Wann muss der Lohn auf dem Konto sein wenn kein Zahltag im Arbeitsvertrag festgesetzt wurde?
Ich arbeite in einem kleinen Betrieb mit 12 Arbeitern, als ich dort angefangen habe zu arbeiten gab es immer zum 15. des Monats Lohn.Seit etwa drei Monaten verzögert sich die Lohnzahlung immer mehr. In diesem Monat ist z.B. am 19. noch kein Lohn auf dem Konto. Im Arbeitsvertrag ist kein Zahltag festgesetzt. Wie komme ich an mein Geld und was kann ich tun das mein Chef wieder pünktlich zum 15. zahlt?
7 Antworten
Wenn kein Zahltag im Arbeitsvertrag im Arbeitsvertrag genannt wird, gibt es immer noch die Möglichkeit einer tarifvertraglichen Vereinbarung, bevor die gesetzlichen Bestimmungen greifen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html
Zitat:
In einem Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag können aber von § 614 BGB abweichende Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten sein. Es ist sogar recht häufig so, daß die Vergütung gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag zum Beispiel bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats, am Monatsletzten oder auch erst am 10.
Arbeitstag des folgenden Monats gezahlt werden muß. Dann gilt nicht § 614 BGB, sondern die arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung.
Die Lohnzahlung ist in der Regel so zu leisten,. dass der Arbeitnehmer am letzten Arbeitstag des Monats darüber verfügen kann.
Es gibt die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Lohnzahlung aus Abrechnungsgründen auf den 15. des Folgemonats legt. Dann steht dem Arbeitnehmer aber eine ausreichende Abschlagszahlung zum Monatsanfang zu, damit er seinen laufenden Verpflichtungen nachkommen kann.
Ein Arbeitgeber kann keineswegs von seinen Mitarbeitern ein zinsloses Darlehen für einen halben Monat erwarten.
Kommt der Arbeitgeber der Lohnzahlungspflicht nicht nach, hat der Arbeitnehmer folgende Möglichkeiten:
Kündigung (fristlos nur bei wiederholter Verletzung)
Verweigerung der Arbeitsleistung
Schadenersatz
Erfüllungszwang durch Klage
Lese mal dies für mich bedeutet dass am Monatsende dein Lohn gezahlt werden muß durch Abrechnung, Überweisungszeit, Buchungszeit würde ich sagen spätestens zum 5. des Monats hat Geld auf dem Konto zu sein.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 614 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist
nach der Leistung der Dienste zu entrichten.Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Ist im Arbeitsvertrag nichts geregelt, dann gilt § 614 BGB. Somit wäre bei einem zu zahlenden Monatsgehalt erst zum Anfang des Folgemonats dein Gehalt zu zahlen. Inwieweit hier nun ein Anspruch auf Zahlung zum 15. besteht, weil es "schon immer so war" weiß ich aber nicht.
Wirklich sicher, dass nichts im Vertrag steht?
Ja wirklich sicher, steht nichts drin. Nur die Höhe des Stundenlohns.
du kannst ihm sagen, dass er von dir verlangt, pünktlich auf deiner Arbeit
zu erscheinen, dafür erwartest du aber auch pünktliche Zahlungseingänge !
GENAU SO !