Wann muss der Lohn auf dem Konto sein wenn kein Zahltag im Arbeitsvertrag festgesetzt wurde?

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Wenn kein Zahltag im Arbeitsvertrag im Arbeitsvertrag genannt wird, gibt es immer noch die Möglichkeit einer tarifvertraglichen Vereinbarung, bevor die gesetzlichen Bestimmungen greifen.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html

Zitat:


In ei­nem Ar­beits­ver­trag oder in ei­nem auf das Ar­beits­verhält­nis an­wend­ba­ren Ta­rif­ver­trag können aber von § 614 BGB ab­wei­chen­de Re­ge­lun­gen über die Fällig­keit der Vergütung ent­hal­ten sein. Es ist so­gar recht häufig so, daß die Vergütung gemäß Ar­beits- oder Ta­rif­ver­trag zum Bei­spiel bis zum 15. Ka­len­der­tag des lau­fen­den Mo­nats, am Mo­nats­letz­ten oder auch erst am 10.
Ar­beits­tag des fol­gen­den Mo­nats ge­zahlt wer­den muß. Dann gilt nicht § 614 BGB, son­dern die ar­beits­ver­trag­li­che bzw. ta­rif­li­che Re­ge­lung.





Die Lohnzahlung ist in der Regel so zu leisten,. dass der Arbeitnehmer am letzten Arbeitstag des Monats darüber verfügen kann.

Es gibt die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Lohnzahlung aus Abrechnungsgründen auf den 15. des Folgemonats legt. Dann steht dem Arbeitnehmer aber eine ausreichende Abschlagszahlung zum Monatsanfang zu, damit er seinen laufenden Verpflichtungen nachkommen kann.

Ein Arbeitgeber kann keineswegs von seinen Mitarbeitern ein zinsloses Darlehen für einen halben Monat erwarten.

Verletzung der Lohnzahlungspflicht

Kommt der Arbeitgeber der Lohnzahlungspflicht nicht nach, hat der Arbeitnehmer folgende Möglichkeiten:

Kündigung (fristlos nur bei wiederholter Verletzung)

Verweigerung der Arbeitsleistung

Schadenersatz

Erfüllungszwang durch Klage

Kreidler51  19.04.2016, 10:35

Lese mal dies für mich bedeutet dass am Monatsende dein Lohn gezahlt werden muß durch Abrechnung, Überweisungszeit, Buchungszeit würde ich sagen spätestens zum 5. des Monats hat Geld auf dem Konto zu sein.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 614 Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist

nach der Leistung der Dienste zu entrichten.

Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Ist im Arbeitsvertrag nichts geregelt, dann gilt § 614 BGB. Somit wäre bei einem zu zahlenden Monatsgehalt erst zum Anfang des Folgemonats dein Gehalt zu zahlen. Inwieweit hier nun ein Anspruch auf Zahlung zum 15. besteht, weil es "schon immer so war" weiß ich aber nicht.

Wirklich sicher, dass nichts im Vertrag steht?

Huehnchen74 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 10:24

Ja wirklich sicher, steht nichts drin. Nur die Höhe des Stundenlohns.

du kannst ihm sagen, dass er von dir verlangt, pünktlich auf deiner Arbeit

zu erscheinen, dafür erwartest du aber auch pünktliche Zahlungseingänge !

GENAU SO !