Über rote Ampel gerutscht und geblitzt... Probezeit
Hallo Leute!! Ich werde mal versuchen die Situation so nüchtern wie möglich zu schildern:
Ich fuhr knapp 50 km/h, die Ampel sprang auf gelb, ich hab Gas gegeben und mich dann doch entschieden zu bremsen. Durch die nasse Fahrbahn bin ich ins Rutschen gekommen und habe die Haltlinie und Markierung überfahren. Ich hab auf dem Fußgängerübergang gehalten (ca 1m). Insgesamt hat es bestimmt 2 Mal geblitzt. Als ich rückwärts gesetzt hab wahrscheinlich auch 1 Mal. Hatte da aber schon einen Schock und kann das nicht genau sagen.
Worauf kann ich mich einstellen? Fahrzeug ist auf einen anderen Halter zugelassen und ich bin in der Probezeit.
VG
11 Antworten
Da ein Ampelblitzer immer mindestens zwei Bilder macht, müsste daraus auch erkennbar sein, dass Du nicht über die Kreuzung gefahren, sondern nur über die Haltelinie gerutscht warst.
führerschein 1 monat weg, 4 punkte, 150 euro strafe, probezeit verlängerung + aufbauseminar ( ca 500 euro )
150 Euro gibts nicht ...., sind 200 euro und auch nur bei über 1 sekunde rot ....
also laut der Liste: Haltlinie überfahren-> 10 Euro?
Haltelinie bei "ROT LICHT" überfahren. Das ist der Verstoß welcher geahndet wird.
Das mit dem "Gas geben" war der Fehler. Entweder Hopp oder Topp. Fakt, Du hast das Rotlicht mitgenommen. Und das wird entsprechend geahndet. Wäre nun eine Person auf dem Zebrastreifen gewesen, dann hätte die Sache durchaus unschön werden können.
Der Fahrzeughalter wird eine Anhörung bekommen. Dann kann er sich dazu schriftlich äussern. In der Regel wird er das Vergehen nicht auf sich nehmen, da Punkte zu erwarten sind. Somit wirst Du in den sauren Apfel beißen müßen.
Aber erst einmal warten was an Post kommt und welches Delikt dort erwähnt wird.
In der Regel wird er das Vergehen nicht auf sich nehmen,...
In der Regel kann der Halter das Vergehen schon allein deswegen nicht auf sich nehmen, weil er in der Regel anders aussieht, als der geblitzte Fahrer ...
Bußgeld und Punkte kommen auf die Details an, ein Aufbauseminar wirst du aber wohl in jedem Fall ableisten müssen. lies hier: http://www.führerscheinklassen.info/?id=50
Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, spielt keine Rolle.
Hallo kreativkeks
Fährt man dann innerhalb eines Zeitraumes von einer Sekunde über Rot, kann das wie folgt geahndet werden (BKat.-Nr. 132):
90 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 28,50 Euro)
3 Punkte in Flensburg
Ist zum Zeitpunkt des Verstoßes jedoch bereits mehr als eine Sekunde Rot, dann ist mit folgendem zu rechnen (BKat.-Nr. 132.3):
200 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren und Auslagenersatz in Höhe von 28,50 Euro)
4 Punkte in Flensburg
ein Monat Fahrverbot
Ab einer Sekunde Rotlicht gibt es also ein Fahrverbot, darunter nicht. Das ist der Unterschied!
Für Fahranfänger auf Probe folgen übrigens in beiden Fällen Probezeitmaßnahmen (Probezeitverlängerung, Aufbauseminar)
In dem Fall hat es doch nichts mit einer Sekunde zu tun? Ich habe gebremst als gelb war und bin reingerutscht. Hab aber gehalten..
wenn es zweimal blitzt ist es meistens über einer Sekunde
deswegen habe ich beide Verstöße angegeben
ja, aber doch hinter der Ampel, also hast du sie überfahren. Sei froh, daß kein Fußgänger auf`m Zebrastreifen war und nutze das Aufbauseminar, um dir über so "Kleinigkeiten" wie "gasgeben oder bremsen" wenn die Ampel umspringt, klarzuwerden. Und lern die festen Ampelblitzer in deiner Stadt auswenig ;)
wenn es zweimal blitzt ist es meistens über einer Sekunde
Nein, ein Rotlichtblitzer blitzt immer zweimal, damit aus den Positionen des Fahrzeuges auf den beiden Bildern auf dessen Bewegung im Zeitraum zwischen den Bildern geschlossen werden kann. Befindet sich das Fahrzeug auf beiden Bildern (nahezu) am selben Ort, dann hat es sich offensichtlich kaum bewegt. Dann liegt möglicherweise kein Rotlichtverstoß vor (abhängig davon, ob das Fahrzeug in den geschützten Bereich eingedrungen ist). Sind die Positionen jedoch deutlich unterschiedlich, dann ist das Fahrzeug offenbar über die Kreuzung gefahren und dann liegt ganz sicher ein Rotlichtverstoß vor.
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-vorfahrt/