Von einer Creditreform eine Rechnung bekommen. Habe die Forderung der Firma wo ich das Geld schuldete bezahlt. Frage, muß ich ich den Verzugsschaden an Creditr?

2 Antworten

Die Frage ist, bis wann die Rechnung zu zahlen war. Dann wann Zahlung erfolgte. Überweisungsdatum ist nicht Zahlungseingang beim Gläubiger! Creditreform darf erst bei Fälligkeit eingeschaltet werden. Es muss also geprüft werden, wann ist Fälligkeit eingetreten. Wenn kein Verzugsdatum bekannt ist 30 Tage nach Rechnungslegung ist spätestens Fälligkeit eingetreten - ohne Mahnung. Wenn Zahlung und Aufforderung sich gekreuzt haben......ist folgendes zu tun Überweisungsbeleg an Creditreform vorlegen und wenn Datum der Mahnung später als Zahlungsüberweisung ist.....dann wird Creditreform auch Verzugskosten nicht einfordern. Schufa und Creditreform sind im Übrigen 2 Paar Schuhe. Creditreform ist ein ganz anderes Unternehmen und Creditreform hat eine eigene Wirtschausauskunftei mit anderen Worten dort ist das Inkasso gespeichert wenn nicht Strittigkeit vorliegt und auch dort können Bonitätsanfragen gestellt werden und Creditreform wird von Firmen oft benutzt, bei neuer Mitgliedschaft bei einem Fitnessbüro, Bestellungen bei Versandhäusern etc. also schon wichtig, dass die Auskunft ok ist. Im Übrigen kann jeder eine eigene Auskunft abfordern und wenn man nicht sicher ist, sollte man dieses tun. Daten über einen werden bei der Creditreform gespeichert, bei denen man am Wohnort sitzt.....also nicht unbedingt die Creditreform, die ein Inkassoverfahren über einen betreibt. Wichtig ist, nicht auf die leichte Schulter nehmen. Creditreform hat Vertragsanwälte und wird immer auf Weisung des Gläubigers tätig. Bei Strittigkeit darf das Inkasso nicht in die Bonität einfließen. 

EXInkassoMA  10.04.2016, 18:36

Das viele Gerichte inkassogebuhren nicht anerkennen ist Dir aber bekannt? 

Brummelpapa  10.04.2016, 19:58
@EXInkassoMA

Das ist mir durchaus bekannt. Letztlich ist es jedch so - viele nicht alle. Man sollte immer sehen, wie der Verzugsschaden entstanden ist ich verweise da nur auf das BGB und wie gesagt, entscheidend ist doch, wann ist die Zahlung tatsächlich eingegangen und nicht überwiesen worden. Es gibt verschiedene Urteile ich verweise mal auf die entsprechende Kommentierung. Es ist ja auch so, dass bis auf vor ein paar Jahren Inkassobüros gar nichts selbst MB`s beantragen durften - hat sich ja mittlerweile geändert. Das Inkassobüros letztlich auch wissen, dass Verzugskosten nicht immer durchsetzbar sind, ist doch auch klar. Die Sachbearbeiter versuchen natürlich soviel wie möglich reinzuholen und das natürlich weil sonst der Auftraggeber also der Gläubiger die Kosten zu zahlen hat und das ist natürlich ein Rattenschwanz weil du dann natürlich Kunden bzw. Mitglieder bei Creditreform verlieren kannst. Wir können uns natürlich jetzt über Inkassobüros streiten. Letztlich ist jedoch die Frage zu stellen oder aber Grundsatzfrage Verzugskosten entstehen nur, wenn jemand nicht pünktlich bezahlt. Die Sache ist doch die, wenn eine Sache fällig ist, sagen wir in der Rechnung steht Zahlung bis zum......also ist die Fälligkeit bestimmt. Zahlung geht nicht ein. Dann geht der Gläubiger zum RA und der macht MB und dann kommt das Geld und die Gebühren für RA sind auch zu entrichten.....ist das richtig ? Der Gläubiger entscheidet letztlich, wen er beauftragt und der Schuldner ist nicht nur immer unschuldig in dieser Situation, sondern oft dreist und unverschämt denn die Kosten hat er oft verschuldet durch seine Schlampigkeit.

EXInkassoMA  10.04.2016, 23:27
@Brummelpapa

und der Schuldner ist nicht nur immer unschuldig in dieser Situation,
sondern oft dreist und unverschämt denn die Kosten hat er oft
verschuldet durch seine Schlampigkeit.



