Vollkasko kündigen Haftpflicht behalten wie kann man so eine Kündigung schreiben?

6 Antworten

Einfach das man zum nächstmöglichen Zeitpunkt von Vollkasko aif Hapflicht wechseln will.

Das ist eigentlich leicht, weil eine Vollkasko eine Kann-Versicherung.

Hier mal Infos:

https://www.comparis.ch/autoversicherung/versicherung/tipps/vollkasko-teilkasko-wechseln

Schreiben kann man das so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Vollkaskoversicherung aus meinen oben angegeben Versicherungsvertrag und bitte um Fortführung der Versicherung als reine Haftpflichtversicherung.

Ich bitte um eine Bestätigung.

Hinweis zu einem Kommentar von Platima.

Kündigungen müssen in der Regel schriftlich sein mit eigenhändiger Unterschrift und das ist per Mail nicht gegeben.

Apolon  27.04.2019, 00:05
Einfach das man zum nächstmöglichen Zeitpunkt von Vollkasko aif Hapflicht wechseln will.

Dies ist nicht möglich, da die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits bestehen muss.

Vergleiche dazu:

http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__1.html

johnnymcmuff  27.04.2019, 00:41
@Apolon

Apolon, anscheinend kennst Du nicht die Unterschiede von Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.

Die Haftpflicht besteht und die Vollkasko ist nur eine Zusatzversicherung.

Kann man auch googeln.

Apolon  27.04.2019, 08:29
@johnnymcmuff

Und du hast von Versicherungsrecht, bzw. einer Kfz-Versicherung keine Ahnung.

Von der Vollkasko kann man nicht auf die Haftpflichtversicherung wechseln, denn die besteht bereits. Aber man kann die Vollkaskoversicherung kündigen und die Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen lassen.

Merkst du jetzt vielleicht, was du für einen Quatsch geschrieben hast.

johnnymcmuff  27.04.2019, 11:24
@Apolon

Aber man kann die Vollkaskoversicherung kündigen und die Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen lassen.

Genau das habe ich geschrieben:

hiermit kündige ich die Vollkaskoversicherung aus meinen oben angegeben Versicherungsvertrag und bitte um Fortführung der Versicherung als reine Haftpflichtversicherung.

Also mal die @I@ aufmachen bevor man unnötige Kommentare  abgibt!

Merkst du jetzt vielleicht, was du für einen Quatsch geschrieben hast

Nee, meine Antwort ist völlig korrekt in Deinem Kommentar wo Du meine Antwort als falsch und Quatsch bezeichnest, schreibst Du ja nichts gegenteiliges.

Ich lasse belehren oder richtig stellen, bin bereit immer etwas hinzu zu leren, bin auch nicht fehlerlos, aber Du solltest Antworten genau lesen bevor Du etwas dazu schreibst.

Apolon  27.04.2019, 15:35
@johnnymcmuff

Dann werde ich mal deine Antwort auf die ich mich bezog dir noch mal zeigen:

Einfach das man zum nächstmöglichen Zeitpunkt von Vollkasko aif Hapflicht wechseln will.

Man kann nicht wechseln, da die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits besteht.

Erkennst du jetzt den Quatsch den du geschrieben hast.

Ein Wechsel hat mit einer Teilkündigung nicht das geringste zu tun!

Wie du es schreibst, würde es ja bedeuten, dass es die Kfz-Haftpflichtversicherung gar nicht gab.

johnnymcmuff  27.04.2019, 21:25
@Apolon

Kennst Du schon den Blub? OMG, Du hast den Schuss echt nicht gehört.

Du verdrehst meine Antwort ziehst sie aus dem Zusammenhang un laberst dann Müll. Ich werde auf keine Deiner weiteren falschen und überheblichen Kommentare mehr reagieren.

Kannst mir jetzt mal gepflegt den Buckel runter rutschen.

Apolon  28.04.2019, 01:38
@johnnymcmuff

Dachte bisher, dass du etwas auf dem Kasten hast.

Nach diesem Kommentar muss ich aber festhalten, dass du keine Ahnung hast und nur vollkommenen Blödsinn laberst.

Sinnvollerweise solltest du dich bei Versicherungsfragen nicht mehr äußern, denn davon versteht du überhaupt nichts.

Plaritma  27.04.2019, 00:02

Kündigung muss zwar schriftlich erfolgen, eine eigenhändige Unterschrift ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Hi major1293,

für eine Teil-Kündigung gelten die selben Fristen wie bei der Kfz-Versich.-Kündigung, nämlich Frist von 1 Monat zum Ablaufdatum!

Kommt drauf an, ob du den Teilkaskoschutz aufrecht erhalten willst - falls nur die Kfz-Haftpflichtversicherung weiterbestehen soll, dann schreibst du einfach eine Teil-Kündigung:

VSNR ... für PKW mit Kennzeichen XY-ZZ 1234

Teilkündigung meiner o.g. Kfz-Versicherung zum (Ablaufdatum)

Hiermit kündige ich den Vollkaskoschutz für den o.g. PKW zum (Ablaufdatum). Die Kfz-Haftpflichtversicherung soll weiter bestehen bleiben (evtl. auch der Teilkaskoschutz, je nach Wunsch).

Gruß siola55

Ich würde die Versicherung anrufen, die können Dir ganz gezielt sagen, wie wo was... Bzw den Tarif telefonisch ändern. Ich würde aber zumindest Teilkasko in Erwägung ziehen. Wildschaden, etc ist nicht mehr abgedeckt.

Geh zu deinem Makler oder ruf ihn an. Sage also weg nur noch Haftpflicht. Bedenke bei einem späteren neuabschluss mit Kasko steigst du höher ein wie du ausgestiegen bist.

Hiermit kündige ich die Vollkaskoversicherung zum nächstmöglichen Termin. Die Haftpflicht möchte ich beibehalten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bestätigung

Plaritma  26.04.2019, 23:30

Kann man auch per mail schreiben.

johnnymcmuff  26.04.2019, 23:38
@Plaritma

Das gilt in der Regel nur für online abgeschlossenen Verträge.

Kündigungen müssen ansonsten schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift sein.

kevin1905  27.04.2019, 00:32
@johnnymcmuff

Schriftformerfordernis für Kündigung ist unzulässig für alle Verträge, die nicht dem Arbeits- oder Mietrecht zuzuordnen sind, wenn diese nach dem 30.09.2016 geschlossen wurden.

Für ältere Verträge gilt entsprechend der Rechtsprechung, wie der Vertrag zustande kam. Elektronisch geschlossene Verträge wären auch über diesen Weg kündbar.

Wir kündigen Versicherungsverträge unserer Mandanten fast ausschließlich per Email mit Maklervollmacht im Anhang. Bis auf einen Versicherer hatten wir damit nie Probleme. Das Unternehmen nenne ich nicht aber es ist das gleiche Unternehmen, mit dem wir schon mal Unstimmigkeiten haben was Courtagezahlungen angeht.