gibt es meist 2 versionen, cut und uncut. meine frage ist warum? die sind doch ab 18, da sollte doch nichts mehr geschnitten werden.
9 Antworten
Deswegen ist die uncut-Version ja auch erhältlich. Aber es gibt viele Erwachsene, die diese Filme (oder was auch immer) kaufen, um sie auch mit jüngeren zu sehen, dann nehmen sie die cut-Version und fühlen sich besser. Und es gibt auch Erwachsene, die wollen zwar den Film, aber nicht alles extremen Sachen sehen.
Deine FSK 18 ist nicht ganz passend. Es kann sogar 4 Versionen eines Filmes geben, der je nach Medium ab 18 Frei ist. FSK 18 Cut für das Medium Fernseh TV. Unter der beschreibung des Filmes steht oft FSK 18, doch einige Sender geben diese Freigabe zwar an, doch zeigen sie eine geschnittene FSK Version an welche eigentlich eine FSK 16 wäre. Das machen sie aus folgendem Grund: Sie möchten bei Klagen von Eltern und Anwälten nicht angreifbar sein.
Real FSK 18 Video DVD . Da gibt es die geschnittene FSK 18 Version welche die BPS Bundesprüfstelle ab 18 für den Videomarkt freigab. Manchmal hat diese Freigabe aber nichts mit dem Film zu tun der im Kino gelaufen ist. Also gibt es zwar die leicht geschnittene Kinofassung auf DVD aber eben nicht das deutsche Kinooriginal. Filmvertriebe wie LIONSGATE ( SAW ) versuchen aber später trotzdem ihren ( Beispiel SAW ) ungeschnitten auf den Markt zu bringen und müssen durch FSK Auflagen den Orig. Kinofilm zensieren, somit kommt nun eine weitere FSK 18 auf den Markt. Nun findet der Vertrieb entweder Gesetzeslücken, oder es ändern sich Gesetze, kann es wieder zu einer anderen FSK Version kommen.
Um alles noch mehr zu Verwirren gibt es die Index Filme. Diese sind nicht verboten aber im Verkauf eingeschränkt. Dafür darf keine öffentliche Werbung gemacht werden. Eine Videothek darf solche Filme zwar verkaufen, aber es darf weder ein Filmposter noch eine Liste für den Film öffentlich ausgehängt werden. Besitz und Verkauf = erlaubt , Werbung = Nein !
Und nun die Krönung ! Wurde ein FSK 18 Film in Deutschland auf den Index gesetzt, danach sogar auf die Liste " In Deutschland verbotene Medien " kann man sie trotzdem im Ausland kaufen und der Besitz ist nicht Strafbar, ( solange man den Film nicht verleiht, verkauft und öffentlich zeigt ) .
Belese dich mal zu den Film " Tanz der Teufel " von Sam Raimi. Ich glaube das dürfte alles erklären. Von den Film habe ich 5 Versionen, und alle sind FSK 18, doch jeder ist anders geschnitten. Loll und alle als Besitz erlaubt.
@Uncut , ich antworte nur mal kurz, da ich Gesundheitl. Probleme seit Donnerstag habe. Werde zu dem Thema hoffentlich Samstags näher eingehen können. Habe dich nicht als GF Freund aufgenommen weil ich dich Liebe fg sondern weil ich weiß das du relatives Fachwissen besitzt und wir beide fast auf der selben Linie sind was FSK und Filmgeschmack betrifft. Möge der Bleistift ewig in deinen Fersen stecken.
Ist mir schon klar ;-) Manche GF-Freunde reagieren nur etwas gereizt bei sowas. Der Bleistift steckt dort nicht, der wird dort rumgerührt ;-) Die Hektik zu dieser Szene war schon damals idiotisch ;-) Da hätte ich mich eher über die erste Filmszene überhaupt aufgeregt, in der eine Frau von einem Baum...
Sehr kurz und knapp erklärt, die USK bzw. FSK lassen sehr oft und gerne ihre Muskeln spielen und lehnen eine Freigabe von derartigen Mediegn häufig komplett ab. Die Produzenten müssen dann nachbessern (Gewalt entfernen, schneiden), was immer mit viel Zeit- und Geldaufwand verbunden ist. Aus diesem Grund werden inzwischen häufig extra für D bereits vorher zensierte Medien zur Prüfung vorgelegt um das Risiko, dass die Freigabe verweigert wird, möglichst zu umgehen.
