Unterschied Erklärungsirrtum / Übermittlungsirrtum
In BWL haben wir zureit das Thema Anfechtbarkeit von Verträgen. Ich habe leider die Unterschiede zwischen Erklärungsirrtum und Übermittlungsirrtum nicht verstanden.
1 Antwort
Erklärungsirrtum dann, wenn man eine Erklärung abgibt, die man so gar nicht abgeben wollte ("man weiß nicht, was man sagt oder erklärt) Beispiel: Im Angebot schreibt man statt 91 € nur 19 €.
Ein Übermittlungsirrtum liegt vor, wenn eine Willenserklärung durch mit ihrer Übermittlung beauftragte Person oder Institution unrichtig übermittelt wurde. Beispiel: Ein Bote richtet eine Mitteilung falsch aus.
Jooeeee
02.02.2014, 20:59
Beitragsersteller
dankeschön, habs verstanden :)