Verkauf selbstgebauter Möbel?
Guten Tag zusammen,
ich habe großes Interesse an der Holzverarbeitung und lebe dies sowohl beruflich, als auch privat, aus. Meine Frage ist, ob es juristisch gesehen erlaubt ist, eigen-gebaute Möbel (online) zu verkaufen, wie seinen alten Wagen (...), oder zählt das schon als Steuerhinterziehung,...? Ich wäre sehr dankbar für eine hilfreiche Antwort :)
Mfg Schaft
2 Antworten
Steuerberater wird Auskunft geben. Aber Oma, die ihre Strickpullover verkauft auf dem Flohmarkt braucht sich auch keine Sorgen zu machen. Und Sie auch nicht.
Hm, zwischen einen Pulli oder einen Tisch ist ein großer Preisunterschied. Ansonsten wären ja alle Tischlereien/ Schreinereien doch nicht meldepflichtig etc. Aber danke für den Hinweis :)
Bei jährlichen Einnahmen bis zu 17.500 Euro reicht es dem Finanzamt, wenn du eine formlose Gegenüberstellung einreicht. Sie kann auf einem Extrablatt zur Steuererklärung erstellt sein. Liegen die Einnahmen höher, müssen nebenberuflich Selbstständige zusätzlich die Anlage EÜR zu ihrer Steuererklärung ausfüllen.
Okey, das hört sich gut an. :D
Danke ihnen