Verletzung der Menschenwürde strafbar?

5 Antworten

Die Verletzung der Menschenwürde ist in Deutschland nicht direkt strafbar.

Die Menschenrechte binden den Staat, seine Organe und Institutionen und bilden die Basis der Grundrechte des Grundgesetzes und alle Gesetze müssen grundgesetzkonform sein.

Der deutsche Staat gewährleistet in seinem Handeln die Grundrechte und damit auch die Einhaltung der Menschenrechte - also der deutsche Staat bindet sich selbst - die Bürger selbst sind in ihren Beziehungen untereinander nicht an das Grundgesetz gebunden.

Gegen spezielle Gesetze kann der Bürger allerdings verstoßen - dann kann man z. B. nach dem StGB entsprechend bestraft werden - die Strafgesetze stellen nun gewisse Handlungsweisen der Bürger untereinander unter Strafe, die dem Schutz der Menschenwürde widersprechen:

z. B. Beleidigung, Folter, Tötung etc.

Aber man muß hier auch die staatliche und private Ebene trennen:

Beispiel:

Wenn Du jemanden folterst, dann ist das keine Menschenrechtsverletzung (weil Du nicht im Auftrag des Staates handelst); Du wirst bestraft wegen schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung etc.

Wenn ein Polizist im Dienst jemanden foltert, dann ist es ein Verstoß gegen die Menschenrechte und gegen das Grundgesetz, weil er in seiner staatlichen Funktion tätig ist; der Staat garantiert jedem Bürger die Grundrechte und daher darf der deutsche Staat auch keine Folter durchführen oder zulassen, daß sie durch Staatsbedienstete begangen wird - aber auch hier wird der Polizist nicht wegen des Verstoßes gegen die Menschrechte verurteilt, sondern weil er Straftaten begangen hat.

In einem solchen Fall ist aber der Staat in der Pflicht besonders streng zu ermitteln und zu prüfen um ggf. weitere Grundrechtsverstöße, in diesem Fall dann bei der Polizei, zu unterbinden.

Dazu werden dann Untersuchungsausschüsse gebildet oder Kommissionen eingesetzt, die prüfen, ob es noch mehr solcher Folterungen geben könnte.

Der Staat muß also Schutzmaßnahmen einrichten, die sicherstellen, daß nicht gegen die Menschenrechte verstoßen wird.

Das braucht der Staat nicht machen, wenn Du als Privatperson folterst - dann ist das eine Straftat, Du wirst verurteilt und das war es dann...

"Die Würde des Menschen ist unantastbar" (GG Art.1) Worin besteht diese Würde ? Nach Kant darin, ein autonom Werte setzendes Subjekt zu sein (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten). Das heiß aber, dass die Menschenwürde gar nicht angetastet werden Kann (!). So ist meines Erachtens auch Artikel 1 des Grundgesetzes zu verstehen.

Tsy96x  11.06.2017, 14:10

Und alle juristischen Definitionen in der Verfassung, wurden von Kant definiert oder wie? Schwachsinn..

Ottavio  11.06.2017, 14:39
@Tsy96x

Die Verfassung wurde nicht nur für Juristen und vor allem nicht nur für Juristen ausgearbeitet. Im übrigen greifen auch Juristen immer wieder gern auf Kant zurück. Eine eigenständige juristische Definition des Wortes "Menschenwürde", die dem Grundgesetz vorausgeht, fehlt. Stattdessen wurden Menschenrechte definiert. 

Das ist aber etwas völlig anderes. Ein Verstoß gegen Menschenrechte ist nicht dasselbe wie eine Verletzung der Menschenwürde. Die Opfer des Naziregimes haben ihre Würde behalten, sofern sie sich ihrer nicht selbst entledigt haben, indem sie zu Mittätern geworden sind. Kein Scherge konnte sie ihnen nehmen. 

Eine Verletzung der Menschenwürde ist nur dort und nur in den Fällen strafbar, die im jeweiligen nationalen Gesetz mit Strafe bedroht sind ( in Deutschland zB im StGB)

Es ist nur da strafbar, wo es auch im Gesetz steht.
In manchen Ländern steht es aber auch im Gesetz, wird aber nicht beachtet

Hallo.

Damit fängt das Grundgesetz an 1
Der Staat muss so handeln, dass die Menschenwürde für jeden gilt.