Vorläufiger Reisepass (Schweiz) dringend!

5 Antworten

Gemäss Website der Botschaft gibt es einen "Express-Antrag", die Ausstellung dauert dann 2 - 3 Wochen, was knapp reichen könnte.

http://www.bern.diplo.de/contentblob/3785450/Daten/2983498/Downl_Info_Pass_oder_Perso.pdf

Die Botschaft bzw. das Konsulat ist auch der einzige Ort, der Dir die korrekten Auskünfte geben kann. Es kann auch sein, dass Du einen provisorischen Pass direkt in Deutschland beantragen müsstest.

willy420 
Beitragsersteller
 21.05.2013, 21:17

Ja das habe ich auch gelesen, ich meinte aber einen provisorischen, dieser ist nur 1 Jahr lang gültig. Man kann den hier als schweizer Staatsbürger glaube ich an Flughäfen beantragen, jedoch bin ich deutscher... Ich suche einfach weiter, trotzdem danke !

Du kannst dir bei der der deutschen Botschaft einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Aber nach Bern musst du ziemlich sicher trotzdem. Wenn du Glück hast, genügt auch ein Besuch im Konsulat. Aber da weiss ich nicht so genau Bescheid. Such doch mal in Internet (Google oder so) nach mehr Informationen. Oder frag vorher in Bern nach, wie es konkret gehandhabt wird.

Erkundige dich mal Gemeinde/Kanton ob du vielleicht einen provisorischen Reisepass oder eine ID Karte beantragen kannst, das geht viel schneller.

plato  21.05.2013, 21:11

Er ist offensichtlich Deutscher, da nützt das nicht viel...

na dann,

ruf an bei der botschaft.

bist du sicher, dass es ein passpflichtiger flug ist und der ausländerausweis nicht genügt? wo hast du deinen perso?

Innerhalb der Schweiz ist die Ausstellung eines vorl. Reisepasses nur an der Botschaft in Bern möglich. Bei den Honorarkonsulaten (Basel, Zürich, Genf und Lugano) ist dies nicht möglich, da dies nur Annahmestelle sind und keine Berechtigung zur Ausstellung von Reisepässen besitzen (Passanträge werden dort nur angenommen und anschl. an die Botschaft nach Bern weitergeleitet)

Sofern Verlust und Dringlichkeit nachgewiesen sind (Verlustbescheinigung, Flugtickets) und die Zuständigkeit der Botschaft gegeben ist (alleiniger Wohnsitz in der Schweiz), kann der Antrag auch ausserhalb der allg. Passterminvergabe erfolgen. I.d.R. sollte die Antragstellung dann VORMITTAGS erfolgen, damit der vorl. Reispass über die Mittagszeit gefertigt und am NACHMITTAG (ab: 13:00 Uhr) unmittelbar ausgehändigt werden kann. Am besten auf der Homepage der Botschaft unter Passstelle die Telefonnummer, Hinweise und Vorgaben zur Passaustellung beachten und beim anschl. ausdrücklich auf den "Notfall" hinweisen (ist allerdings sehr schwer die telefonische Terminvergabe zu erreichen - am besten gleich morgens um 8:00 Uhr probieren).

Der hiesige Ausländerausweis ist nur innerhalb der Schweiz gültig (= nationales Dokument für Ausländer) und ist nicht mit einem Reisedokument zu verwechseln. Unbeachtet der rechtlichen Regelung zum Grenzübertritt unterliegen Fluggesellschaften zusätzlich noch den IATA Vorschriften, welche nur Reisedokumente (=Reisepässe und/oder Personalausweis) kennt.

Expresspass birgt das Risko, dass dieser der Botschaft u.U. nicht rechtzeitig vorliegt und nach Eingang an der Botschaft ggf. noch postalisch zugesandt werden muss. Differenz zwischen Expresszuschlag und vorl. Reispass ist minimal und sofern keine US Reise ansteht, ist der vorl. Reisepass ausreichend.