Trinkgeld und Kartenzahlung

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Einfach vor Ort fragen! In vieln Betrieben ist es so, dass das EC-Gerät nicht an die Kasse gekoppelt ist, der Betrag per Hand eingetippt wird und der Beleg am Ende des Tages wie Bargeld mitgezählt wird. Sind Kasse und EC-Gerät gekoppelt, muss der Betrag als Auslage auf die Rechnung gebucht werden, damit die Karte entsprechend belastet wird. In allen fällen hat selbestverständlich der Chef die Möglichkeit zu bestimmen was mit den zusätzlichen Beträgen passiert, zusätzliche Transkationskosten fallen immer an. In meiner Ausbildung konnten wir uns die zusätzlich gebuchten Beträge dann am nächsten Tag in der Buchhaltung abholen.

Hi, ich kann nur sagen wie es bei uns im Laden war, ich habe selber gekelnert. Also bei uns hat es keine Rolle gespielt, ob man es bar bekommen hat oder via ec-Gerät, denn am Ende des Abends wurden alle Einnahmen aus dem Portemonaie und die von den Ec Kartenbelegen zusammengerechnet. Dieser Betrag plus das Wechselgeld mussten wieder an den Chef abgedrückt werden und die Trinkgelder die via ec Karte geleistet wurden konnten vom Wechselgeld rausgenommen werden. Ich wette aber, dass es in anderen Läden auch anders sein kann.

Kannst du so oder so machen. Du bekommst ja vorher die Rechnung vorgelegt, da kannst du entweder Tipp separat eintragen oder den Rechnungsbetrag durchstreichen und einen anderen hinschreiben - allerdings nur einen größeren :)

Du kannst beides machen. Wir haben auch schon ganz einfach den Betrag genannt z. B. "machen sie mal 50". Ist kein Problem. Denn man weiß sowieso nicht wie das mit dem Trinkgeld in den Gaststätten gemacht wird. Da hat jede ein eigenes System. Mal darf der zuständige Ober das was er kassiert behalten, bei anderen geht alles in einen Topf und wird geteilt usw. Von der Seite her ist es egal, wie Du das mit dem Trinkgeld machst und wenn Du kein Kleingeld hast, dann nenn den entsprechenden Betrag.

Wenn das Trinkgeld per EC bezahlt wird, muss einfahc in der Kasse auch dieser Betrag als EC aus gebucht werden, somit stimmt die Barabrechnung wieder. oder falls der Kunde darüber einen Bewirtungsbeleg braucht, dann als Auslage Trinkgeld auf die Tischrechnung, da der Chef ja sonst das Trinkgeld vom Service versteuern muss