No one is innocent haben schon die guten alten Pistols gesungen 

Waren in der an den Gläubiger überwiesenen summe bereits mahngebuehren enthalten? 

Lastschriftstorno? 

Corinnakluender 
Beitragsersteller
 09.04.2016, 13:29

Da steht Verzugsschaden, Verzugs und Verfahrenkosten wollen die noch (Creditreform) Drohen mit Anwalt

EXInkassoMA  09.04.2016, 17:50
@Corinnakluender

Gib doch mal ein paar Zahlen (gerundet) und etwas mehr infos

Und die Frage die ich bereits oben gestellt habe. 

mepeisen  10.04.2016, 01:27
@Corinnakluender

Unabhängig von der Frage von ExInkassoMA schlage ich folgendes vor:

Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos (kostet außer Briefporto nichts). Wie folgt begründet: "Das Inkassobüro droht offen mit einer Kostensteigerung durch zusätzliches Hinzuziehen eines Anwalts. Damit beweist es, dass es eindeutig fachlich und sachlich überfordert ist, wenn es zwingend auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen ist. Insofern liegen die Zulassungsvoraussetzungen gemäß RDG nicht mehr vor und dem Inkasso ist sofort von Amts wegen die Lizenz zu entziehen. Darüber hinaus darf ausschließlich der Gläubiger und Forderungsinhaber einen weiteren Rechtsdienstleister hinzuziehen. Dem Inkasso ist das Hinzuziehen eines Anwalts untersagt, da es nicht Forderungsinhaber ist."

Man kann dann sehen, wie sich das Inkasso aus der Nummer rauswindet. Die werden dann normalerweise aufgeben.

Brummelpapa  10.04.2016, 17:58
@mepeisen

Entschuldige, damit macht man sich nur dümmer als man ist. Verzugskosten können durchaus eingefordert werden. Creditreform ist durchaus kein Russeninkasso.....im Übrigen gab es genug Änderungen bezüglich der Eintreibung von Verzugskosten und Inkassounternehmen dürfen diese ebenfalls einziehen und selbst per Mahnbescheid geltend machen.Creditreform wird auch nie sagen, ich bin Inhaber der Forderung, sondern sagt, ich bin im Auftrag von abc tätig. Du redest also völligen Unsinn - das sagt Einer, der tagtäglich damit zu tun hat.

EXInkassoMA  10.04.2016, 18:31
@Brummelpapa

Über die Vorgehensweise kann man durchaus streiten 

Leider hat mepeisen aber recht 

Brummelpapa  10.04.2016, 20:03
@EXInkassoMA

stimmt nicht ganz. Der Gläubiger kann das Inkassobüro beauftragen einen RA zu beauftragen und das Inkassobüro wird dann den RA beauftragen im Namen des Gläubigers. Das Inkassobüro arbetiet alles vor und bereitet alles auf für den RA. Der macht dann den MB.  Das Gericht wird dann natürlich nur die Kosten 1 x anerkennen mit anderen Worten die RA-Gebühr und alles weitere ist Vereinbarungssache.....

EXInkassoMA  10.04.2016, 23:19
@Brummelpapa

Wegen was ?

Der RA könnte ja theoretisch nur noch die Inkassogebühren einklagen ;)

Eine Klage expl wg vorgerichtlichen Inkassokosten  ?

Ist in meiner aktiven Zeit nicht ein einziges mal vorgekommen

Unabhängig von der uneinheitlichen Rechtsprechung ist das allein aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten so unwahrscheinlich wie die Heiligsprechung von Donald Rumsfeld 

Brummelpapa  11.04.2016, 13:43
@EXInkassoMA

nö, der macht das geschickter. Verrechnet nach 367 auf Kosten, Zinsen und HF und hat dann eine Restforderung......

Brummelpapa  11.04.2016, 13:44
@Brummelpapa

übrigens in meiner aktiven Zeit (20 Jahre) ist dies so oft gemacht worden......und nicht immer unerfolgreich.....

EXInkassoMA  11.04.2016, 17:33
@Brummelpapa

Ok! 

Haben wir auch versucht und oft hat es geklappt. Kommt im vorfeld halt immer auf den kenntnisstand des schuldners an. Wenn er clever war und zweckgebunden nur zur verrechnung mit der Hauptforderung überwiesen hat war er aus dem Schneider.