Darf ich so ein T-shirt drucken lassen?
Hallo, wir möchten vom Stammtisch gerne ein t-shirt machen und ein Bild von einer hello Kitty, die böse schaut eine Schleife hat und im Hintergrund überkreuzte Knochen hat. Wäre das urheberrechtlich in Ordnung? Habe leider so nichts gefunden
Vielen dank
4 Antworten
A) Falls es sich bei dem "Bild von einer hello Kitty" um eine Grafik handelt, die geschützt ist als Werk im Sinne des Urheberrechts, hier als eines der "4. Werke der bildenden Künste" laut § 2 UrhG,
dann darf man dies geschützte Werk nur in Ausnahmefällen vervielfältigen, verbreiten usw. laut UrhG §§ 15 ff.
Eine Ausnahme ist UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.
Dazu sollte auch eine Kopie auf ein Kleidungsstück gehören, das gratis (oder zum Selbstkostenpreis des T-Shirts) an Stammtisch-Kumpels verteilt wird - soweit es nicht über sieben sind, sprach mal ein Gericht.
Wenn man das Original zuvor noch verändert (Schleifen? Totenkopfknochen?), greift noch UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen - aber nur, wenn man das umgestaltete Werk "veröffentlicht oder verwertet". Ein Stammtisch zählt aber nur als Öffentlichkeit im Sinne von § 15 UrhG, wenn er etwa Sonntag mittags auf Sport1 stattfindet ;-).
B) Ein "Bild von einer hello Kitty" könnte auch geschützt sein als Marke im Sinne des Markengesetzes § 4. Davon kann man wohl ausgehen.
Dann verbieten sich sämtliche Handlungen nach § 14 Markengesetz. Insbesondere, "im geschäftlichen Verkehr 1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,"
Also etwa, so ein T-Shirt bei ebay anzubieten. Oder damit für seinen Verein zu werben, siehe Nr. 3 ebenda.
Wie es mit einem Auftritt damit beim Karnevalsumzug im Kaff oder auf einer Prunksitzung im Fernsehen ausschaut, wage ich nicht zu beurteilen ...
Gruß aus Berlin, Gerd
Hello Kitty ist ein eingetragenes warenzeichen und steht damit zunächst einmal unter dem Copyright-Schutz. Wenn es sich um eine selbstgestaltete Grafik nach Hello-Kitty-Vorbild handelt, die ja auch nicht kommerziell verwendet wird, kommt man vielleicht in den Grenzbereich.
Ich glaube auf der einen Seite kaum, dass ein internationaler Konzern wegen ein paar Stammtisch-Shirts Probleme macht, wenn ihr euch aber exakt an das Recht halten wollt (was ja lobenswert ist), fragt doch einfach mal freundlich nach. Vielleicht sind die gar nicht so abgeneigt.
Ich würde das Risiko nicht eingehen! Das kann sehr teuer werden! Da sollte sie lieber ihr eigenes Logo malen und aufs T-Shirt drucken! Hast du ne Ahnung wie teuer das werden kann??? Ich hab mal für die Galerie meiner Homepage ein Bild eines Promis aus dem Internet benutzt. Wochen später hatte ich einen Brief von einem Anwalt im Briefkasten mit der Androhnung das ich wg Urheberrechtsverletzung 10.000 Euro Strafe zahlen sollte!! Das Risiko sollte sie für den einen Abend nicht eingehen!
Hello Kitty ist ein eingetragenes Warenzeichen, Wortmarke und Bildmarke - deshalb ist hier das Urheberrecht nicht einschlägig, ebenso wenig das Copyright, weil es das in Europa schlicht nicht gibt.
Die Rechteinhaber sind hier rigoros im Umgang mit Abmahnungen und anderen Maßnahmen - jedoch ist ein Privatmann/frau nicht abmahnfähig diesbezüglich, da das Merkmal des "geschäftlichen Verkehrs" fehlt und damit eine Abmahnung nicht möglich ist. Wird aber damit in irgend einer Weise auch nur ein Cent verdient, ist der Tatbestand damit erfüllt und es kann abgemahnt werden.
Du darfst keine Hello Kitty Bilder benutzen. Ihr müsst eure EIGENEN Logos benutzen sonst wird es teuer! Mal selbst ne Hello Kitty für eure T-Shirts.