Urheberrecht, wenn ich eine Grafik nachbaue und als Sticker verkaufe?

10 Antworten

Frei verwenden darfst du diese Grafik nur, wenn sie mangels Schöpfungshöhe (s. Wikipedia) nicht geschützt ist als Werk im Sinne von § 2 UrhG,

oder wenn du das Werk nur als Anregung für ein überwiegend von dir selbst geschaffenes eigenes Werk benutzt laut § 24 UrhG.

Wann das der Fall sein kann, wird recht gut hier beschrieben. Oder kürzer unter schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Gruß aus Berlin, Gerd

du verstößt trotzdem gegen das Urheberrecht

ronnihirth  24.05.2013, 12:35

So ist es. Das nennt sich auch Geschmacksmuster.

MichaelJayFoto  24.05.2013, 12:58
@ronnihirth

Nein, ein Geschmacksmuster ist etwas anderes, das muss erst eingetragen werden, um einen Schutz geltend machen zu können. Das Urheberrecht greift aber automatisch und ohne dein Zutun.

Die anderen haben ja schon das Thema Urheberrecht gut abgedeckt.

Jetzt aber mal ne Frage: Du hast das Bild ja jetzt schon gesehen und findest die Idee gut. Die Idee selbst ist nicht geschützt, sondern nur die spezifische Umsetzung. Wie wäre es, wenn du jetzt das Bild wegschmeisst und ein paar Tage darüber nachdenkst, wie man dasselbe Konzept mit einem eigenen Bild umsetzen kann?

Wenn du dann völlig freihändig ohne Vorlage ein paar ähnliche Gegenstände zeichnest und dazu ein ähnliches Motto, dann ist es kein Problem.

LocRock 
Beitragsersteller
 24.05.2013, 13:07

Genau darauf hatte ich abgezielt. Werde mich in Zukunft im Netz inspirieren und es selbst umsetzen. Ohne "Abpausen" oder dergleichen ... Danke nochmal!

Man braucht nichts schützen zu lassen, das Urheberrecht gilt automatisch. Wenn du es nur geringfügig geändert hast wird es teuer für dich, wenn der Rechteinhaber es mitbekommt.

Fotos und Grafik unterliegen automatisch dem Urheberrecht , müssen also nicht expliziert geschützt werden.