Vermieter will ,dass wir Kater kastrieren bis zum Januar, sonst muss er weg! Was tun?

6 Antworten

Gibt es keine gewichtigen Gründe, welche gegen die Haltung sprechen, muss der Vermieter gemäß Mietrecht die Haustiere tolerieren und seine Zustimmung geben. Diese muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Auch eine mündliche Zusage ist gültig. Selbst eine stillschweigende Duldung über einen längeren Zeitraum gilt juristisch als Zustimmung. Grundlos kann diese dann auch nicht mehr zurückgenommen werden.

Möglich sind auch Auflagen, an die sich ein Mieter halten muss, wenn er einen Hund oder eine Katze halten möchte. Es ist beispielsweise statthaft, zu verlangen, dass das Tier kastriert oder eine maximale Anzahl von Haustieren festgelegt wird.

https://www.bussgeldkatalog.org/mietrecht-haustiere/

Ab und zu schaue ich RA Lenssen im SAT1 Gold an (immer Donnerstag ab 22.10 Uhr) und der hatte gestern wieder eine Antwort parat, gerade was Katzenhaltung betrifft.

Wenn ein Vermieter eine Tierhaltung d u l d e t und damit sind Auflagen verbunden und der Mieter hält sich nicht daran, dann kann der Vermieter verlangen, dass das Tier abgegeben werden muss.

Ich glaube kaum, dass RA Lenssen hier im TV falsche Angaben macht in seiner Sendung.

Sein Wille zählt nicht. Du bist Eigentümer des Katers und er könnte bestenfalls einschreiten, wenn Ihr das Tier mißhandeln würdet. Kastrieren oder nicht ist eine Entscheidung, die er nicht zu treffen hat. Ob er der Schwiegervater oder Vermieter ist, spielt keine Rolle. Die Gesundheit des Kindes als Grund vorzuschieben ist lächerlich und haltlos.

Unabhängig davon würde ich aber dennoch eine Kastration empfehlen. Einfach weil der Kater ruhiger wird und das ist bei einer reinen Wohnungshaltung wirklich sinnvoll und bei Freigängern erst recht.

Goodnight  23.12.2016, 18:30

Oh doch, hier zählt der Wille des Vermieters!!

sumpfbub  23.12.2016, 18:38
@Goodnight

Von wegen. Soweit kommt es noch, daß der ein Recht darauf hat. Lies mal zum Thema Mietrecht und Katzen.

palusa  25.12.2016, 11:01
@sumpfbub

er darf jede tierhaltung verbieten. er muss es begründen. hat er. das tier ist nicht kastriert und er macht sich sorgen deswegen.

ob die begründung sttthält, würde hier ein richter entscheiden. das müsste dann aber über anwalt und gericht laufen

sumpfbub  25.12.2016, 12:55
@palusa

Dieser Grund alleine reicht nicht aus. Die Tatsache, daß er begründen muß, heißt nicht automatisch, daß jeder x-beliebige Grund ausreichend ist. Lies mal nach, was bei Katzen zutrifft.

palusa  26.12.2016, 12:31
@sumpfbub

das entscheidet ein richter. er muss erstmal nur nen grund geben. wenn der grund für nicht zutreffend angesehen wird, sollte man sich nen anwalt nehmen.

dieser hier ist durchaus stichhaltig, wenn der kater an orten markiert, wo ein kleinkind zugang hat. auch kann ein markierender kater die wonung nachhaltig schädigen, wenn urin unter parkett oder in wände läuft.

Das der Kater die Gesundheit deines Sohnes gefährdet ist Blödsinn.!!!

Ein Vermieter kann dir auch nicht vorschreiben, wie du dein Tier zu halten hast, solange es nicht vernachlässigt oder nicht artgerecht ist.

Es spricht aber einiges für eine Kastration : Freigänger werden häuslicher, markieren nicht und meist auch etwas ruhiger. Diese Entscheidung muss aber jeder Tierhalter für sich treffen.

Vielleicht solltet ihr es aber in Erwägung ziehen, dem Kater schadet es nicht und ihr habt eure Ruhe.

Weggeben käme für mich aber überhaupt nicht in Frage.

palusa  25.12.2016, 11:03

wenn er markiert, kann durch alten urin oder kotreste durchaus eine gesundheitsgefährdung entstehen.

eine nicht erlaubte tierhaltung kann zur abmahnung und danach zur kündigung führen.

portobella  25.12.2016, 11:07
@palusa

Von nicht erlaubter Tierhaltung ist hier nicht die Rede.

palusa  26.12.2016, 12:34
@portobella

der verlieter sagt "tier kastrieren oder tier weg". wenn er nicht kastriert wird, ist das nicht erlaubte tierhaltung.

Es gibt ohnehin eine Kastrationspflicht. Zumindest bei Freigängern, wer seine Kater nicht kastriert ist mitschuld am Katzenelend und überfüllten Tierheimen!

 Wenn er nur in der Wohnung lebt ist es Tierquälerei ihn nicht zu kastrieren, da er seinem Bedürfnis möglichst weit herumzustreunen nicht nachgehen kann. 

Das euer Vermieter keinen unkastrierten Kater in der Wohnung haben möchte ist verständlich, den Geruch vom makieren bekommt man nur ganz schlecht raus. 

kastriert den armen kerl doch..? er hat nix von seiner potenz. nur stress.

wenn er markiert, kann durch alten urin durchaus eine gesundheitsgefährdung entstehen; manche kater markieren auch mit kot, was ein lrabbelndes kind sich evtl in den mund stecken könnte. darüber hinaus kann eingelaufener urin eine wohnung schädigen oder das nachbarschaftliche verhältnis sehr belasten, durch markierte gartenmöbel oder vergleichbares