Versicherungsschutz nach Balkonbrand?
Hallo,
am Frühen Nachmittag Brannte mein Balkon in Voller Ausdehnung. Vermutlich durch eigene Fahrlässigkeit (Unachtsam den Aschenbecher stehen lassen) Wohne ganz oben man kann also ausschließen das Kippen oder so von oben kamen und die Nachbarin ist Nichtraucher.
In der folge des Brandes platzten dis Äußeren Scheiben der Balkontür und dem Fenster daneben. Die Hauswand und so wurden auch Beschädigt durch Ruß. Also der ganze Balkon Brannte in Voller Ausdehnung.
Alle auf dem Balkon Befindlichen Gegenstände Campingstuhl, Wäscheständer mit Wäsche, Wäschekorb mit Frischer Wäsche, Mini Badepool fürs Kind ,Verbrannten Vollständig!
Brandrauch ehr der Geruch und LEICHTER Ruß zogen in die Wohnung- (Hauptsächlich Wohnzimmer) !
Sachen, Möbel und Gardinen können Gewaschen werden... aber leider Stinken unsere Wände und die Couch Extrem nach Rauch! Also man müsste Wohnzimmer Malern und sich ne neue Couch Kaufen.
Was wird die Versicherung Ersetzen? Siehe der Balkongegenstände die Wäsche wo nicht gerade Billigsachen von KIK hingen. Und wird mir Aufgrund des Gestanks der Wände im Wohnzimmer und der Couch die Malerfirma und die Couch Bezahlt!?
Und wie Verhalte ich mich überhaupt wie Dokumentiere ich alles das und wohin soll ich mich wenden der Hausverwalter war da und der meinte ich solle Ihn Schriftlich Beauftragen sich darum zu kümmern das er die Schäden Instandsetzen wird er schicke mir dann einen Kostenvoranschlag...
Stehe echt gerade voll dumm da da ich nicht weiß was ich machen soll...
Versichert bin ich übrigens bei der Allianz.
Grüße und danke für Hilfreiche Antworten...
6 Antworten
also Allianz ist schonmal eine ganz gute Versicherung.
Hast du da HAusrat oder nur ne Haftpflicht? So hausrat dürfte eigentlich alles abdecken, bei Haftpflicht siehst du recht alt aus. Die zahlt dein zeug nicht, sondern nur Sachen die anderen Leuten gehören und da auch nur den Zeitwert. Glas ist fraglich, je nach Vertrag.
Habe Hausrat und Haftpflicht beides von denen...
Moment hole mal Schnell die Akten... und Kommentiere nochmal...
Grüße
Bei eigener, grober Fahrlässigkeit wie hier wird Dir die Versicherung (was für eine überhaupt?) Null-Komma-Nix erstatten. Dafür darfst Du den entstandenen Schaden in Wohnung und an Balkon dem Vermieter zahlen.
Die Frage war jetzt nicht, welcher Versicherungskonzern sondern welche Versicherung.
Normal wäre dies hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/brandschaden.htm
Hier mal zwei Fotos von dem Balkon.
Aus dem Vertrag meiner Versicherung geht folgendes hervor: "Sollten Sie einen Hausratschaden grob fahrlässig verursacht haben, sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der schwere des Verschuldens zu kürzen. (§9 Abs. 7 ABEH)
Ich habe die: Erweiterte Haushaltversicherung EHV 2007.
Schau dir deine Hausratversicherungspolice sehr genau an, in neueren Verträgen wird der Verzicht der Einrede wegen grober Fahrlässigkeit ausgesprochen. Wichtig, rede mit deiner Allianzagentur. Des weiteren wird die Wohngebäudeversicherung des Vermieters dich vermutlich für den Schaden in Regress nehmen. Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast wird diese dann für dich einspringen und alles regulieren.
Die Gebäudevericherung übernimmt die Arbeiten an der Fassade, die Fenster, die FACHGERECHTE Reinigung der Wohnung und deren Herrichtung einschließlich Schäden durch Löschwasser. Und eventuell notwendige Trocknungen! Auch in angrenzenden Wohnungen, wenn notwendig. Ebenso die Entsorgung der zerstörten Dinge wie Fenster, Rolladen, Tapeten, etc.
Wer hat die Gebäudeversicherung abgeschlossen? Die Hausverwaltung? Eine Eigentümergemeinschaft. Dort musst du den Schaden sofort melden. Die leiten auch Erstmaßnahmen ein.
Deine Hausratversicherung -ich setzte jetzt mal voraus, dass du eine hast!- bezahlt deine Couch, oder deren Reinigung -wenn möglich, Reinigung von Kleidungsstücken, Inventar in der Wohnung und auf dem Balkon. Liste alles auf und fotografiere die Situation wie sie ist. Lasse aber alles nach Möglichkeit, wie es ist. Das wird sich ein Reguliere anschauen! Einer fürs Gebäude und einer für dein Inventar. Evtl. auch ein Brandermittler.
Vorausgesetzt, deine Hausrat bezahlt den Schaden trotz Fahrlässigkeit. Das kannst du aber auch in deinem Vertag nachlesen. Hier kennt niemand deinen Vertrag!
Die Hausrat würde auch Übernachtungkosten bezahlen.
Aus dem Vertrag meiner Versicherung geht folgendes hervor: "Sollten Sie einen Hausratschaden grob fahrlässig verursacht haben, sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der schwere des Verschuldens zu kürzen. (§9 Abs. 7 ABEH)
Ich habe die: Erweiterte Haushaltversicherung EHV 2007.
Die Frage ist, wird es als grob fahrlässig oder fahrlässig eingestuft. Das sagt dir der Regulierer bzw. Brandemittler. Teilt dir dann aber die Vericherung mit.
Die Kriminalpolizei meinte es sei eine FAHRlässige Brandstiftung und es war keine Rede von GROBER Fahrlässigkeit.
Wird hierbei echt Unterschieden zwischen Fahrlässig und Grobfahrlässig!?
Grüße
Allianz... die Polizei meinte es wäre eine Fahrlässige Brandstiftung...
Habe ja vorhin schon mit der Vertretung von meinem Allianz Vertreter Gesprochen der meinte es sei alles kein Thema und es müsste ersetzt werden.
Hmm ich hoffe und bange in meinen Akten geht hervor das bei GROBER Fahrlässigkeit die Leistungen gekürzt werden können und dies richte sich aber nach der Schwere der Schuld!
Grüße