Verkauften Spieleaccount wiederholen?
Moin!
Ich erkläre hier mal die Lage. Mensch A verkauft seinen Fifa Account für Geld. (was ja verboten ist). Mensch B kauft diesen Account und spielt auf diesem Account. Die E-Mail wird aber nicht geändert und gehört Mensch A. Nach einiger Zeit loggt sich Mensch A wieder in den Account ein und ändert das Passwort?
Hat sich Mensch A damit strafbar gemacht? Der Kauf und Verkauf vom Account war ja eigentlich illegal. Und ich habe mal gelesen, dass der der den Account erstellt hat auch egal was passiert ist der Besitzer ist.
2 Antworten
Die Frage ist nicht ob etwas illegal ist oder nicht. Mensch A wird selber sicher nicht freiwillig eine strafbare Handlung zugeben.
Also stellt sich die Frage ob du den Kauf / Verkauf beweisen kannst... Gibt es eine PayPal-Transaktion, Überweisung, etc. die auch klip und klar aussagt das das Geld für den Account XYZ war?! Gibt es Zeugen?
Wenn nicht steht Aussage gegen Aussage und es stellt sich die Frage warum man einen Account kauft und nicht gleich die Email und das PW ändert damit eben sowas nicht passiert...
Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei paar Schuhe und ohne schlüssige Beweise wird nun mal im Zweifel für den Angeklagten entschieden. Das mag dir nun ungerecht vorkommen aber stell dir mal vor wenn jeder der sauer auf seinen Expartner oder Nachbarn oder Arbeitskollegen wäre einfach nur was behaupten müsste um die Person in Schwierigkeiten zu bringen.
Hat sich Mensch A damit strafbar gemacht?
Ja, zivilrechtlich gegenüber dem Anbieter des Spiels, weil er gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat.
Und zumindest moralisch auch gegenüber Person B, weil er die Gegenleistung angenommen hat und ihm dann seinen Teil des Tausches wieder weggenommen hat.
Und ich habe mal gelesen, dass der der den Account erstellt hat auch egal was passiert ist der Besitzer ist.
Dann lese mal die Nutzungsbedingungen des Spieleanbieters. Ich wette, dass rein rechtlich jetzt weder Person A noch Person B irgend ein Anrecht auf den Account haben, weil der Anbieter sich das Recht vorbehält, bei Zuwiderhandlungen sowohl A als auch B vom Spiel auszuschließen.
... nein nicht nur moralisch - sowas nennt man auch Betrug und das ist eine Straftat!
Stimmt, er (Person A) hat sich ja einen finanziellen Vorteil gegenüber Person B verschafft. Hast recht!
Ist aber die Frage, ob bei einer Anzeige was rausschaut.... vermutlich nicht?
Das würde dann im Zweifel vor Gericht geklärt werden, das können wir Dir nicht beantworten.
Meine Antwort hast du gelesen? Du kannst alles anzeigen aber in ohne Beweise steht Aussage gegen Aussage!
... zivilrechtlich gegen Regeln verstoßen ist nicht das gleiche wie sich strafbar zu machen!
... nein nicht nur moralisch - sowas nennt man auch Betrug und das ist eine Straftat!