Urheberrecht, wenn ich eine Grafik nachbaue und als Sticker verkaufe?
Hallo,
folgender Fall:
Ich finde eine coole Grafik im Internet, allerdings als schlechtes Jpeg ... Ich finde nirgends hochaufgelöste Daten dazu.
Also bastel ich diese Grafik nahezu 1:1 in einem Illustrationsprogramm nach. "Nahezu", weil Feinheiten nicht genau so aussehen. Z.B. sind Rundungen leicht anders und einige Details geändert / weggelassen.
Diese neuen Daten verwende ich nun, um z.B. Sticker zu drucken und zu verkaufen.
Ist das in Ordnung? Die moralische Frage lassen wir mal ausser acht, mir geht es um Urheberrechtre / Kunsturheberrechte.
Sehe ich es richtig, dass ich das problemlos machen kann, solange der Ersteller der originären Grafik sein Werk nicht geschützt hat?
Danke für ein paar Tipps oder Verweise!
10 Antworten
Frei verwenden darfst du diese Grafik nur, wenn sie mangels Schöpfungshöhe (s. Wikipedia) nicht geschützt ist als Werk im Sinne von § 2 UrhG,
oder wenn du das Werk nur als Anregung für ein überwiegend von dir selbst geschaffenes eigenes Werk benutzt laut § 24 UrhG.
Wann das der Fall sein kann, wird recht gut hier beschrieben. Oder kürzer unter schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz
Gruß aus Berlin, Gerd
du verstößt trotzdem gegen das Urheberrecht
Nein, ein Geschmacksmuster ist etwas anderes, das muss erst eingetragen werden, um einen Schutz geltend machen zu können. Das Urheberrecht greift aber automatisch und ohne dein Zutun.
Die anderen haben ja schon das Thema Urheberrecht gut abgedeckt.
Jetzt aber mal ne Frage: Du hast das Bild ja jetzt schon gesehen und findest die Idee gut. Die Idee selbst ist nicht geschützt, sondern nur die spezifische Umsetzung. Wie wäre es, wenn du jetzt das Bild wegschmeisst und ein paar Tage darüber nachdenkst, wie man dasselbe Konzept mit einem eigenen Bild umsetzen kann?
Wenn du dann völlig freihändig ohne Vorlage ein paar ähnliche Gegenstände zeichnest und dazu ein ähnliches Motto, dann ist es kein Problem.
Genau darauf hatte ich abgezielt. Werde mich in Zukunft im Netz inspirieren und es selbst umsetzen. Ohne "Abpausen" oder dergleichen ... Danke nochmal!
Man braucht nichts schützen zu lassen, das Urheberrecht gilt automatisch. Wenn du es nur geringfügig geändert hast wird es teuer für dich, wenn der Rechteinhaber es mitbekommt.
Fotos und Grafik unterliegen automatisch dem Urheberrecht , müssen also nicht expliziert geschützt werden.
So ist es. Das nennt sich auch Geschmacksmuster.