Versicherungsschutz nach Balkonbrand?

6 Antworten

also Allianz ist schonmal eine ganz gute Versicherung.

Hast du da HAusrat oder nur ne Haftpflicht? So hausrat dürfte eigentlich alles abdecken, bei Haftpflicht siehst du recht alt aus. Die zahlt dein zeug nicht, sondern nur Sachen die anderen Leuten gehören und da auch nur den Zeitwert. Glas ist fraglich, je nach Vertrag.

MGHAL 
Beitragsersteller
 23.04.2013, 21:44

Habe Hausrat und Haftpflicht beides von denen...

Moment hole mal Schnell die Akten... und Kommentiere nochmal...

Grüße

Bei eigener, grober Fahrlässigkeit wie hier wird Dir die Versicherung (was für eine überhaupt?) Null-Komma-Nix erstatten. Dafür darfst Du den entstandenen Schaden in Wohnung und an Balkon dem Vermieter zahlen.

MGHAL 
Beitragsersteller
 23.04.2013, 21:43

Allianz... die Polizei meinte es wäre eine Fahrlässige Brandstiftung...

Habe ja vorhin schon mit der Vertretung von meinem Allianz Vertreter Gesprochen der meinte es sei alles kein Thema und es müsste ersetzt werden.

Hmm ich hoffe und bange in meinen Akten geht hervor das bei GROBER Fahrlässigkeit die Leistungen gekürzt werden können und dies richte sich aber nach der Schwere der Schuld!

Grüße

Hier mal zwei Fotos von dem Balkon.

Aus dem Vertrag meiner Versicherung geht folgendes hervor: "Sollten Sie einen Hausratschaden grob fahrlässig verursacht haben, sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der schwere des Verschuldens zu kürzen. (§9 Abs. 7 ABEH)

Ich habe die: Erweiterte Haushaltversicherung EHV 2007.

Brandbild 1 - (Versicherung, Feuer, Brand) Brandbild 2 - (Versicherung, Feuer, Brand)

Schau dir deine Hausratversicherungspolice sehr genau an, in neueren Verträgen wird der Verzicht der Einrede wegen grober Fahrlässigkeit ausgesprochen. Wichtig, rede mit deiner Allianzagentur. Des weiteren wird die Wohngebäudeversicherung des Vermieters dich vermutlich für den Schaden in Regress nehmen. Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast wird diese dann für dich einspringen und alles regulieren.

Die Gebäudevericherung übernimmt die Arbeiten an der Fassade, die Fenster, die FACHGERECHTE Reinigung der Wohnung und deren Herrichtung einschließlich Schäden durch Löschwasser. Und eventuell notwendige Trocknungen! Auch in angrenzenden Wohnungen, wenn notwendig. Ebenso die Entsorgung der zerstörten Dinge wie Fenster, Rolladen, Tapeten, etc.

Wer hat die Gebäudeversicherung abgeschlossen? Die Hausverwaltung? Eine Eigentümergemeinschaft. Dort musst du den Schaden sofort melden. Die leiten auch Erstmaßnahmen ein.

Deine Hausratversicherung -ich setzte jetzt mal voraus, dass du eine hast!- bezahlt deine Couch, oder deren Reinigung -wenn möglich, Reinigung von Kleidungsstücken, Inventar in der Wohnung und auf dem Balkon. Liste alles auf und fotografiere die Situation wie sie ist. Lasse aber alles nach Möglichkeit, wie es ist. Das wird sich ein Reguliere anschauen! Einer fürs Gebäude und einer für dein Inventar. Evtl. auch ein Brandermittler.

Vorausgesetzt, deine Hausrat bezahlt den Schaden trotz Fahrlässigkeit. Das kannst du aber auch in deinem Vertag nachlesen. Hier kennt niemand deinen Vertrag!

IGEL999  23.04.2013, 22:19

Die Hausrat würde auch Übernachtungkosten bezahlen.

MGHAL 
Beitragsersteller
 23.04.2013, 22:16

Aus dem Vertrag meiner Versicherung geht folgendes hervor: "Sollten Sie einen Hausratschaden grob fahrlässig verursacht haben, sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der schwere des Verschuldens zu kürzen. (§9 Abs. 7 ABEH)

Ich habe die: Erweiterte Haushaltversicherung EHV 2007.

IGEL999  23.04.2013, 22:19
@MGHAL

Die Frage ist, wird es als grob fahrlässig oder fahrlässig eingestuft. Das sagt dir der Regulierer bzw. Brandemittler. Teilt dir dann aber die Vericherung mit.

MGHAL 
Beitragsersteller
 23.04.2013, 22:22
@IGEL999

Die Kriminalpolizei meinte es sei eine FAHRlässige Brandstiftung und es war keine Rede von GROBER Fahrlässigkeit.

Wird hierbei echt Unterschieden zwischen Fahrlässig und Grobfahrlässig!?

Grüße