"Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich". Aber manche sind gleicher als andere. Ist da etwas dran?
Vielen Dank für eure Antworten.
18 Antworten
"Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich", soll nicht mehr oder weniger heißen, als dass alle jeweils Betroffenen nach den gleichen Gesetzen behandelt werden. Mit allgemeinem Gleichsein hat das absolut nichts zu tun. Wenn beispielsweise die italienische Verfassung vorschreiben sollte, dass der italienische Regierungschef wegen Betrug und Steuerhinterziehung nicht strafrechtlich zu belangen sei, dann blieben in Italien auch alle Bürger vor diesem Gesetz gleich, weil schließlich jeder Italiener Regierungschef werden darf. Ein Regelverstoß würde vorliegen, wenn das Gesetz unterschiedliche Anwendungen finden würde gemäß natürlicher Merkmale (z.B. Hautfarbe), deren Erwerb bzw. Veräußerung nicht in der Freiheit des Individuums liegt.
Hi, du zitierst hier GG Art. 3 (1) und eigendlich sollte es auch so sein aber wie so oft im leben regiert Geld die Welt! Denn wer sich einen guten Anwalt leisten kann, kann sich vor Gericht besser verteidigen lassen! Im Grunde genommen sagt dieser Satz nur das für alle die selben Gesetze gelten, aber nicht das sie andere nicht mehr biegen können (z.B. durch einen guten Anwalt) als andere.
Ja ... da ist was dran ... und sogar eine ganze Menge.
Früher mal, als das Volk noch nicht so gebildet gewesen, und als es noch keine allgemeine Schulpflicht für alle Kinder gab, und viele Bürger daher oft nicht schreiben und lesen konnten ... und auch den Satz "Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich" nicht kannten ... da hieß es, "Kleinen sperrt man ein, und die Großen lässt man laufen."
Die Zeiten haben sich geändert und jeder Mensch (hier bei uns im reichen Westen) kann lesen und schreiben und kennt den Gleichheitsgrundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien ...
Aber außer dass das Volk gebildeter wurde und zahlreiche Erfindungen gemacht worden sind, um den Menschen das Leben zu erleichtern ... etc ... hat sich nichts daran geändert, dass es Menschen gibt, die gleicher sind als gleich, einzig und alleine deswegen, weil sie "es sich richten können" ... und warum können sie es sich richten?
Weil sie zu den "Großen" gehören ... also zu den Berühmten, Bekannten, den an Geld und Einfluß reichen.
Ja, ein armer Schlucker der in einem Kaufhaus etwas Essbares klaut, wird zu 3 Jahren Haft verurteilt
Ein Politiker und, oder, Milionär der gleich die Bevölkerung sowie die Staatskasse beraubt, kommt groß in die Medien(von denen er vielleicht noch Inhaber ist und somit nochmals mitverdient) aber keine Minute in der Zelle einer Haftanstalt verbringt denn, er ist plötzlich ein schwer Kranker Mensch.
Hier die Deutung auf "manche sind gleicher als andere"
Justitia trägt eine Waage, es sollte jene der Gerechtigkeit sein, aber, wie im Handel auch hier lässt sich feilschen.
Basis: deutsches Grundgesetz Artikel 1-14 Bisschen unübersichtlich aber als erste Anmerkung sicher ausreichend
Anmerkung: Straftat: Verhängung von Bußgeldern bzw. Gefängnis Ausländer: alle Menschen die weniger als 6 Monate in Deutschland einen Wohnsitz haben (Saisonarbeiter / Tagelöhner) Asylbewerber: Menschen die auf Grund von bspw. Verfolgung und Androhung von Folter aus ihrem Land vertrieben wurden. (ca 2% in MV bzw. Berlin bis zu 13%)
Artikel 2 Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit: gilt nicht für Polizisten; unberechtigter Verdacht reicht aus (beliebt ist das Drücken des Gesichts vom Festzunehmenden mit dem Knie direkt auf die Spitze einer hohen Bordsteinkante, falls sich Festzunehmender auf Grund der Schmerzen (Knochenbrüche/innere Blutungen sind bei langsam steigenden Druck nicht zu erwarten) wehren sollte ist das "Widerstand gegen die Staatsgewalt und kann mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden. (für Ausländer/Asylbewerber siehe Artikel 8; "Demonstrationsrecht = Straftat" + "Widerstand gegen Staatsgewalt" -> führt oft zu einer Verurteilung; falls keine Einstellung = Abschiebung der GESAMTEN Familie)
Artikel 5 Meinungsfreiheit / Zensur findet nicht statt : (Straftat: Verherrlichung der deutschen Geschichte - 3. Reich")
Artikel 6: Recht auf Erziehung der Kinder durch die Eltern: (Schulpflicht; bei Weigerung mit Polizeigewalt / Erziehung durch Eltern die Lehrer sind, das staatliche System aber ablehnen? Straftat, Durchsetzung durch Polizei)
Artikel 8 Demonstrationsrecht: gilt nur für Deutsche, Ausländer/Asylbewerber begehen durch Teilnahme eine Straftat (Abschiebung der GESAMTEN Familie in Foltergebiete ist möglich)
Artikel 9 Gründung eines Vereins (bspw. Unterstützung Benachteiligter) gilt nur für Deutsche; Ausländer/Asylbewerber dürfen es nicht; sonst Straftat
Artikel 10 Briefgeheimnis ist unverletzlich: Der BND kann ohne weiteres, die Polizei sofern ein richterlicher VERDACHT auf Straftat vorliegt gebrochen werden, ohne das Besitzer darüber informiert werden muss
Artikel 11 Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet / wo ich wohne entscheide ich: Bezieher von Grundsicherung/Arbeitslosengeld, die aus Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit in Gebiete mit geringer Arbeitslosigkeit ziehen wollen gilt das natürlich nicht. Ausländer/Asylbewerber egal wie reich gilt das ebenfalls nicht. Gefangene die von einem maroden Gefängnis in ein anderes Gefängnis wollen ebenfalls nicht.
Artikel 12 Recht auf Ausübung von Arbeit / jegliche Einschränkung ist nichtig: gilt nur für Deutsche, Ausländer/Asylbewerber nur eingeschränkt dazu fähig (Beispiel: Asylbewerber DÜRFEN in den ersten 5 Jahren kein Deutschkurs belegen; Verstoß = Straftat = Abschiebung); Bezieher von Grundsicherung/Arbeitslosengeld sind gegen ihren Willen zu geringfügigen Arbeiten heran zu ziehen, bei Weigerung wird die GRUNDSICHERUNG um bis zu 100% für 3 Monate gekürzt, (Wiederholung der Strafe ist jederzeit möglich)
Artikel 13 die Wohnung ist unverletzlich: gilt nicht für Polizisten, die sich auf "Gefahr in Verzug" berufen; Unberechtigter Verdacht reicht da problemlos aus. (siehe Polizeigesetz $4 "Einschränkung von Grundrechten")
Artikel 14 das Recht auf Eigentum wird gewährleistet: gilt nicht für Polizisten, Beschlagnahme von Hab und Gut (Unberechtigter Verdacht auf Diebesgut reicht aus)