Warum werden in Deutschland keine Ledigkeitsbescheinigungen ausgestellt?
Warum werden in Deutschland keine Ledigkeitsbescheinigungen ausgestellt? Wenn jemand heiraten will benötigt er keine Ledigkeitsbescheinigung. In anderen EU Ländern ist es anders. Soweit ich es weis werden beim Geburtsstandesamt die Eheschließungen ins Geburtsregister eingetragen, somit kann es gar nicht zur mehrfachen Verheiratung kommen. Ist es nur deshalb nicht notwendig eine Ledigkeitsbescheinigung vor der Heirat vorzulegen?
3 Antworten
Die Ledigkeitsbescheinigung wurde durch eine Internationale Formular Namens Ehefähigkeitszeugnis ersetzt. In diesem Formular wird bestätigt, dass die beiden Ehefähig sind - also weder verheiratet noch unter 18 Jahre alt sind. Die letztere beide Tatsachen sind natürlich vorher beim Standesamt zu belegen. Man muss dort ein Passport und gegebenfalls die Scheidungsurkunde vorlegen. In der Ehefähigkeitszeugnis wird über die vorherige Ehe und deren rechtsgültige Scheidung namentlich sowie mit dem Scheidungsdatum in einem dafür vorgesehene Rubrik ein Eintrag gemacht. Ohne diese Dokument gibt es keine rechtsgültige Ehe - weder in Deutschland noch in anderen Länder.
Der Familienstand wird in Deutschland durch eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde nachgewiesen. Standesamtlich kann nur die Auflösung einer Ehe (durch Tod oder Scheidung) nachgewiesen werden, nicht aber die Ledigkeit (= noch nie verheiratet gewesen). Es trifft zu, dass eine Eheschließung zum Geburtseintrag der Eheleute mitgeteilt und daraufhin ein Hinweis eingetragen wird. Dies gilt aber nur für eine Heirat im Inland! Von ausländischen Standesämtern gehen diese Meldungen nur unvollständig ein (z. B. Türkei) oder es gibt solche Mitteilungen überhaupt nicht (z. B. USA). Mir ist kein Land auf der Welt bekannt, welches uneingeschränkte Ledigkeitsbescheinigungen ausstellt! Sie sind entweder zeitlich oder örtlich begrenzt oder beruhen auf eigenen (!) Angaben der betreffenden Personen, weil es z. B. überhaupt keine Meldepflicht gibt. Auch ein Ehefähigkeitszeugnis, welches für einen Deutschen zur Heirat im Ausland benötigt wird, ist kein Beweis der Ledigkeit (= noch nie verheiratet gewesen zu sein), sondern nur eine Bestätigung, dass nach deutschem Recht kein Hindernis besteht, die im Zeugnis namentlich genannte Person zu heiraten. Selbstverständlich werden dazu die Familienstände der beiden heiratswilligen Personen rechtlich aus deutscher Sicht genau geprüft, was für die Antragsteller mitunter sehr schwierig oder gar unmöglich sein kann.
Heißt das hier nicht einfach anders? Familienstandsbescheinigung?
... bzw. Ehefähigkeitszeugnis ...