Urheberrecht bei Theaterstücken?!

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Dein Plan ist die übliche Vorgehensweise seit Shakespierre (nur, dass der keine 70 Jahre warten musste, bis der bearbeitete Original-Autor tot war :-)). Bewahre aber besser deine Notizen und deine Vor-Versionen deines Werkes auf, falls wer kommt und dir ein Plagiat seines Theaterstücks zum selben Thema vorwirft.

Und plagiiere und zitiere andere zeitgenössische Autoren, Übersetzer und Bearbeiter nicht mehr als nötig! Selbst große Theater-Autoren wie Heiner Müller hatten darob schon großen Ärger mit den kleinlichen Erben von anderen Großen wie Bertold Brecht: http://tinyurl.com/73pxw9x

Deshalb bediene dich soweit wie möglich nur am Original von Bram Stoker und an Übersetzungen und Bearbeitungen durch Autoren, die ebenfalls schon 70 Jahre tot waren am 31. 12. 2011!

Freie Hand hingegen hast du, wenn du Werke jüngerer Autoren lediglich frei benutzt in deinem Werk, siehe UrhG § 24 Freie Benutzung: "(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Zum Unterschied zu zustimmungspflichtigen "§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen" googele bitte nach "saq.htm#freinutz".

Gruß aus Berlin, Gerd

schillibilli  29.01.2012, 14:50

Ja,ja, die Brecht Erben. Der Schrecken aller Theatermacher ;-))

Derzeit haben die Verwertungsrechte inne:

  • Universal City Studios LLC Delaware Universal City Calif., US Reg.Nr. 39612764 Az. 396127649 bis 2016 DPMA München,

die haben sämmtliche Klassen belegt, die auch nur irgendwie entfernt was mit Aufführung zu tun haben - nix da mit Gemeinfreiheit!

Es ist zwar richtig, dass die Urheberrechte nach 70 Jahren erlöschen, doch es kommt dabei darauf an, ob irgendwelche Verwertungsrechte erteilt wurden. Sind die auch noch ausschließlich, dann schaut man gaaaaaanz tief in die Röhre!

Literarisch haben die Rechte...

  • Dracula (übersetzt von Karl B. Leder), Insel Verlag Frankfurt am Main 1983, ISBN 978-3-458-32786-8
  • Dracula. Ein Vampirroman (übersetzt von Stasi Kull), dtv Verlag München 2000, ISBN 978-3-423-62017-8
  • Dracula, Ueberreuter Verlag (Großdruck), Wien 2007, ISBN 978-3-8000-9256-7 Im Haus des Grafen Dracula. Erzählungen, Insel Verlag Frankfurt am Main 1993, ISBN 978-3-458-33222-0
  • Das Schloss der Schlange, Lübbe Verlag, München 2006, ISBN 978-3-404-15590-3
  • Dracula, Anaconda, Köln 2008, ISBN 978-3-86647-293-8
  • Draculas Gast (übersetzt von Heiko Postma), jmb Verlag, Hannover 2010, ISBN 978-3-940970-86-2
GerdausBerlin  29.01.2012, 07:39

Es ist zwar richtig, dass die Urheberrechte nach 70 Jahren erlöschen, doch es kommt dabei darauf an, ob irgendwelche Verwertungsrechte erteilt wurden. Sind die auch noch ausschließlich, dann schaut man gaaaaaanz tief in die Röhre!

Dies ist Humbug. Kein Verwertungsrecht kann länger andauern als das zugrunde liegende Urheberrecht. Letzeres erlischt in D. 70 Jahre plus einige Tage nach dem Tod des Urhebers - Ersteres damit ebenfalls.

Oder gab es mal ein Gericht, das einen Nutzer auch danach noch zu Unterlassung oder Schadensersatz verurteilt hatte?

Literarisch haben die Rechte...

Ebenfalls Humbug. Es gibt keine "literarischen Rechte", es gibt nur Urheberrechte und Nutzungsrechte.

Schauen wir mal, welcher der Übersetzer und der sonstigen Bearbeiter des Original-Werkes von Bram Stoker noch keine 70 Jahre tot war am 31. 12. 2011. Huch, das steht ja gar nicht in Ihrer ach so fleißigen Auflistung.

