Versicherung für 50ccm ungedrosselt?

6 Antworten

Also ich kenn des zB von der Kreidler RS 50 dass die ein großes Kennzeichen braucht obwohl sie 50ccm hat, aber aufgrund der Geschwindigkeit (~80 km/h) braucht sie eben des große Kennzeichen.

Was sagt denn die Betriebserlaubnis dazu, oder gibt es keine?

Die Simson donnert doch offiziell auch bis 60, oder übersehe ich etwas?

Ja, natürlich, vorausgesetzt du meinst mit "ungedrosselte 50er" die Fahrzeuge der ehemaligen FE-Klasse 4, also beispielsweise Kreidler Florett RS oder Zündapp KS50. Die laufen aufgrund §76 FeV als Leichtkrafträder und werden auch als solche versichert.

Wenn du irgendeinen frisierten Eigenbau versichern willst, scheiterst du schon an der TÜV-Abnahme, und ohne Papiere wird die Versicherung kaum einen Vertrag anbieten.

@blackhamma,

da es für solch ein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis gibt, muss für solch ein Fahrzeug eine Genehmigung des TÜV´s + Fahrzeugschein 1 + 2 vorliegen um zugelassen werden zu können.

Der Führerschein Klasse A1 genügt dafür allerdings nicht.

Dazu ist dann der Führerschein Klasse A erforderlich.

Wenn du dazu die erforderlichen Daten hast, kannst du uns natürlich die Daten aus dem Fahrzeugschein zur Verfügung stellen - mit Angabe der Anschrift, deinem Geburtsdatum, deinem Führerscheindatum. Wie viel Tausend KM du pro Jahr fährst und ob das Fahrzeug regelmäßig in der Garage steht.  Danach könnte ich dir den Jahresbeitrag nennen.

Versicherungen werden nur für zulassungsfähige Fahrzeuge angeboten. Eine 50ccm Maschine die mehr als 45 km/h läuft ist aber in Deutschland nicht im Straßenverkehr zugelassen. Daher kann man sowas auch nicht versichern.

Apolon  17.08.2016, 17:24

Sorry, aber deine Hinweise sind falsch!

schleudermaxe  17.08.2016, 20:41

..... hat die Simson nicht 50 und darf mit kleinem Schild bis 60 rollern?

all1gataZ  17.08.2016, 17:37

Und warum?

Gaskutscher  17.08.2016, 19:41
@all1gataZ

Weil es zum einen diverse Maschinen mit 50 ccm und mehr als 45 km/h gibt - legal versteht sich. Außerdem können auch umgebaute Maschinen mit entsprechender Zulassung als Fahrzeug der Klasse A1 (z.B. TZR 50) zugelassen werden.