Versicherung: Ab wann zählt die Kilometerangabe?
Guten Abend,
weiß jemand wie es bei der Versicherung mit dem Kilometerstand läuft?
Habe im August bei meiner Versicherung 15.000km/Jahr angegeben. Habe diese jetzt nach 6 Monaten schon überschritten.
Fängt das Jahr immer am 01.01 an oder ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde, also 01.08.
Also habe ich ab dem 01.01 wieder die vollen 15.000km zur Verfügung?
Ich rufe auf jeden Fall morgen bei meiner Versicherung an, jedoch hat mich das Interesse jetzt geweckt.
Versicherung: HUK Coburg
Lg
6 Antworten
Jahresfahrleistung = ab Versicherungsbegin. Sprich dann ab 01 August geht es von vorn los. Alles was danach mehr gefahren wird solltest du melden.
Fängt das Jahr immer am 01.01 an oder ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde, also 01.08.
Jahresfahrleistung entspricht dem Versicherungsjahr, also ab dem 1.8. jeden Jahres ;-)
Jährliche Fahrleistung bedeutet das Kalenderjahr.
Sollte es zu einem Unfall kommen, wird der km-Stand ja auch vom Gutachter und der Polizei festgehalten.
Dann zahlst du die korrekte Prämie nach.
Davon abgesehen, bist du aber selbst verpflichtet deine Fahrleistung "richtig zu stellen". Alles andere wäre eine Obliegenheitsverletzung. Das könnte sogar zu einer Kündigung durch den Versicherer führen.
Jährliche Fahrleistung bedeutet das Kalenderjahr.
Leider falsch: Wie berechnen wir die Jahresfahrleistung?
Auch die Fahrleistung Ihres Fahrzeugs während eines Versicherungsjahres ist ein Tarifierungsmerkmal. Um sie zu berechnen, fragen wir Sie nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand. Wir unterstellen eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungszeitraums.
Auswirkung auf den Beitrag: Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt jedoch der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung 1 Jahr
.... ab Vertragsbeginn, und in deren Versicherungsscheinen steht ja bei den Tarifmerkmalen, Änderungen bitte mitteilen.
Merken die das, muss ein fehlender Beitrag nachbezahlt werden.
Wird erst nach Jahren teuer, weil die Vorjahre nicht mehr geändert werden können.
Es zählt die Jahresleistung, ja rufe da besser an.