Dass selbst diese zerhackstückelten Versionen häufig noch indiziert oder gar beschlagnahmt werden liegt dann wiederum an der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien). Diese wird auf Antrag aktiv und prüft Medien, unabhängig von einer bereits vorher erteilten Freigabe durch z.B. die FSK, auf seine stafrechtliche bzw. jugendgefährdende Bedenklichkeit. Sind die weltfremden Weltenretter der BPjM dann der Meinung ein Medium sei zu gewaltverherlichenden oder zu gefährlich für die arme unschuldige Jugend dann setzen sie dieses auf den Index. Per Gerichtsbeschluss werden besonders bösartige Medien dann später auch häufig beschlagnahmt.
Manchmal, wenn der Vertrieb der Meinung ist es könnte sich finanziell lohnen, erscheint dann auch noch eine Uncut-Fassung des jeweiligen Mediums, jedoch nicht immer. Eigentlich ist es sogar eher die Ausnahme.
Bei Medien ab 18 lohnt es sich fast immer zu importieren, gibt kaum einen Film/Spiel mit FSK/USK 18 bei dem nichts geschnitten wurde. Traurig aber wahr.
Diese wird auf Antrag aktiv und prüft Medien, unabhängig von einer bereits vorher erteilten Freigabe durch z.B. die FSK, auf seine stafrechtliche bzw. jugendgefährdende Bedenklichkeit. Die BPjM darf seit 2003 Medien, die eine Freigabe von FSK oder USK erhalten haben, gemäß JuSchG nicht mehr prüfen.
Die USK prüft Spiele die von den Entwicklern eingesandt werden. Ein Gremium entscheiden dann ab wann das Spiel freigegeben wird.Sind auch für 18 jährige Personen zu viel Gewalt enthält das Spiel keine Freigabe.
Entwickler entscheiden sich selbsständig dazu ob sie Schnitte vornehmen um eine bestimmte Freigabe zu erhalten.
Wird keine Freigabe erteilt, dann kann das Spiel dennoch erscheinen, nur eben ohne Alterskennzeichnung. Es besteht allerdings dann die Gefahr, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) das Spiel auf Liste A oder B indiziert.
Wurde ein Spiel in Liste A aufgenommen, darf das Spiel immernoch gekauft nur eben nicht beworben werden. Das ist für viele Entwickler ein Dorn im Auge da sie Umsatzeinbußen befürchten.
Wird ein Spiel auf Liste B gesetzt, ist der Import, Kauf und Besitz in Deutschland verboten.
Wird keine Freigabe erteilt, dann kann das Spiel dennoch erscheinen, nur eben ohne Alterskennzeichnung. Die der USK und der FSK angeschlossenen Firmen haben sich ja eben freiwillig verpflichtet (daher der Name), ausschließlich geprüfte und freigegebene Titel in den Handel zu bringen. Das schränkt die Möglichkeiten schon ein.
Der Besitz von Titeln der Liste B ist NICHT verboten. Bitte JuSchG lesen !
Von der USK und der FSK freigegebene Titel dürfen von der BPjM seit 2003 nicht mehr indiziert werden !
Und da bist du sicher? Hmmm, kann natürlich sein, dass sich da wirklich etwas getan hat, wenn ich die aktuellen Listen so ansehe... Dann sorry für die Fehlinformation und Danke für die Aufklärung. Bin da nicht mehr so aktuell informiert, weil ich derartige Medien sowieso nur noch aus dem Ausland beziehe - diesen geschnittenen Schund kann man echt nicht ertragen.
Ich nehme mal an, deinem Nickname nach, du hast gewerblich damit zu tun?
Was die Sache seit 2003 betrifft, das habe ich sogar schriftlich von der Chefin der BPjM per Email. Ich mache das nicht gewerblich (nur Hobbyprojekte, die gerade entstehen), bin aber seit Kindheit Filmfan und beschäftige mich seit 15 Jahren hobbymäßig mit Rating, Zensur etc. nicht nur in Deutschland. Hab dabei schon einige Emails mit der FSK, der BPjM, der BBFC, der MPAA und anderen ausgetauscht, weil ichs meist auch ganz genau wissen möchte. Es gibt auch sehr viele Gerüchte, ich habs lieber amtlich ;-) Ich beziehe mein Zeug auch aus dem Ausland (die haben teils schönere Editionen), bleibe aber trotzdem in D am Ball ;-)
Das stimmt so nur teilweise, fast immer weigern sich fast alle Kaufhäuser FIlme und Spiele ohne Altersfreigabe im Sortiment aufzunehmen. Kinos würden einen solchen FIlm auch nicht zeigen. Damit ist eine Freigabe zwar nicht zwingend, wirtschaftlich aber unumgänglich. Es geht also ums Geld. Lieber schneidet man mehrere Minuten heraus als auf einen Release in D zu verzichten. Gerade bei Spielen wird das heute aber oft auch nicht mehr gemacht. Dank I-Net ist es ja kein Problem mehr sich die Games im Nachbarland zu besorgen.
