Unbekannte Abbuchung was tun?
Ich habe jetzt bei den Kontoauszügen bei meiner Mutter festgestellt, das da eine unbekannte Abbuchung vor einiger Zeit vorgenommen wurde. Meine Mutter konnte damit leider auch nix anfangen. Da steht weder Verwendungszweck noch irgendein Name, woher das ganze kommt. Uns kommt das ganze sehr spanisch vor und 50 Euro sind genau abgebucht worden. Der von dem das abgebucht wurde hatte nur 2 Kürzel und dann eine etwas längere Nummer. Ich kann genauso wenig was damit anfangen wie meine Mutter. Hat sich da vielleicht jemand ihres Kontos bemächtigt und würde sie das Geld wieder bekommen? Das sind immerhin 50 Euro. Kann die Sparkasse denn nachvollziehen von wem das kommt und muss man dann notfalls Anzeige erstatten? Und wir das Geld wieder kriegen?
6 Antworten
Jede - nicht selber veranlaßte Abbuchung - kann innerhalb von 6 Wochen !!!, ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden. Dazu nur der Bank einen Auftrag erteilen (selber hingehen oder am PC per Onlinebanking) Das passiert dann sofort. Der "Geldeinzieher" bekommt dann Keines und wird, wenn seine Forderungen rechtmäßig sind, sich in Verbindung setzen - wenn nicht, dann läßt er es wohl lieber, und die Angelegenheit ist damit erledigt.
Wie bereits schon beantwortet. Sofort zur Bank und die Lastschrift zurückordern. Ausser es ist ein Bankeinzug, dann geht es nicht. ( Da müsste die Mutter aber Unterschrieben haben)Aber in den meisten Fällen ist es eine Lastschrift.
Finde zunächst mal bei der Bank heraus, wer abgebucht hat. Meist klärt sich das dann auf, denn anhand der Kürzel erkennt ihr es ja nicht. Wenn sich dann herausstellt, dass die Abbuchung nicht rechtens war, kommt es darauf an, was genau "vor einiger Zeit" bedeutet. Die Bank kann euch dann beraten.
"Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen (Abschnitt III, Nr. 2) eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen nicht beigetreten (Abschnitt IV, Nr. 1) und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist (kein Auftrag von ihm an seine Bank, der BGH hat hier die "Genehmigungstheorie" aufgestellt). Quelle: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
also der bank bescheid sagen das sie das geld zurückziehen soll falls das nicht geht einfach diese abbuchung sperren !!