Verkauf selbstgebauter Möbel?

2 Antworten

Steuerberater wird Auskunft geben. Aber Oma, die ihre Strickpullover verkauft auf dem Flohmarkt braucht sich auch keine Sorgen zu machen. Und Sie auch nicht.

Schaft 
Beitragsersteller
 11.02.2019, 22:48

Hm, zwischen einen Pulli oder einen Tisch ist ein großer Preisunterschied. Ansonsten wären ja alle Tischlereien/ Schreinereien doch nicht meldepflichtig etc. Aber danke für den Hinweis :)

Bei jährlichen Einnahmen bis zu 17.500 Euro reicht es dem Finanzamt, wenn du eine formlose Gegenüberstellung einreicht. Sie kann auf einem Extrablatt zur Steuererklärung erstellt sein. Liegen die Einnahmen höher, müssen nebenberuflich Selbstständige zusätzlich die Anlage EÜR zu ihrer Steuererklärung ausfüllen.

Schaft 
Beitragsersteller
 11.02.2019, 22:50

Okey, das hört sich gut an. :D

Danke ihnen