Und, wie ich schon sagte, die Bpjm interessiert sich einen sch... für die Freigaben der FSK / USK, da es sich hierbei nur um unverbindliche Empehlungen handelt. Auf eine mögliche Indizierung hat das keinen Einfluss.
Inzwischen geht man auch häufig den Weg über die JK um ein "Strafrechtlich unbedenklich" zu erhalten. Allerdings werden auch solche Titel nur selten im freien Handel angeboten.
Der Besitz von Titeln auf Liste B ist ebenfalls nicht verboten. Der Unterschied besteht darin, dass Titel auf Liste B garnicht mehr verbreitet werden dürfen. Der Besitz selbst ist nach wie vor nicht verboten.
Mal ehrlich.. Saints row 2 zum Beispiel. Das da immer ein blackscreen eingeblendet wird wenn es "zu schlimmen dingen" kommt ( in den cut Scenes) ist hoch albern und NERVT. Es gibt tatsächlich spiele in denen Gewalt übertrieben dargestellt wird,das muss nicht sein, aber wenn ich als ueber 18 jährige ein usk 18 Game kaufe,dann will ich so nen schund nicht in meinem Game haben. Stell sich mal einer vor das wäre bei borderlands so gekommen..dann wäre das spiel ein reines blackscreen Game lol. Scherz beiseite, ich bin a für usk aber das sollte dann auch logisch geregelt werden. Da wir ja sowiso alle potenzielle Amokläufer sind (-_-) und keine Ahnung was noch alles.. Und ich finde grünes Blut ( systemshock 2) nicht harmloser,sondern eklig. Wer ist noch für blackscreen in der Tagesschau?!
Hallo mike. Auch wenn wir GF-Freunde sind, muss ich Dich heute leider mal ergänzen, weils nicht ganz passt. Es kann mehrere Versionen eines Films geben. Die im TV gezeigte durchläuft allerdings neben der FSK-Prüfung noch die FSF-Prüfung (Freiwiliige Selbstkontrolle Fernsehen) und wenn das Gremium meint, einige Szenen trotz 18 und 23.00 dem Fernsehpublikum nicht zeigen zu wollen, wird der Film trotz FSK18 leicht geschnitten. Mit Klagen hat das recht wenig zu tun, weil der Rundfunkstaatsvertrag eindeutig ist: 20.15 FSK12, 22.00 FSK16, 23.00 FSK18, indizierte nur auf Sondergenehmigung.
Die BPS, die offizielle Abkürzung ist BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) gibt keine Filme frei, auch nicht für den Videomarkt, das macht ausschließlich die FSK. Die BPjM prüft die Filme auf Antrag von Jugendschutzbehörden auf Index und Beschlagnahme. Bis 2003 konnten sie FSK18 und nicht freigegebene (SPIO/JK + ungeprüfte) prüfen, seit 2003 dürfen sie nichts mehr prüfen, was eine FSK-Freigabe hat. Dass in den letzten Jahren der Kinofilm für DVD nochmal verstümmelt wird, stimmt leider :-( Der Vertrieb findet keine Gesetzeslücke, er gibt den Film zur JK der SPIO oder vertraut auf Österreich (A) oder die Schweiz ;-)
Ein Index-Film muss nicht zwangsweise beschlagnahmt werden. Du kannst den im Ausland (A) kaufen, er dürfte Dir aber eigentlich nicht geliefert werden. Die Einfuhr von No-FSK-Filmen ist eigentlich nicht erlaubt, durch den globalen Handel und die weggefallene Prüfung von Paketen aus A (EU-Recht) prüft da aber keiner, der Zoll hat auch besseres zu tun ;-) Verboten ist jedoch lediglich die Einfuhr, nicht der Besitz. Und die Einfuhr hat der Lieferant zu vertreten. Aber da uns die Ösis kennen und gutes Geld mit uns verdienen...
Tanz der Teufel ist das Paradebeispiel, wobei ich von dem nur die uncut von Astro mit Blitzszene habe, das ist die vollständige. Alle anderen interessieren mich nicht ;-)