Urheberrechtsverletzung YouTube?
Hi, ich wollte für meine Freundin zum Geburtstag ein Video von uns zusammenstellen und es dann auf YouTube privat hochladen um ein Qr code zu erstellen, meine Frage ist wenn ich Musik hinzufüge ist dass dann Urheberrechtsverlezung?
2 Antworten
Ja außer man hat die Erlaubnis oder man benutzt freie Musik.
Außer das ggf. das Video gesperrt wird passiert aber nichts.
Natürlich! Solange Du keine Genehmigung vom Urheber hast, wird daraus eine ziemlich teure Überraschung - und das nicht nur für deine Freundin.
Ok, danke!
Hoffentlich kannst Du deine Behauptung belegen :)
Und bitte nicht immer so gereizt reagieren ;-)
https://www.sueddeutsche.de/digital/youtube-filme-urheberrecht-bgh-1.5143379
2 minuten googeln...
Magst Du das bitte belegen. Denn A, die Frage schreibt von Privat und nur 2 Personen und B, funktioniert das Copyright System meines Verständnisses nach bei Youtube so, dass einfach der Lizenzinhaber die Erträge bekommt.
Urheber können anderen die Erlaubnis zur Nutzung und Verwertung ihres Werks erteilen. Die Urheber werden dann Lizenzgeber genannt, diejenigen, welche die Lizenz (Erlaubnis) erwerben, Lizenznehmer. Die Lizenz im Urheberrecht bezeichnet daher die Einräumung von Nutzungsrechten und Verwertungsrechten an einem Werk. Im Gegenzug erhält der Urheber gewöhnlich einen Geldbetrag.Verteidigung des Nutzungsrechts
Es ist gar nicht so selten, dass jemand ein Werk nutzt ohne dafür zu bezahlen. Der Urheber oder der ordentliche Lizenznehmer sieht seine wirtschaftliche Ertragskraft bedroht. Was kann er tun?
Der Inhaber einer einfachen Lizenz kann dem Rechtsverletzer sein Handeln nicht verbieten oder dagegen klagen. Hierzu benötigt er die Zustimmung des Urhebers, welche dieser regelmäßig zu geben verpflichtet ist. Manchmal behält sich der Urheber das Klagerecht vor. In diesem Fall hat er unverzüglich nach Anzeige durch den Lizenznehmer zu handeln.
Der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz hat dagegen ein eigenständiges Verbotsrecht gegen alle, die seine ausschließliche Lizenz verletzen. Er kann abmahnen und klagen wie ein Urheber, Ansprüche aus Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts ausgenommen.
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/lizenz-im-urheberrecht.html
Schöne Zitate, aber da möchte ich eine Definition von einem wichtigen Wort in dem Werk bringen:
"Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen."
Und das passiert hier nicht.
Und ein Beitrag der Uni-Bremen:
" Kopien zum privaten Gebrauch (§ 53 Absatz 1 UrhG) Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen (§ 53 Absatz 1 UrhG). Es dürfen sowohl analoge, als auch digitale Kopien hergestellt werden."
Ich würde es dennoch nicht riskieren. Aber jeder wie er möchte :)
- Vervielfältigung (§ 16 UrhG): Allein der Urheber entscheidet darüber, ob sein Werk körperlich vervielfältigt werden soll oder nicht. Er bestimmt, ob weitere Werkexemplare von seinem Werk hergestellt werden sollen, etwa in Form von CDs, Fotokopien, Speicherung auf einem USB-Stick oder Hochladen bzw. Herunterladen von einem Server.
- Verbreitung (§ 17 UrhG): Der Urheber kann alleine bestimmen, ob und wann sein Werk veröffentlicht wird. Niemand außer dem Urheber darf das Werk Dritten zum Kauf, Tausch etc. anbieten.
https://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/10537-urheberrecht-rechtliche-fallstricke.html
So ein blödsinn es gibt keine "teure überraschung". Youtube muss nicht mal die Daten rausgeben und Klagen sind alle in der höchsten Instanz jämmerlich gescheitert.