Unerlaubtes Parken - Polizei anrufen?
Hallo,
da es in letzter Zeit immer wieder vorkam, dass Leute auf dem Firmengelaende/Firmenparkplatz (deutlich ausgeschildert) parken, um dann in der gegenueberliegenden Frittenschmiede Essen zu kaufen, möchte ich wissen, wen ich in solch einem Fall anrufen muss. Zuerst den Hausmeister oder Aehnliches oder direkt die Polizei? Oder hat jede Stadt ein Abschlepp-Unternehmen fuer soetwas?
Danke.
8 Antworten
Die Polizei kümmert sich da nur um den öffentlichen Verkehr. Der Firmeninhaber kann auf seine Kosten ein Abschleppunternehmer beauftragen und dann auf gerichtlichem Wege sein Geld vom Falschparker wiederholen. Aufgrund des hohen Aufwandes passiert das entsprechend kaum.
Weder die Polizei noch die Stadt interessiert sich für Parker auf einem Privatparkplatz. Darum muß sich der Eigentümer kümmern. Vielleicht stört es den ja gar nicht?
Danke! :) Den interessiert das, auch wenn er nicht immer anwesend ist. Deswegen hat er ja bereits ein Schild mit Abschleppdrohung aufstellen lassen, die Plaetze sind einzeln auch noch mal gekennzeichnet mit "Firma XYZ" (für die ganz doofen). Wenn nämlich zig Leute dort Parken, um Fritten zu kaufen, haben Mitarbeiter teils keinen Platz für ihre Wagen. Ansonsten wäre mir das auch schnuppe.
Wenn das Privatgelände ist, gleich den Abschleppdienst, vorher Fotos machen als Beweismittel um sich evtl. vor Zivilgericht Geld zurückzuholen, ansonsten ist dafür das Ordnungsamt zuständig.
Aber Rechtskonform.
Aber Rechtskonform.
Solange der nicht akut den Verkehrbehindert (z.B. steht vor Ausfahrt, LKWs können nicht rein/raus) ist das Ordnungsamt die Ansprechperson dazu. Bei akuter Behinderung ist allerdings die Polizei der bessere Partner.
Ihr könnt allerdings auch die Leute festsetzten (Reifenkralle) die auf euren Parkplätzen sind und selber abschleppen bzw. abschleppen lassen.
weder Polizei noch Ordnungsamt kümmern sich um Falschparker auf Privatgelände. Reifenkralle dürfte auch nicht erlaubt sein.
Reifenkralle ist zulässig als Erzieherische Maßnahme oder als Maßnahme um Abschleppen vorzubereiten.
Wurde bei uns auf dem Schulparkplatz mit "Falschparkern" so gemacht und bei dem Werk wo ich gearbeitet habe ebenso
siehe Kommentar von Kommentar von LordAlton- und nicht Verwechseln, wenn eine staatliche Stelle solche Maßnahmen vornimmt und wenn Privatpersonen so etwas tun, ist das ein Unterschied
Die Kralle ist überhaupt nicht zulässig, wenn sie von Privatpersonen angewandt wird.
Im öffentlichen Raum schon, auf Privatgelände gelten da ein paar andere Regeln.
Oder sagen wir es anders, sowas muss ein Richter entscheiden, ob das ankrallen Nötigung ist oder verbotene Eigenmacht.
Ich würde mal beim zuständigen Ordnungsamt anfragen, was in diesem Fall zu unternehmen ist.
Was hat das Ordungsamt mit Privatparkplätzen zu tun?
Die kennen zumindest die Regeln.
Die werden sagen, dass sie in der Regel nicht zuständig sind.
Welche Regeln?
Jap das wäre das richtige
Alles Unsinn.