Wann legt das Straßenverkehrsamt Auto lahm?
Hallo,
meine Freundin hat Stress. Sie konnte Ihre Autoversicherung nicht zahlen, Ihr Versicherungsmakler hat ihr jetzt Stress gemacht (verständlich), das sie sich jetzt beeilen muss, da die Versicherung wohl schon Meldung beim Straßenverkehrsamt gemacht hat.
Angeblich würde meine Freundin noch Bescheid bekommen, ist das so? Wie lange hat sie dann noch Zeit bis die kommen und das Auto lahm legen?
YVOMAR
9 Antworten
Wenn die Versicherung der Zulassungsbehörde anzeigt, dass für ein Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht, ist die Zulassungsbehörde gesetzlich verpflichtet, unverzüglich alle Maßnahmen zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges einzuleiten.
Diese Maßnahmen sind kostenpflichtig, und können zum Teil über 200 Euro erreichen, wenn sie nicht unverzüglich auf das Schreiben der Behörde reagiert.
da hab ich keine ahnung, ich denke aber sobald post da ist, wird ein termin drin stehen, wann das auto "lahm" gelget wird
Immer wieder..... Jeder der Auto fährt weis, dass man dafür Steuern und Versicherung bezahlen muss. Aber, alles ist anscheinend wichtiger.....und jeder hat eine andere Ausrede, wenn man die Sachen nicht bezahlt. Egal, wenn man knapp bei Kasse ist, muss man eben mal auf was anderes verzichten, wenn nichts mehr zum Verzichten da ist, dann muss man eben das Auto stehen lassen, wenn man es sich nicht mehr leisten kann. Ein Unfall mit Personenschaden, dann Auto nicht versichert..... in der Haut möchte ich nicht stecken... ALSO, lasst das Autofahren, wenn ihr es euch nicht leisten könnt, egal aus welchem Grund!!!!!!!!!!
Antwort von einem Fachmann:
Wenn die Versicherung der Zulassungsbehörde anzeigt, dass für ein Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht, ist die Zulassungsbehörde gesetzlich verpflichtet, unverzüglich alle Maßnahmen zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges einzuleiten.
Diese Maßnahmen sind kostenpflichtig, und können zum Teil über 200 Euro erreichen, wenn sie nicht unverzüglich auf das Schreiben der Behörde reagiert.
Das Fahrzeug zu verstecken, wie vorgeschlagen ist auch nicht sinnvoll. Wenn die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht findet, wird es zur Fahndung ausgeschrieben. Und dann gibts unter Umständen Besuch von der Polizei oder eine Vorladung.
Zunächst ist es üblich, dass eine Mahung verschickt wird. Hat sie die bekommen, steht da eine Frist drin. Nach Ablauf dieser Frist geht eine Mitteilung an das Strassen- verkehrsamt. Die schicken dann innerhalb einer Woche jemand vom Ordnungsamt oder auch die Polizei, welche den Stempel entfernen. man kann sich etwas behelfen, indem man das Auto gut versteckt abstellt. Ist aber nur eine kurze Schonfrist.