Tscha, dann ist die leider für die Katz. Denn auch das Urheberrecht des Übersetzers und des sonstigen Bearbeiters erlischt nach 70 Jahren, wenn er tot ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

stelari  29.01.2012, 12:42
@GerdausBerlin

Lieber Gerd ... ich schätze deine Kommentare für gewöhnlich sehr - das stimmt mit dem Urheberrecht, das ist unbestreitbar... doch, wer ausschließliche Nutzungsrechte hat, der kann ebenfalls eine Marke eintragen lassen, selbiges ist wie von mir aufgeführt geschehen. Zwar mag das Urheberrecht abgelaufen sein, jedoch nicht die Marken- und somit die Verwertungsrechte (ich spreche hier nicht von Nutzungsrechten im Sinne des UrhG!!)

Es wäre nett, wenn du ab und an mal über den Tellerand schaust ....

GerdausBerlin  30.01.2012, 06:44
@stelari

Lieber stelari, danke für Ihre bitter nötige Konkretisierung. Und für Ihre nachgereichte Differenzierung zwischen dem Nutzungsrecht an einem geschützten Werk und dem Nutzungsrecht an einer geschützten Marke.

Allerdings ist Esteres nicht Voraussetzung für Letzteres! Deshalb ist diese Ihre Aussage wiederum irreführend: "wer ausschließliche Nutzungsrechte hat, der kann ebenfalls eine Marke eintragen lassen". Das kann jeder Dritte ebenfalls!

Dass Grass der Urheber des Romans "Der Butt" ist und der Luchterhand Verlag die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Werk besitzt, hindert mich nicht daran, eine Wort-Marke "Der Butt" anzumelden für eine Ware oder eine Dienstleistung!

Dies ist völlig unabhängig voneinander! Gegen meine Markenanmeldung können einige andere Gründe sprechen, nicht aber der, dass der Luchterhandverlag ausschließliche Nutzungsrechte besitzt an einem Roman mit dem Titel "Der Butt"!

Womit wir beim dritten Thema wären, dem Titelschutz. Einen solchen erhält Luchterhand nicht durch eine Anmeldung der Wort-Marke "Der Butt" für die Ware "Buch", sondern durch eine Veröffentlichung (oder vorab durch die öffentliche Beantragung von Titelschutz).

Und die Wortmarke "Dracula" ist beim dpma in München nicht für die Ware Buch oder für die Dienstleistung Theaterstück eingetragen, sondern für Waren wie Badebekleidung, Computerspiele, Marionetten und Christbaumschmuck: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396127649/DE

Dies würde die Threaderöffnerin also nicht daran hindern, ihr Theaterstück "Dracula" zu nennen - oder gar eine Herrenduftserie ... Insofern ist Ihre Parole mit dem Tellerrand ein guter Ansatz, Ihr allfälliges Ausfälligwerden gegenüber Postern, die hier im Forum kleinen allzumenschlichen Verwechslungen unterlegen sind, einzuschränken und diesen weniger verachtungsvoll und herablassend zu begegnen.

Gruß aus Berlin, Gerd

billyjoy  03.02.2012, 00:46
@GerdausBerlin

Ja das Urheberrecht ist ein sehr kompliziertes Recht ...

Aber mal ehrlich, Stelari, allein die zugegebenermaßen bewundernswerte Auflistung der neueren, "verschiedenen" Übersetzungen sollten ein klarer Beweis dafür sein, daß der Original-Roman frei ist. Wenn da wirklich Rechte bezahlt werden müßten, würden die den Teufel tun und ständig neu übersetzen und neu auflegen.

Und warum ständig "neue" Übersetzungen? Weil es billiger ist, selbst übersetzen zu lassen, als Rechte für eine existierende Übersetzung zu bezahlen.

Und in Sachen Universal Studios: die Rechte betreffen den Film ....

Wenn das Buch noch den Copyright unterliegt, musst du den Autor oder seinen Rechtsnachfolger um Erlaubnis fragen und ihn an eventuellen Tantiemen beteiligen. Allerdings erlischt das Copyright nach einer gewissen Zeit, dann steht es dir frei, das Material zu verwenden.

Der Original-Dracula-Roman ist längst frei. Aber Vorsicht bei den Übersetzungen! Da könnte es durchaus noch Rechte geben, je nachdem wann der deutsche Text, den du benutzt, veröffentlicht wurde.

Man kann auch seine "eigene Übersetzung" machen. Ein am Theater häufig benutzter Trick, um Tantiemen abzusahnen. Du nimmst den Original-Text, eine deutsche Übersetzung als Hilfe und schreibst ein bißchen um ... Dann kann dir nichts passieren.

schillibilli  29.01.2012, 14:53

Tja, Dramaturgen müßen auch leben ;-))

Da der gute Stoker exakt 100 Jahre tot ist, sollte es eigentlich copyright frei sein. Normalerweise sind die Rechte nach 70 Jahren frei.