Unerlaubtes Parken - Polizei anrufen?

8 Antworten

Die Polizei kümmert sich da nur um den öffentlichen Verkehr. Der Firmeninhaber kann auf seine Kosten ein Abschleppunternehmer beauftragen und dann auf gerichtlichem Wege sein Geld vom Falschparker wiederholen. Aufgrund des hohen Aufwandes passiert das entsprechend kaum.

Weder die Polizei noch die Stadt interessiert sich für Parker auf einem Privatparkplatz. Darum muß sich der Eigentümer kümmern. Vielleicht stört es den ja gar nicht?

sommer79 
Beitragsersteller
 25.05.2014, 10:25

Danke! :) Den interessiert das, auch wenn er nicht immer anwesend ist. Deswegen hat er ja bereits ein Schild mit Abschleppdrohung aufstellen lassen, die Plaetze sind einzeln auch noch mal gekennzeichnet mit "Firma XYZ" (für die ganz doofen). Wenn nämlich zig Leute dort Parken, um Fritten zu kaufen, haben Mitarbeiter teils keinen Platz für ihre Wagen. Ansonsten wäre mir das auch schnuppe.

Wenn das Privatgelände ist, gleich den Abschleppdienst, vorher Fotos machen als Beweismittel um sich evtl. vor Zivilgericht Geld zurückzuholen, ansonsten ist dafür das Ordnungsamt zuständig.

Seehausen  22.05.2014, 16:21

Alles Unsinn.

KarlX99  22.05.2014, 17:40
@Seehausen

Aber Rechtskonform.

KarlX99  22.05.2014, 17:40
@Seehausen

Aber Rechtskonform.

Solange der nicht akut den Verkehrbehindert (z.B. steht vor Ausfahrt, LKWs können nicht rein/raus) ist das Ordnungsamt die Ansprechperson dazu. Bei akuter Behinderung ist allerdings die Polizei der bessere Partner.

Ihr könnt allerdings auch die Leute festsetzten (Reifenkralle) die auf euren Parkplätzen sind und selber abschleppen bzw. abschleppen lassen.

Joergi666  22.05.2014, 12:59

weder Polizei noch Ordnungsamt kümmern sich um Falschparker auf Privatgelände. Reifenkralle dürfte auch nicht erlaubt sein.

TUrabbIT  22.05.2014, 13:04
@Joergi666

Reifenkralle ist zulässig als Erzieherische Maßnahme oder als Maßnahme um Abschleppen vorzubereiten.

Wurde bei uns auf dem Schulparkplatz mit "Falschparkern" so gemacht und bei dem Werk wo ich gearbeitet habe ebenso

Joergi666  22.05.2014, 13:27
@TUrabbIT

siehe Kommentar von Kommentar von LordAlton- und nicht Verwechseln, wenn eine staatliche Stelle solche Maßnahmen vornimmt und wenn Privatpersonen so etwas tun, ist das ein Unterschied

Bitterkraut  22.05.2014, 14:29
@TUrabbIT

Die Kralle ist überhaupt nicht zulässig, wenn sie von Privatpersonen angewandt wird.

KarlX99  22.05.2014, 17:25
@Bitterkraut

Im öffentlichen Raum schon, auf Privatgelände gelten da ein paar andere Regeln.

KarlX99  22.05.2014, 17:39
@KarlX99

Oder sagen wir es anders, sowas muss ein Richter entscheiden, ob das ankrallen Nötigung ist oder verbotene Eigenmacht.

Ich würde mal beim zuständigen Ordnungsamt anfragen, was in diesem Fall zu unternehmen ist.

Bitterkraut  22.05.2014, 13:03

Was hat das Ordungsamt mit Privatparkplätzen zu tun?

TUrabbIT  22.05.2014, 13:05
@Bitterkraut

Die kennen zumindest die Regeln.

Joergi666  22.05.2014, 13:08
@TUrabbIT

Die werden sagen, dass sie in der Regel nicht zuständig sind.

Bitterkraut  22.05.2014, 14:28
@TUrabbIT

Welche Regeln?

EnzeBerlin  22.05.2014, 13:01

Jap das wäre das richtige